Zoll: Das sollten Unternehmen wissen

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Zoll: Das sollten Unternehmen wissen

Das Zollrecht besteht nicht erst seit dem 19. Jahrhundert, denn schon in der Antike arbeiteten Menschen mit Zöllen. Zoll ist eine finanzielle Abgabe, die Unternehmen oder Privatpersonen zahlen müssen, wenn Waren eine Zollgrenze überschreiten. Der Begriff „Zoll“ leitet sich vom altgriechischen „Telos“ ab. Das bedeutet „Ende“, „Ziel“ oder „finale Zahlung“.

 

Was müssen Unternehmen im Rahmen des Zollrechts beachten? Wann greift das Zollrecht? Welche Waren sind vom Zoll befreit? Wie ist der Ablauf eines Zollverfahrens? Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Informationen zum Thema Zoll.

 

Wann ist der Zoll relevant?

 

ZollZollabgaben sind immer dann zu zahlen, wenn ein Transport von Waren über eine Zollgrenze erfolgt. Viele Unternehmen betrachten Zölle eher kritisch, denn Zollverfahren behindern oft den internationalen Warenverkehr. Zudem diskutieren Experten darüber, dass die erhöhten Kostenvorteile den Wohlfahrtsverlust begünstigen.

 

Die Wohlfahrtswirkung unterscheidet sich in folgenden Bereichen: großes Land oder kleines Land. In einem großen Land haben Zölle eine hohe Wirkung auf den Weltmarktpreis. In kleinen Ländern hingegen ändert sich nicht viel, da es in diesen Ländern zu wenig Veränderungen beim Warenpreis kommt.

 

Zoll: Anwendung und Bedeutung

 

Der Zoll ist eine Steuer. Die zuständige Zollbehörde zieht die Abgabe im Sinne der Abgabenverordnung ein. Auch wenn Zölle der Gesellschaft dienen, betrachten viele Unternehmen die Abgaben mit kritischem Auge. Firmen beschreiben Zollverfahren häufig als Barriere im internationalen Warenhandel. Geschichtlich gesehen sind Zollabgaben eine der ältesten Zahlungen, denn diese sind fällig, seitdem die Staatenaufteilung erfolgt ist. Zölle umfassen alle Abgaben, die Unternehmen beim Import sowie Export zahlen müssen.

 

Wichtig: Zoll im Rahmen der Abgabenverordnung steht nicht in Verbindung mit der Umsatzsteuer.

 

Im EU-Gebiet gilt das Zollrecht (=Zollkodex) der Union. Dazu zählen zum Beispiel:

 

  • einheitliche Zolltarife
  • internationale Vereinbarungen
  • Zollrecht sowie Durchführungsvorschriften
  • Rechtsregelungen der Zollbefreiung

 

Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Waren

 

Das Zollrecht greift immer dann, wenn es sich um Ausfuhr, Durchfuhr oder Einfuhr von Waren handelt, die eine Zollabgabe erfordern. Ein Überblick der verschiedenen Zölle legt dar, was Unternehmen beim Warenverkehr beachten sollten.

 

Einfuhrzoll

 

Diese Abgaben haben eine immense Bedeutung im Zollverfahren. Der Staat gewinnt durch diesen Zoll an Devisen und schützt zudem die eigenen Unternehmen vor Konkurrenz aus dem Ausland. Devisen finden entsprechende Vorgaben sowie Richtlinien im Schutzzoll und Finanzzoll.

 

Ausfuhrzoll

 

Ausfuhrzoll kommt eher selten zum Tragen, da es im Interesse der Gesellschaft liegt, Waren im Ausland zu verkaufen und dadurch Gewinne zu erzielen. Demgegenüber stehen gewisse Exportsubventionen. Hierbei handelt es sich im Förderleistungen vom Staat für den Warenexport. Mithilfe der Subventionen stärkt das Land die Wettbewerbsfähigkeit der Waren.

 

Durchfuhrzoll

 

Diese Zollabgabe spielt im europäischen Raum keine große Rolle mehr. Der Transport von Waren im Transitverkehr erfolgt mittels verplombter Behältnisse und Fahrzeuge. Durchfährt ein LKW mehrere Länder, ohne im jeweiligen Durchfahrtsland Waren abzuliefern, erhält das Fahrzeug neben der Verplombung die Kennzeichnung „TIR„.

 

Weitere wichtige Zollabgaben

 

Zum einen befasst sich das Zollrecht mit Durchfuhr, Ausfuhr und Einfuhr von Waren. Zum anderen sind Zölle auch relevant in folgenden Bereichen:

 

  • Wertzoll
  • Schutzzoll
  • Gewichtszoll
  • Antidumpingzoll
  • Fiskalzoll und Finanzzoll
  • Erziehungszoll
  • Vergeltungszoll
  • Optimalzoll

 

Der Wertzoll beschreibt den Wert der Waren. Diesen Zollwert errechnet die Zollbehörde mithilfe des Zollsatzes. Um Unternehmen vor Konkurrenz aus dem Ausland zu schützen, erheben Zollämter sogenannte Schutzzölle. Der Gewichtszoll ergibt sich anhand der Beschaffenheit und Menge der Waren.

 

Antidumpingzölle dienen als Schutzmaßnahme, um ein Ungleichgewicht am Markt zu umgehen. Das ist vor allem beim Warenimport aus Drittländern wichtig. Der Fiskal– beziehungsweise Finanzzoll umfasst die Abgaben, mit denen die Erzielung von Steuereinnahmen für den staatlichen Haushalt im Vordergrund stehen.

 

Beim Erziehungszoll handelt es sich um einen Zoll, der junge Wirtschaftsbereiche im Inland vor Wettbewerb aus dem Ausland abschirmen soll. Vergeltungszölle wirken bei Einfuhrbeschränkungen ausgleichend. Der Optimalzoll ermöglicht einem Land, die Wohlfahrt über den bei Freihandel erreichten Wohlstand zu steigern.

 

Was verbirgt sich hinter dem elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS?

 

Jeder ist zur Nutzung des elektronischen Ausfuhrverfahrens verpflichtet. Unternehmen müssen alle Zollanmeldungen über dieses System erfassen. Mit dem IT-Verfahren ATLAS (=Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) überwacht die jeweilige Zollbehörde die automatisierte Warenabfertigung und den grenzüberschreitenden Warentransport.

 

Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung

 

Die Voraussetzung zur Teilnahme am ATLAS-Verfahren ist das Nutzen einer geeigneten, zertifizierten Software. Alle, die diese Software integrieren, können die gesamten Zollformalitäten elektronisch erledigen. Für die Teilnahme am ATLAS-Verfahren ist es unabdingbar, den Datenaustausch bei der Zollbehörde anzumelden. Die Pflicht zur elektronischen Meldung über ATLAS betrifft alle Zollanmeldungen unabhängig vom Weg der Beförderung (Post-, Luft-, Straßen-, Bahn- und Seeverkehr).

 

Welche Waren sind von Zollabgaben befreit?

 

Die Bandbreite von Waren, die von der Zahlung von Steuern und Zöllen befreit sind, ist umfangreich. Allerdings überwacht die Zollbehörde detailliert, für welche Waren die Befreiung zutrifft. Das Zollamt entscheidet, ob eine Zollbefreiung möglich ist. Sobald die festgelegten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind Zollabgaben fällig. Waren, für die der Befreiungstatbestand in Kraft tritt, sind in folgenden Begriffen zusammengefasst:

 

  • Werbedruck: Gegenstände, die nur für Werbezwecke dienen
  • Befreiung aller Sendungen mit geringen Werten
  • eingeführte Waren zur Absatzförderung
  • gebrauchte, beziehungsweise verbrauchte Waren, die lediglich für Ausstellungszwecke zum Einsatz kommen
  • Proben und Muster mit geringem Wert
  • Waren, die sich im persönlichen Gepäck des Reisenden befinden

 

Was ist ein Zolltarif?

 

Der Zolltarif ist ein bedeutendes Instrument der Zollpolitik. Zollabgaben sind dann fällig, wenn eine Zollschuld besteht. Die häufigste Grundlage für die Zollschuld ist der Warentransport in ein zollrechtsfreies Gebiet. Wie hoch der Einfuhrzoll ausfällt, ist in einem gemeinschaftlichen Zolltarif (=GZT) aufgeführt. Aufgrund des hohen Zollabwicklungsgeschehens beim Import arbeiten die meisten Zollbehörden mit einem elektronischen Zolltarif (=EZT). Die Zolltarife sind in der ehemals gedruckten Form nicht mehr erhältlich.

 

Wozu dient der elektronische Zolltarif (EZT)?

 

Die Bundeszollverwaltung stellt den EZT kostenfrei zur Verfügung. Der elektronische Zolltarif umfasst die gesamte TARIC-Datenbank. TARIC steht abgekürzt für „Tarif intégré des Communautés européennes“ (=Integrierter Tarif der Europäischen Union). Möchte ein Unternehmen Daten zum Warenverkehr abfragen, erfolgt das über die 8-stellige Zolltarifnummer oder über eine 11-stellige Codenummer. Damit ein Unternehmen den EZT nutzen kann, ist eine Anmeldung beim Zollamt erforderlich.

 

Welchen Nutzen hat die Zolltarifnummer?

 

Diese Nummer ist eine Warennummer. Mithilfe der Zolltarifnummer können alle Wirtschaftsbeteiligte den Warenverkehr eindeutig identifizieren und entsprechend einordnen. Die Tarifnummer lässt Rückschlüsse auf eine detaillierte Warenbeschreibung ziehen, die folgende Punkte beinhaltet:

 

  • Zollaussetzungen
  • Verbote und Beschränkungen
  • Zollkontingente
  • Verschlüsselung der Einfuhrumsatzsteuersätze
  • Antidumpingregelungen

 

Wie läuft das Zollverfahren ab?

 

Waren gelangen nach dem Zollverfahren in den freien Handelsverkehr, wenn im Wesentlichen folgende Schritte durchlaufen sind:

 

  1. Abgabe der Zollanmeldung (durch Anmelder oder Vertreter)
  2. Annahme der Anmeldung durch die Zollbehörde
  3. Überprüfung der Waren sowie der Dokumente
  4. in einigen Fällen: Entnahme von Proben und Mustern
  5. Fertigung des Zollbefundes durch die Zollstelle
  6. Berechnung der Einfuhrabgaben
  7. Fristsetzung der Zollzahlung
  8. Freigabe der Waren nach Zahlungseingang

 

Erst nach Ablauf dieser Schritte endet die zollrechtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann auf die Waren zugreifen.

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