Tarifvertrag – wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses

Tarifvertrag – wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses

Der Abschluss eines Tarifvertrages erfolgt zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Arbeitnehmer haben im Zusammenhang mit dem Abschluss zunächst nichts mit dem Tarifvertrag zu tun. Sind Sie in einem Unternehmen beschäftigt, das tarifgebunden zahlt, genießen Sie verschiedene Vorteile. Sie können mit regelmäßigen tarifgebundenen Lohn- und Gehaltserhöhungen und mit Sonderzahlungen wie dem Urlaubsgeld rechnen.

 

Tarifvertrag oder klassischer Arbeitsvertrag

 

Je nachdem, ob der Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört oder in eine Gewerkschaft eingebunden ist, besteht eine Bindung an den Tarifvertrag. Doch woher wissen Sie, ob es sich um ein tarifgebundenes Unternehmen handelt, oder nicht? Mitunter ist es gar nicht so einfach, an die Information zu kommen.

 

Große Unternehmen sind häufig an Tarifverträge gebunden und kommunizieren dies in der Regel bereits beim Einstellungsgespräch. Kleine Unternehmen haben hingegen nicht immer eine Tarifbindung. Hier können Sie gezielt nachfragen, bekommen aber nicht immer eine befriedigende Antwort. Ist das Unternehmen einer Gewerkschaft angeschlossen oder Mitglied in einem Unternehmerverband, gibt es auch einen Tarifvertrag.

 

Gegenüber dem klassischen Arbeitsvertrag bieten Tarifverträge immer Vorteile. Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie sich für die Bewerbung in einem Unternehmen entscheiden, das tarifgebunden ist. Sie bekommen eine marktgerechte Entlohnung, profitieren von Tarifverhandlungen und von Sonderzuwendungen. Sind diese Leistungen im Tarifvertrag festgeschrieben, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf.

 

Tarifvertrag – eine Definition

 

TarifvertragMöglicherweise haben Sie den Begriff des Tarifvertrages bereits gehört und Sie können sich etwas darunter vorstellen. Mit der Bedeutungserklärung haben Sie jedoch Schwierigkeiten.

 

Tarifverträge sind im Zuge der Auseinandersetzungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in Unternehmen entstanden. Gerade bei der Bezahlung gehen die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in unterschiedliche Richtungen. Arbeitgeber wünschen sich eine möglichst hohe Leistung. Die Kosten möchten sie so weit wie möglich reduzieren. Arbeitnehmer wünschen sich für die Bereitstellung ihrer Arbeitskraft eine leistungsgerechte Entlohnung.

 

Mit dem Abschluss eines Tarifvertrages gehen Arbeitgeber und Gewerkschaft eine rechtliche Bindung ein. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer den Lohn erhalten müssen, der im Tarifvertrag festgelegt ist. Gleiches gilt für weitere Leistungen, die in den Tarifverträgen festgeschrieben sein können. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie auch dann vom Tarifvertrag profitieren, wenn Sie nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind. Dies macht das sogenannte Gleichstellungsgesetz möglich.

 

Uneinigkeit zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft

 

Der Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, über die nicht immer Einigkeit herrscht. Für die Interessen der Arbeitnehmer tritt die Gewerkschaft ein. Diese übernimmt die Tarifverhandlungen. Sollte es nicht möglich sein, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen, kann aus dem Streit eine Streiksituation entstehen. An der Arbeitsniederlegung beteiligen sich in der Regel Arbeitnehmer, die Mitglieder der Gewerkschaft sind. Die Bezahlung erfolgt während des Streiks durch die Gewerkschaft. Diese unterstützt die Arbeitnehmer in der Wahrung ihrer Interessen.

 

Aufgrund der Tarifbindung dürfen Arbeitgeber nicht weniger Lohn oder Gehalt zahlen, als im Vertrag festgehalten ist. So bekommen Sie eine Vergütung, die Ihrer Berufserfahrung, Qualifikation und/oder Ausbildung entspricht. In Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, ist dies nicht garantiert.

 

Tarifverträge erfüllen bestimmte Funktionen

 

TarifvertragDer Abschluss eines Tarifvertrages ist mit der Erfüllung verschiedener Funktionen verbunden. Diese haben Vorteile für Sie als Arbeitnehmer, aber auch für den Arbeitgeber. Sind Sie in einem tarifgebundenen Unternehmen angestellt, entnehmen Sie dem Tarifvertrag, in welche Tarifgruppe Sie aufgrund Ihrer Qualifikation eingebunden sind. Dies gibt Ihnen, aber auch dem Arbeitgeber Sicherheit. Darüber hinaus gibt es noch mehr Funktionen eines Tarifvertrages:

 

Schutzfunktion:

 

Tarifverträge sorgen für eine gewisse Regulierung des Arbeitsmarktes. Arbeitsverträge gestalten sich in ihrem Grundsatz für alle Mitarbeiter identisch. Jeder Arbeitnehmer ist in einer Tarifgruppe eingestuft. Diese orientiert sich an den Arbeitsaufgaben, an den Vorkenntnissen und an der Qualifikation. Dadurch ergibt es sich, dass die Arbeitnehmer in tarifgebundenen Unternehmen unterschiedliche Löhne und Gehälter bekommen können.

 

Dennoch ist die Konkurrenz unter den Arbeitnehmern kleiner als bei Unternehmen ohne Tarifbindung. Eine willkürliche oder individuelle Bestimmung der Löhne oder Gehälter ist nicht möglich. Dementsprechend ist die Schutzfunktion dadurch gegeben, dass Sie in einem tarifgebundenen Unternehmen für Ihre Arbeit eine gerechte Entlohnung bekommen.

 

Darüber hinaus schafft die gerechte Entlohnung ein besseres Arbeitsklima. Sie wissen, welcher Tarifgruppe Sie angehören. In der Regel kennen Sie auch die Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, um in eine höhere Tarifgruppe zu kommen. Dies können Sie durch eine Weiterbildung oder durch die Übernahme von anspruchsvolleren Aufgaben erreichen. Im Tarifvertrag sind die Anforderungen für die höhere Eingruppierung genau definiert. Diese Schutzfunktion gibt Ihnen das gute Gefühl, eine gerechte Entlohnung zu bekommen.

 

Friedensfunktion:

 

Die Aushandlung eines Tarifvertrages erfolgt für einen bestimmten Zeitraum. Dieser kann für ein bis drei Jahre definiert sein. Bei mehrjährigen Tarifabschlüssen gibt es oftmals stufenweise Erhöhungen des Tariflohns. Die Vereinbarungen betreffen festgelegte Prozente für jedes Jahr. Auch Sonderzahlungen können Bestandteil dieser Vereinbarungen sein.

 

Von der Friedensfunktion, die mit der Aushandlung des Tarifvertrages verbunden ist, profitieren nicht nur die Arbeitnehmer. Sie bekommen regelmäßige Lohn- und Gehaltserhöhungen, die an die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, aber auch an den Erfolg des Unternehmens gebunden sind.

 

Für den Arbeitgeber haben die Verhandlungen den Vorteil, dass im Rahmen der vereinbarten Laufzeit keine Arbeitskämpfe gestattet sind. Die Inhalte sind für die gesamte Laufzeit bindend. Somit muss der Arbeitgeber keine Streiks oder neue Tarifverhandlungen befürchten.

 

Verteilungsfunktion:

 

Hinter der Verteilungsfunktion, die für Tarifverträge definiert ist, steckt die Beteiligung an der Kontinuität und der Erhöhung des Sozialprodukts. Dank des angemessenen Lohngefüges ist sichergestellt, dass jeder Arbeitnehmer seinen Beitrag zum Erhalt des Sozialprodukts leistet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Arbeitgeber.

 

Details des Tarifvertrages

 

Tarifverträge regulieren nicht nur die Höhe des Lohns und des Gehalts. Erfahren Sie mehr über die Inhalte, die sich in den einzelnen Tarifverträgen enthalten sind. Beachten Sie, dass sich die Inhalte im Einzelnen unterscheiden können. Grundsätzlich erfolgt beim Abschluss eines Tarifvertrages eine Anpassung der Inhalte an die jeweilige Branche und an die individuellen Strukturen des Unternehmens.

 

Die wichtigsten Inhalte der Tarifverträge sind in der Regel in den meisten Dokumenten enthalten. Dazu gehören folgende Punkte und Vereinbarungen:

 

Die Arbeitszeit

 

Einerseits ist die wöchentliche Arbeitszeit gesetzlich festgelegt. Diese darf 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Sollten es die Gegebenheiten in einem Unternehmen erfordern, dass Sie mehr arbeiten müssen, ist ein Ausgleich in Form von Freizeit zu gewähren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie am Wochenende arbeiten müssen. Sie bekommen zeitnah freie Tage in der Woche. Wichtig ist, dass Sie im Verlauf eines Monats auf eine Arbeitszeit von maximal 40 Stunden kommen, wenn Sie in Vollzeit beschäftigt sind.

 

Im Tarifvertrag können in Bezug auf die Arbeitszeit abweichende Vereinbarungen enthalten sein. So gibt es Unternehmen, die eine tarifliche Wochenarbeitszeit von 36 bis 38 Stunden vereinbart haben. Sollte dies in Ihrem Unternehmen der Fall sein, arbeiten Sie die geringere Zeit bei voller Lohnzahlung. Informieren Sie sich im Tarifvertrag über die wöchentliche Arbeitszeit. Diese ist für Sie bindend.

 

Sollten Sie aufgrund von Schichtarbeit oder anderer betriebsinterner Vorgaben eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden absolvieren müssen, ist dies möglich. Die Stunden, die über der tariflich geregelten Arbeitszeit liegen, bekommen Sie auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

 

Die Arbeitsbedingungen

 

Neben den bereits erwähnten Vorgaben können auch Einzelheiten zu den Arbeitsbedingungen im Tarifvertrag geregelt sein. Hierbei handelt es sich häufig um Unternehmen, in denen die Arbeitsbedingungen etwas schwierig sind. Ein hoher Lärmfaktor, Staub oder permanente Feuchtigkeit können ebenso wie große Hitze oder tiefe Temperaturen spezielle Vorgaben erforderlich machen.

 

So kann im Tarifvertrag geregelt sein, dass der Arbeitgeber die Bedingungen für alle Mitarbeiter innerhalb eines gewissen Zeitraums verbessern muss. Die Regelungen können aber auch spezielle Schutzmaßnahmen umfassen, die der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter zur Verfügung stellen muss.

 

Die Kündigungsfrist

 

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es möglich ist, die gesetzlichen Kündigungsfristen durch Vereinbarungen im Tarifvertrag zu verändern. Oftmals beziehen sich die Vereinbarungen auf längere Kündigungsfristen. Grundsätzlich sind Verkürzungen aber möglich.

 

Die Kündigungsfristen können von der Betriebszugehörigkeit abhängig sein: Je länger Sie in dem Unternehmen arbeiten, desto länger ist die Kündigungsfrist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, unterschiedliche Kündigungsfristen zu definieren. Dies bedeutet, dass Ihre eigene Kündigungsfrist kürzer sein kann als die des Arbeitgebers. Da die Vereinbarungen sich in den einzelnen Unternehmen unterscheiden, entnehmen Sie Ihre individuelle Kündigungsfrist dem jeweiligen Tarifvertrag.

 

Urlaubstage

 

Die Urlaubstage sind durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dementsprechend ist es nicht möglich, im Tarifvertrag Abweichungen nach unten zu treffen. Im Rahmen der Vereinbarungen ist es aber möglich, den Urlaubsanspruch über den gesetzlichen Rahmen hinaus zu erhöhen. Dies bedeutet für Sie als Arbeitnehmer, dass Sie eine höhere Zahl an Urlaubstagen in Anspruch nehmen können.

 

Sonderzuwendungen und zusätzliche Leistungen

 

Über den vereinbarten Lohn oder das Gehalt hinaus können Sie aus dem Tarifvertrag Sonderzuwendungen beanspruchen. Dabei handelt es sich in der Regel um Zahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Aber auch die Aushandlung von Prämien ist möglich. Die Höhe der Sonderzuwendungen ist ebenfalls festgelegt.

 

Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie einen Anspruch auf die Sonderzuwendungen haben, wenn diese im Tarifvertrag vereinbart sind. Demzufolge hat der Arbeitgeber nicht das Recht, die Zahlung von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld für ein Jahr auszusetzen. Dies ist in der Regel auch dann nicht möglich, wenn der Arbeitgeber in Bezug auf die Umsätze ein schlechteres Jahr hatte, als in den Perioden zuvor.

 

Alternativen zum Tarifvertrag

 

Wie bereits beschrieben, ist ein Tarifvertrag nur dann für den Arbeitgeber bindend, wenn das Unternehmen einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft angehört. Dies ist bei kleineren Unternehmen in der Regel nicht der Fall. Demzufolge ist es möglich, alternative Betriebsvereinbarungen zu schließen.

 

Die höchste und für den Arbeitnehmer vorteilhafteste Betriebsvereinbarung ist der Tarifvertrag. Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das tariflich gebunden ist, haben Sie gegenüber Arbeitnehmern mit anderen Betriebsvereinbarungen Vorteile. Leider können Sie sich die für Sie geltende Betriebsvereinbarung nicht aussuchen. Wenn Sie sich in einem Unternehmen bewerben, das nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, bekommen Sie in der Regel einen Einzelarbeitsvertrag oder eine andere Betriebsvereinbarung.

 

Der Einzelarbeitsvertrag

 

Bei einem Einzelarbeitsvertrag handelt es sich um eine individuelle Vereinbarung zwischen ihnen und dem Arbeitgeber. Im Unterschied zu den Tarifverträgen ist die Entlohnung nicht an eine Vereinbarung gebunden. Der Arbeitgeber muss jedoch die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den Mindestlohn beanspruchen können. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die dem Arbeitgeber gestatten, einen geringeren als den Mindestlohn zu zahlen.

 

Im Einzelarbeitsvertrag sind verschiedene weitere Punkte festgehalten. Dazu gehören unter anderem die Arbeitszeit, die Gewährung von Sonderzuwendungen und der Urlaubsanspruch. Sie können mit dem Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen treffen. Diese betreffen beispielsweise eine Verkürzung der Arbeitszeit oder den Einsatz in einem bestimmten Arbeitsbereich. In Bezug auf die einzelnen Punkte gilt, dass gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Dazu gehört beispielsweise der Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf ihnen im Einzelarbeitsvertrag nicht weniger Urlaub gewähren, als Ihnen vom Gesetz her zusteht.

 

Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

 

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Tarifvertrages, die der Zustimmung des Bundesarbeitsministers bedarf. Der Minister allein hat die Möglichkeit, einen Tarifvertrag in den Status der Allgemeinverbindlichkeit zu erheben. In der Regel findet diese Vorgabe Anwendung, wenn die Schutzwirkung eines Vertrages ohne den Status der Allgemeinverbindlichkeit nicht ausreichend ist.

 

Tarifvertrag – in welchen Fällen er nicht gültig ist

 

Hat Ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag für das Unternehmen abgeschlossen, in dem Sie arbeiten, ist der Tarifvertrag für Sie bindend. Anders sieht es aus, wenn Sie in einer Branche arbeiten, für die ein Tarifvertrag gilt, aber Ihr Arbeitgeber den tariflichen Vorgaben nicht angeschlossen ist. Dieser Fall tritt häufig ein, wenn Sie in einem kleinen Unternehmen tätig sind.

 

Demnach ist Ihr Arbeitgeber nicht gewerkschaftlich gebunden und nicht in einem Arbeitgeberverband organisiert. In diesem Fall gelten die tariflichen Abschlüsse, die die Gewerkschaften für die Beschäftigten in der Branche aushandeln, für Sie nicht.

 

Tarifverträge bei Zeitarbeit

 

Zeitarbeitsfirmen vermitteln Arbeiter und Angestellte auch an Firmen, die in einem Vertrag tariflich gebunden sind. Mitunter stellt sich auch in diesem Zusammenhang die Frage nach der Gültigkeit der tariflichen Bindung.

 

Sind Sie bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, haben Sie zunächst keinen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitsentgelt durch das Unternehmen, in dem Sie tätig sind. Dies bedeutet für Sie, dass der jeweilige Tarifvertrag mitunter nicht bindend ist. Sie bekommen die Entlohnung von der Zeitarbeitsfirma.

 

Arbeiten Sie längere Zeit in einem Unternehmen, haben Sie nach spätestens neun Monaten Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt, das andere Beschäftigte verdienen. Ist das Unternehmen tariflich gebunden, steht Ihnen ab dem zehnten Monat Ihrer Beschäftigung der Tariflohn zu.

 

Zeitarbeitsfirmen haben eigene Tarifverträge

 

Beachten Sie, dass vor allem große Zeitarbeitsfirmen in eigenen Tarifverträgen gebunden sind. Dies bedeutet, dass Sie ein tariflich festgelegtes Arbeitsentgelt bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, bei welchem Arbeitgeber Sie beschäftigt sind. Wenn der Zeitraum weniger als neun Monate beträgt, beziehen Sie das tarifliche Entgelt von der Zeitarbeitsfirma.

 

Vor- und Nachteile der Tarifverträge

 

Für den Arbeitgeber, aber auch für den Arbeitnehmer haben Tarifverträge Vor- und Nachteile. Erfahren Sie, in welchen Bereichen Sie von einer tariflichen Bindung profitieren und ob es Nachteile gibt.

 

Arbeitnehmer – Vorteile:

 

  • Sie bekommen eine höhere Entlohnung als bei einem Einzelarbeitsvertrag
  • Die Aushandlung besserer Arbeitsbedingungen ist durch eine stärkere Einflussnahme möglich
  • Lohn und Gehalt sind durch den Abschluss eines Tarifvertrages transparenter
  • Eine kurze Laufzeit von Tarifverträgen ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Veränderungen am Markt, die häufig zugunsten des Arbeitnehmers erfolgen
  • Verkürzung der Arbeitszeit von 40 auf 36 bis 38 Stunden in der Woche
  • Längere Gültigkeit der Arbeitsverträge
  • Festgelegte Gewährung von Sonderzuwendungen
  • Aushandlung eines höheren Urlaubsanspruchs

 

Arbeitgeber – Vorteile

 

  • Keine Arbeitsniederlegungen
  • Höhere Wettbewerbsfähigkeit am Markt
  • Bessere Kalkulation der Kosten für Lohn und Gehalt
  • Keine eigenen innerbetrieblichen Tarifverhandlungen notwendig.

 

Auch der Staat hat Vorteile

 

Wo Beschäftigte und Unternehmen profitieren, gilt dies in der Regel auch für den Staat. In Bezug auf die Tarifverträge profitiert der Staat tatsächlich:

 

  • Der Staat muss keine Gesetze schaffen, da die Arbeitgeber direkt mit den Gewerkschaften verhandeln
  • Bei Problemen oder Verhandlungsstopps übernimmt der Staat bestenfalls eine Schlichtungsfunktion

 

Aus den Tarifverhandlungen hält sich der Staat heraus. Er gibt auch keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Allerdings ist es den Parteien geboten, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Auf diesem Umweg ist dann doch eine Einflussnahme des Staates gegeben.

 

Nachteile

 

Der wichtige Vorteil eines Tarifvertrages liegt darin, dass es so gut wie keine Nachteile gibt. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Beide Parteien profitieren von den Verhandlungen. Dies ist einer der Gründe, aus denen sich der Tarifvertrag nicht nur bei Arbeitnehmern, sondern auch bei den Unternehmen einer gewissen Beliebtheit erfreut.

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.