13 Nov Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die öffentliche Hand in Deutschland. Die allgemein als Mehrwertsteuer bezeichnete Steuer muss für viele Produkte und Leistungen bezahlt werden. Egal, ob beim Kauf eines neuen Fernsehers oder für die Reparatur der Waschmaschine, fast immer verdient der Staat mit. Was die Umsatzsteuer genau ist, warum sie erhoben wird und wer sie bezahlt, ist Thema dieses Beitrags.
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer und zählt zu den Verkehrssteuern. Die Mehrwertsteuer wird bis auf wenige Ausnahmen für jede Leistungserbringung oder die Abgabe von Produkten gegen Entgelt erhoben. Sie wird von Unternehmen erhoben und muss an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Indirekt beutet, dass zwar Unternehmen die Umsatzsteuer erheben müssen, die Bezahlung aber von den Endverbrauchern erfolgt.
Der Steuerschuldner ist das Unternehmen. Es wälzt diese Steuer aber auf den Verbraucher, den sogenannten Steuerträger ab. Daher wird diese Steuer auch als Konsumsteuer bezeichnet. Für ein Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten in der Buchhaltung. Sie wird weder dem Ertrag noch dem Aufwand zugerechnet. Wie die Körperschaftsteuer ist die Mehrwertsteuer eine Gemeinschaftssteuer, deren Einnahmen Bund und Ländern gemeinschaftlich zustehen.
Warum wird die Umsatzsteuer erhoben?
Die Umsatzsteuer ist in Deutschland eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Im Jahr 2020 betrugen die Umsatzsteuereinnahmen der öffentlichen Kassen rund 168 Milliarden Euro nach 183,1 Milliarden Euro im Jahr 2019. Der Einnahmerückgang in 2020 wurden durch Lockdowns wegen der Corona-Pandemie und der daraus resultierende geringeren Geschäftstätigkeit verursacht.
Die Mehrwertsteuer wird auf den bei der Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistung geschaffenen Mehrwert, die Wertschöpfung erhoben. Von dieser Besteuerung des von Unternehmen während des Absatzprozesses geschaffenen Mehrwertes stammt auch die alte Bezeichnung Mehrwertsteuer. In den USA, in Großbritannien und anderen englischsprachigen Ländern wird die Umsatzsteuer noch heute als „VAT“ / „Value Added Tax“ auf Deutsch sinngemäß: „Auf den Wert erhobene Steuer“ bezeichnet.
Worin unterscheiden sich Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Wenn ein Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung an Endkunden verkauft, dann erhält er mit dem Rechnungsbetrag die Mehrwertsteuer. Diese Steuer muss ans Finanzamt abgeführt werden. In der Regel aber nicht in voller Höhe. Denn, wenn ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen Waren bezieht, ist in den Rechnungen ebenfalls die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Für das einkaufende Unternehmen ist diese Mehrwertsteuer dann die sogenannte Vorsteuer. Die Vorsteuer kann unter Einhaltung bestimmter Regeln von den selbst erhaltenen Umsatzsteuern abgezogen werden. Nur die Differenz muss ans Finanzamt überwiesen werden. Aber, wenn das Unternehmen mehr Vorsteuer bezahlt als Mehrwertsteuer eingenommen hat, dann erstattet das Finanzamt diesen Differenzbetrag. Unternehmen müssen regelmäßig, meist einmal im Monat oder quartalsweise eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.
Umsatzsteuer und Vorsteuer bezeichnen also im Prinzip die gleiche Steuer. Es kommt nur auf den Standpunkt an, welche Bezeichnung verwendet wird.
Welche Unternehmen und Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig?
In § 2 UStG (Umsatzsteuergesetz) ist vorgegeben, wer der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland unterliegt. Hierzu gehören alle gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten, die selbstständig ausgeübt werden. Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind demnach ebenso wie große Handelsunternehmen und Gewerbebetriebe umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt grundsätzlich. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen.
Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmen
Wenn ein Kleinunternehmer im aktuellen Geschäftsjahr weniger als 50.000 Euro Umsatz erzielt und der Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro betrug, kann er sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hat das Finanzamt dem Antrag stattgegeben, muss der Kleinunternehmer in seinen Rechnungen auf die Befreiung gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) hinweisen. Es darf dann keine Mehrwertsteuer berechnet werden. Ebenso muss in diesem Fall keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden. Eine Erstattung der Vorsteuer erfolgt allerdings auch nicht.
Leistungen, die von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind
Für wenige, genau bestimmte Leistungen müssen Unternehmer und Freiberufler in Deutschland keine Mehrwertsteuer erheben. Welche Leistungen hiervon betroffen sind, hat Gesetzgeber in § 4 UStG festgelegt. Unter anderem sind die folgenden Leistungen nicht umsatzsteuerpflichtig:
- Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, anderen Heilberufen und Hebammen
- Pflege- und Betreuungsleistungen in der Alten-, Behinderten- und Krankenpflege
- Leistungen, die von Schwulen und Bildungsträgern erbracht werden
- Krankentransporte
- Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Grundstücken
- Lieferungen in andere Länder der EU (innergemeinschaftliche Lieferungen)
Was bedeutn Regelsteuersatz und ermäßigter Umsatzsteuersatz?
In Deutschland werden für bestimmte Produkte unterschiedliche Umsatzsteuersätze verwendet. Grundsätzlich unterliegen Produkte und Dienstleistungen dem Regelsteuersatz in Höhe von aktuell 19 % des netto Rechnungsbetrages. Verschiedene Produkte und Dienstleistungen können jedoch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von aktuell 7 % versteuert werden. Zum Beispiel:
- Bücher, Zeitschriften, Zeitungen sowie Hörbücher
- Fleisch, Obst, Gemüse und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Futtermittel
- Bücher, Zeitungen, Hörbücher und Zeitschriften
- Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen.
Auch die Abgabe von Speisen und Getränken beispielsweise durch Schnellimbisse oder Lieferdienste für Essen werden mit der ermäßigten Umsatzsteuer versteuert.
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