Die richtige Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen

Die richtige Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen

Jeder Unternehmer steht vor der Frage, welche Gesellschaftsform er für seine Firma wählen soll. Das deutsche Recht sieht verschiedene Rechtsformen für Personen- und Kapitalgesellschaften vor. Sie unterschieden sich in wesentlichen Aspekten und setzen den Rahmen für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens.

 

Kriterien für die Wahl der Gesellschaftsform

Die richtige Gesellschaftsform

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist an verschiedene Kriterien gebunden

 

Die Anzahl der künftigen Gesellschafter stellt einen wichtigen Aspekt bei der Wahl der Rechtsform dar. Das Gleiche gilt beispielsweise für die Frage, ob der Inhaber oder ein Angestellter die Geschäfte führt. Der Umfang des Bedarfs an Eigenkapital bestimmt ebenfalls die optimale Rechtsform. Damit steht das angestrebte Maß der Kreditwürdigkeit in Zusammenhang, um erforderliche Bankdarlehen zu erhalten.

 

Bei der Entscheidung für die Unternehmensform spielt außerdem der Umfang des unternehmerischen Risikos eine wichtige Rolle. Gründer müssen die Frage klären, ob sie die Haftung begrenzen möchten. Außerdem ist der bürokratische Aufwand zu berücksichtigen, der bei den einzelnen Rechtsformen in unterschiedlichem Umfang anfällt. Der angehende Unternehmer muss auch entscheiden, ob er eine Eintragung seiner Gesellschaft im Handelsregister wünscht.

 

Das Einzelunternehmen

 

Diese Rechtsform entsteht, wenn ein Unternehmer seinen Betrieb alleine ohne Mitgesellschafter führt und keine Kapitalgesellschaft gründen möchte. Der Unternehmer unterliegt dabei der persönlichen Haftung mit seinem gesamten privaten Vermögen. Das Einzelunternehmen ist die einfachste rechtliche Organisationsform eines Betriebes. Sie erfordert wenig Vorbereitungsaufwand, für nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten reicht die Anmeldung beim Gewerbeamt.

 

Bei Einzelunternehmern ist zwischen Kleingewerbetreibenden und buchführungspflichtigen Kaufleuten zu unterscheidenKleingewerbetreibende können beispielsweise ihren Gewinn mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Ein buchführungspflichtiger Kaufmann muss einen Jahresabschluss aufstellen und sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.

 

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Mehrere Gesellschafter schließen sich oft zu einer GbR oder einer OHG zusammen

 

Auch die Gründung einer GbR gestaltet sich einfach und kostengünstig. Diese Gesellschaftsform besteht aus einem Zusammenschluss mehrere persönlich haftender Gesellschafter. Häufig gründen Gesellschafter eine GbR für eine begrenzte Zeit.

 

Viele Gewerbebetriebe mehrerer Gesellschafter überschreiten die Grenzen eines Kleinbetriebes. Dann sind die Einrichtung eines kaufmännischen Geschäftsbetriebes sowie die Gründung einer GbR erforderlich.

 

Sowohl GbR als auch OHG basieren auf einem starken Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Sie führen die Geschäfte gleichberechtigt. Der Kapitalbedarf der Personengesellschaften ist gering, ihre Kreditwürdigkeit hoch.

 

Die KG (Kommanditgesellschaft)

 

Auch in einer KG schließen sich mehrere Gesellschafter zusammen. Allerdings unterscheidet sich ihre Stellung in Bezug auf die Berechtigung zur Geschäftsführung und die Haftung: Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt, die Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage. Der Komplementär vertritt die Gesellschaft als Geschäftsführer im Außenverhältnis.

 

Bei einer KG erfolgt wie bei einer OHG eine Eintragung ins Handelsregister. Eine KG eignet sich beispielsweise gut für Unternehmen, die einen hohen Kapitalbedarf haben. Eine KG kann unkompliziert Kommanditkapital in großem Umfang aufnehmen. Viele Familienunternehmen besitzen diese Gesellschaftsform.

 

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft)

Bei einer AG sind die Anteile frei handelbar

 

Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten Personengesellschaften handelt es sich bei GmbH und AG um Kapitalgesellschaften. Für die Gründung einer GmbH ist ein Eigenkapital (Stammkapital) in Höhe von 25.0000 Euro erforderlich. Wer eine Aktiengesellschaft errichten möchte, benötigt als Eigenkapital (Grundkapital) mindestens 50.000 Euro.

 

Die Leitung des wirtschaftlichen Betriebes übernimmt der Geschäftsführer bei einer GmbH, bei einer AG der Vorstand. Die Gesellschafterversammlung (GmbH) beziehungsweise die Hauptversammlung (AG) wählen diese Organe. Außerdem entscheiden diese Versammlung beispielsweise über die Gewinnverwendung, Kapitalerhöhungen und weitere wichtige Fragen.

 

GmbHs und Aktiengesellschaften sind die bevorzugte Organisationsform von großen Betrieben. Diese Gesellschaftsformen ermöglichen eine Kontinuität des Unternehmens unabhängig von der Eigentümerstruktur. Bei AGs sind die Anteile unkompliziert handelbar.

 

Änderung der Gesellschaftsform

 

Ein Unternehmen wächst, indem es Kunden gewinnt oder seine Geschäftstätigkeit erweitert. Durch diese Entwicklungen kann sich die Notwendigkeit ergeben, die Rechtsform zu ändern. Dies ist besonders häufig dann der Fall, wenn ein hoher Kapitalbedarf entsteht. Auch die Veränderung der Eigentümerstruktur kann eine Umwandlung der rechtlichen Struktur des Unternehmens erfordern. Nachfolgelösungen führen ebenfalls häufig zu einem Wandel der Gesellschaftsform.

 

Viele expandierende Firmen führen eine Änderung ihrer Rechtsform von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft durch. Dies ermöglicht ihnen, den Kreis der Gesellschafter unkompliziert zu erweitern. Darüber hinaus können sie als GmbH oder Aktiengesellschaft Geld für eine weitere Ausweitung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten einwerben.

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