Die Absichtserklärung oder auch: der Letter of Intent

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Die Absichtserklärung oder auch: der Letter of Intent

Gerade bei Unternehmern ist die Absichtserklärung ein wichtiges Dokument. Denn diese wird bei Unternehmensverkäufen benötigt. Auch wenn der sogenannte Letter of Intent eigentlich rechtlich nichts aussagt und unverbindlich ist, sagt die Erfahrung etwas anderes. Denn die wesentlichen Eckpunkte der Verhandlungen über den Kauf und Verkauf eines Unternehmens werden hier schriftlich festgehalten. Sie sind daher wichtig für beide Parteien, den Verkäufer sowie auch für den Käufer. Dennoch handelt es sich bei der Absichtserklärung keinesfalls um einen schriftlich fixierten Vorvertrag. Sollte es daher zu einem Rechtsstreit kommen, hat diese kaum Belang.

 

Was können Sie unter einem Letter of Intent verstehen?

Die Absichtserklärung

In einer Absichtserklärung werden die Eckpunkte der Verhandlungen festgehalten

 

Bei dem Letter of Intent handelt es sich um eine Absichtserklärung, die in der Regel in Vorgesprächen zwischen Käufer und Verkäufer eines Unternehmens erstellt wird. Hiermit soll vor allem die Ernsthaftigkeit dieser Gespräche und der Wille zum Abschluss zum Ausdruck gebracht werden.

 

Dennoch kann ein Abbruch einer Verhandlung jederzeit von einem oder auch von beiden Partnern erfolgen. Bereits offen gelegte Daten können hierbei keinen Schaden anrichten. Die Daten können zum Beispiel nicht an die Öffentlichkeit oder einen Mitbewerber gelangen. Auch beinhaltet eine Absichtserklärung keinesfalls eine Verpflichtung zu Schadenersatzleistungen, sollte der Vertrag nicht zustande kommen.

 

Viele Klauseln schützen die Vertragspartner

 

Wurden bereits viele Details und Daten offen gelegt und kommt es dann dennoch nicht zu einem Vertragsabschluss, sind beide Vertragspartner durch den Letter of Intent geschützt. Dieser bindet die Vertragspartner nicht aneinander. Ein Vertrag muss nicht um jeden Preis zustande kommen.

 

Er enthält jedoch Exklusivitätsklauseln, Herausgabe- und Vernichtungssansprüche von Dokumenten und Geheimhaltungsvereinbarungen. Außerdem beinhaltet er die Vereinbarung einer Konventionalstrafe bei Missachtung aller dieser Klauseln. Daher ist es bei der Niederschrift einer Absichtserklärung die Eindeutigkeit auch besonders wichtig. Im Falle eines Rechtsstreits darf keine Formulierung einen Zweifel zulassen.

 

Die unterschiedlichen Arten einer Absichtserklärung

Der Letter of Intent ist nicht rechtsbindend

 

Es wird zwischen dem weichen sowie dem harten Letter of Intent unterschieden. Diese sind wie folgt zu verstehen:

 

1. Der weiche Letter of Intent bestätigt nur, dass die beiden Parteien bereits ernsthaft über den Kauf und den Verkauf eines Unternehmens in Verhandlung gegangen sind. Dies wird schriftlich festgehalten.

 

2. Der harte Letter of Intent hingegen wird konkreter verfasst und sollte auch rechtlich verbindliche Absichtserklärungen enthalten. Daher gehören in den harten Letter of Intent vor allem auch gegenseitig vereinbarte Pflichten, die dem Schutz der Vertragspartner dienen sollen. Auch die Sorgfaltspflichten sind hierin genau benannt. Vereinbarungen, die Sie hier treffen, betreffen zum Beispiel den Verkaufsgegenstand sowie den angedachten Verkaufspreis. Da es sich bei der Absichtserklärung immer um eine Erklärung zum Kauf und Verkauf eines Unternehmens handelt, ist der Verkaufsgegenstand immer ein Teil oder auch die gesamte Firma.

 

Auch wenn der harte Letter of Intent weitaus detaillierter dargestellt wird als der weiche, handelt es sich hierbei noch nicht um den Vorvertrag zum Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Anteilen. Dieser muss später in einer weiteren Erklärung noch extra zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen werden.

 

Was müssen Sie beim Erstellen der Absichtserklärung beachten?

 

Ein Letter of Intent muss wesentliche Eckpunkte der Vertragsverhandlungen beinhalten. Das bekundete Interesse der Vertragspartner an einem Abschluss gehört hier ebenso dazu, wie die zusammengefassten Gesprächsergebnisse. Ganz wichtig hierbei ist auch, die Kernaussagen explizit zu erwähnen. Auch Preisvorstellungen oder sogar konkrete Preise werden hier definiert.

 

Ebenfalls gehört in die Absichtserklärung die genaue Beschreibung des Objekts, um das es in diesem Fall geht. Ebenso die Zwischenziele und der Zeitplan, in dem der Verkauf stattfinden soll. Um den Preis korrekt herauszufinden, ist auch eine Analyse über die Schwächen und Stärken des Objekts und eine Risikoprüfung meist ein Thema im Letter of IntentDie Vollmachterteilung ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil. So legt man hier fest, wer entscheiden darf und wer für den Kauf oder Verkauf des bezeichneten Objekts zuständig ist.

 

Der Käufer muss zudem offen legen, wie er den Kauf des Objekts finanziert. Alle Beteiligten können hierzu natürlich auch Vorbehalte äußern, die es dann in weiteren Gesprächen zu klären gilt. Von diesen Gesprächen darf natürlich nichts nach außen und an die Öffentlichkeit gelangen. Hierzu unterzeichnen alle Anwesenden zusätzlich auch Geheimhaltungserklärungen, die bindend sind.

 

Verhandlungen durch den Letter of Intent gut geschützt

Der Letter of Intent schützt die Partner

 

Handeln eine oder auch beide Parteien dem Letter of Intent zuwider, dann kann es zu Sanktionen kommen, die bereits vorab ebenfalls festgelegt wurden. Üblich sind hier Konventionalstrafen in bestimmten Höhen, welche die zuwider handelnde Partei dann zahlen muss. Dieser Passus hat auch in einem Rechtsstreit einen hohen Stellenwert. Meist erkennt ein Richter diesen an.

 

Ein weiterer Schutz für die Vertragspartner, der im Letter of Intent festgehalten ist, ist die Aufnahme von Exklusivitätsklauseln. Diese verhindern, dass ein Vertragspartner gleichzeitig Verhandlungen mit Dritten aufnimmt. So könnte zum Beispiel der Verkäufer des Objekts gleichzeitig mit mehreren potentiellen Käufern verhandeln. Den Zuschlag bekäme dann der Meistbietende, wenn es diese Klauseln nicht gäbe. So stellt dies einen zusätzlichen Schutz für beide Parteien dar.

 

Ganz wichtig ist der Vernichtungs– und Herausgabeanspruch von Dokumenten, wenn ein Verkauf zwischen den Parteien am Ende doch nicht zustande kommt. So können ausgetauschte Dokumente über das Verkaufsobjekt sowie die Zahlungsabsichten und eventuelle Offenlegung des Vermögens des Käufers nicht an Dritte gelangen.

 

Auch die Gründe für eine Beendigung der laufenden Vertragsverhandlungen werden aufgeschrieben und somit schriftlich festgehalten. Hinzu kommen die Regelungen für Auslagen, die den Parteien entstanden sind. Hierin kann man beziffern, ob Sie diese teilen oder jeder Vertragspartner für sich seine Auslagen alleine trägt.

 

Warum ist eine Absichtserklärung so wichtig?

 

Bei dem Letter of Intent handelt es sich um ein wichtiges Dokument bei einem Verkauf/Kauf eines Unternehmens, der später als Grundlage für den Vertragsabschluss dienen soll. Wichtig ist hierbei jedoch auch, dass Sie als Vertragspartner einen fehlenden Bindungswillen zweifelsfrei erkennen lassen, aber trotzdem den ernsthaften Willen zu Verhandlungen ausdrücken. Somit handelt es sich bei diesem Dokument um die Basis für Verhandlungen zum Verkauf oder Kauf eines Unternehmens. Diese lassen aber weiterhin einen Spielraum und können bei Unstimmigkeiten jederzeit von der einen oder anderen Partei abgebrochen werden. Der Letter of Intent ist somit nicht rechtsbindend.

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