Schadensersatz

Schadensersatz

Im Alltag treten immer mal wieder sogenannte Schadensfälle ein. Sei es ein Autounfall, ein Verdienstausfall oder ein Diagnosefehler. Die Gründe für die Geltendmachung von Schadensersatz können also vielfältig sein. Grundsätzlich bedeutet Schadensersatz den Ausgleich eines Schadens durch jene Person, die den Schaden verursacht hat. Doch wann haben Sie eigentlich das Recht auf Schadensersatz? Wie können Sie ihn geltend machen und welche Formen gibt es? All das klären wir in diesem ausführlichen Beitrag.

 

Was ist ein Schadensersatz?

 

Als Schadensersatz wird der Ausgleich eines Schadens, der einem selbst durch einen vom Ersatzpflichtigen zu vertretenden Umstand entstanden ist. Vereinfacht ausgedrückt: Tritt ein Schaden durch eine dritte Person ein, muss diese für den jeweiligen Schaden aufkommen.

 

Doch wie wird Schaden eigentlich genau definiert? Grundsätzlich versteht man unter einem Schaden, eine unfreiwillige durch Dritte verursachte Vermögenseinbuße. Schäden werden in immaterielle und materielle Schäden unterteilt. Kommt ein Schaden aufgrund einer illegalen Handlung, einer Unterlassung oder einer Vertragsverletzung zustande, so ist der Verursacher zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet. Er muss also den durch ihn verursachten Schaden ersetzen.

 

Rechtliche Definition von Schadensersatz

 

SchadensersatzDie §§ 249 ff. BGB bestimmen Art, Inhalt und Leistung des Schadenersatzanspruches. Die Frage, ob ein Schaden überhaupt zu ersetzen ist und wer schadensersatzpflichtig ist, basiert allerdings auf einer anderen Gesetzesgrundlage. Wann eine Schadensersatzverpflichtung entsteht und auf welche Weise diese zu leisten ist, findet sich in mehreren Gesetzen. Schadensersatz-Regelungen finden sich im:

 

  • Bürgerlichen Recht
  • Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Urheberrechts- und Wettbewerbsrecht
  • Gewerblichen Rechtsschutz

 

In den §§ 249 bis 255 BGB ist folgendes geregelt: Darin steht, dass der Schadensverursacher jenen Zustand wiederherstellen muss, der bestehen würde, hätte das schädigende Ereignis gar nicht stattgefunden. Im Prinzip bedeutet das, dass man eine beschädigte Sache gleichwertig ersetzen oder reparieren muss. Ein Anspruch auf eine Schadensersatzleistung in Form von Geld besteht nur bei Körper- und Sachschäden und ist derzeit die Regel.

 

Handelt es sich nicht um einen Vermögensschaden, sondern hat eine Person Schaden genommen (emotional, körperlich), muss nur dann Schadensersatz geleistet werden, wenn in diesem Fall z.B. Schmerzensgeld gesetzlich vorgeschrieben ist und ausdrücklich angeordnet wird. Wenn der Geschädigte eine Mitschuld an der Schadensentstehung trägt, kann das eine Teilung des Schadens oder den Wegfall des Anspruches nach sich ziehen.

 

Formen des Schadensersatzes

 

Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwei verschiedene Formen von Schadensersatz:

 

  • Die Naturalrestitution
  • Der Geldersatz

 

Müssen z.B. die Kosten für einen Verdienstausfall ersetzt werden, liegt ein einfacher Schadensersatz vor. Ist es z.B. nicht möglich, die Mängel an einem als mangelfrei gekauften Gebrauchtwagen zu beheben, kommt es zu einem Schadensersatz statt einer Leistung.

 

Schadensersatzansprüche im Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

 

Wenn der Schadensersatzanspruch auf Grundlage der Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes, Urheber- oder Wettbewerbsrecht beruht, hat der Geschädigte die Möglichkeit, aus drei Schadensberechnungsarten zu wählen. So kann der Geschädigte entweder Schadensersatz auf Grundlage der Herausgabe des unrechtmäßig erlangten Gewinns, auf Grundlage des entgangenen Gewinns oder auf Basis einer Schätzung des Schadens erhalten.

 

Allerdings ist die Möglichkeit der dreifachen Schadensberechnung im Wettbewerbsrecht nur dann möglich, wenn es zu einer wettbewerbswidrigen (sklavische Nachahmung), Vorlagenfreibeuterei oder Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gekommen ist. Handelt es sich um andere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, muss der Schaden konkret bestimmt und berechnet werden (siehe Differenzmethode und konkrete Schadensberechnung). Ist das nicht möglich, kann man den Schaden auch schätzen (siehe abstrakte Schadensberechnung).

 

Wie macht man einen Schadensersatz geltend?

 

Laut BGB haben Sie das Recht auf Schadensersatzanspruch, wenn ihnen aufgrund des Fehlverhaltens einer anderen Person ein Schaden entsteht (materieller oder immaterieller Schaden). Darüber hinaus müssen jedoch noch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit sie Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen können. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

  • Es muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein.
  • Nachweis, dass die Handlungen des Schädigers Ursache für den Schaden sind
  • Nachweis, dass die Verletzung von Körper oder Eigentum Ursache des Schadens sind
  • Bei Schadensersatz nach Verletzung geschützter Rechtsgüter, muss man nachweisen, dass der Verursacher vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt hat

 

Grundsätzlich können Schäden auf verschiedene Art und Weise zustande kommen:

 

  • Verletzung einer Pflicht aufgrund eines Kaufvertrages (z.B. nicht bezahlte Ware)
  • Sachschäden (z.B. Kratzer am Auto)
  • Verletzung von Vertragspflichten (z.B. Miete nicht bezahlt)
  • Personenschäden (z.B. durch einen Behandlungsfehler)
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten (z.B. unwahre Tatsachenbehauptung)

 

Welche Fristen muss ich berücksichtigen?

 

Wichtig: Schadensersatzanspruch kann verjähren! Deshalb ist es wichtig, sich zeitnah nach dem Schadenseintritt um die Geltendmachung zu kümmern. Gemäß § 195 BGB verjährt dieser nach 3 Jahren. Unter manchen Umständen wie z.B. bei Schadensersatzansprüchen aus Körperverletzungen gelten jedoch auch längere Verjährungsfristen. Die Verjährung von Schadensersatz setzt zum Ende des Jahres ein, in welchem es zum schädigenden Ereignis kam und der Geschädigte Kenntnis von Schaden und Schädiger bekommen hat.

 

Beispiel:

 

Im Juni 2019 löste sich ein Dachziegel von einem Mehrparteienhaus und verletzte eine Passantin leicht, wodurch ein Schadensersatz (Verletzung vom Rechtsgut Körper) begründet ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit 31.12.2019 und endet demzufolge am 31.12.2021.

 

Da die Passantin in diesem Fall leicht verletzt davon kam, gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Wäre sie schwer verletzt gewesen und das Ausmaß des Schadens unbekannt oder nicht noch absehbar, greifen jedoch andere Verjährungsfristen:

 

  • Verjährungsfrist von 10 Jahren, wenn der Verursacher des Schadens unbekannt ist
  • Verjährungsfrist nach 30 Jahren, wenn das Ausmaß des Schadens nicht abschätzbar ist

 

Grundsätzlich gilt: Nach 30 Jahren kann man keinen Schadensersatzanspruch mehr geltend machen. Nach Ablauf der 30 Jahre sind sämtliche Ansprüche verjährt.

 

Welche gesetzlichen Verjährungsfristen in welchem Fall greifen, lässt sich nur individuell klären. Manche Umstände können Verjährungsfristen hemmen oder neu auslösen, weshalb das nur anhand des Einzelfalles beurteilt werden kann und es keine allgemeingültigen Regelungen gibt. Lassen Sie unbedingt bei einem Anwalt überprüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben und welche Verjährungsfrist gilt.

 

Wie viel Schadensersatz steht mir zu?

 

Auch diese Frage lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten. Meistens handelt es sich bei einem Schadensersatz um eine finanzielle Wiedergutmachung. Durch die Schadensersatzleistung (Geldleistung oder Reparatur), soll der Zustand vor dem schädigenden Ereignis wiederhergestellt werden. Schadensersatzleistungen sind jedoch nicht dazu da, den Schaden über das entstandene Maß hinaus zu regulieren – es soll lediglich der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.

 

Damit die Ausgleichszahlung für alle Seiten fair ist, gibt es verschiedene Methoden, um die Schadensersatzleistung zu berechnen.
Zur Berechnung werden folgenden Faktoren herangezogen:

 

  • Schwere und Ausmaß des Schadens
  • Langfristige Schäden
  • Mitschuld am Schaden

 

Mit diesen 3 Methoden bestimmt man den Schadensersatz

 

Differenzmethode

 

Häufig wird der Schadensersatz anhand der Differenzmethode berechnet. Bei dieser Methode findet ein Vergleich zwischen der theoretisch bestehenden Vermögenslage ohne Schaden und der tatsächlichen Vermögenslage mit Schaden statt. Die Differenz, die daraus resultiert, bestimmt die Höhe der zu begleichenden Schadensersatzleistung.

 

Konkrete Schadensberechnung

 

In manchen Fällen lässt sich der entstandene Schaden z.B. durch eine Rechnung konkret bestimmen und beweisen. Der auf der Rechnung konkret angeführte Betrag kann man dann als Schadensersatz geltend machen.

 

Abstrakte Schadensberechnung

 

Wenn die Höhe der Schadensersatzleistung nicht anhand der Differenz oder konkret ermittelt werden kann, kommt die abstrakte Schadensberechnung zum Tragen. Für die Berechnung werden i.d.R. entstehende Beschädigungen zugrunde gelegt. Eine pauschale Formel gibt es in diesen Fällen allerdings nicht. Wie hoch die Entschädigung letztendlich ausfällt, hängt stark vom konkreten Fall ab.

 

Wie können Sie Schadensersatz einfordern?

 

Sie können Schadensersatzansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend machen. Allerdings empfiehlt es sich immer, zunächst den außergerichtlichen Weg zu suchen oder eine Einigung mit dem Schädiger zu erzielen. Das kostet weitaus weniger als eine Gerichtsverhandlung, in der Verfahrenskosten für Rechtsanwälte und Gerichtskosten anfallen.

 

Wie läuft eine außergerichtliche Geltendmachung ab?

 

Lassen Sie zunächst ein Schreiben mit der Schadensersatzforderung aufsetzen. Diese schicken sie dann an den Schädiger bzw. dessen Versicherung. Das schädigende Ereignis und der daraus resultierende Schaden müssen ausführlich beschrieben sein. Nachweise für die Dokumentation wie Fotos, Sachverständigengutachten, Zeugen- und Polizeiberichte kann man dem Schreiben anfügen und sind meist sehr hilfreich.

 

Wenn die gegnerische Versicherung nach Erhalt des Schreibens bereit ist, die Schadensersatzforderung zu begleichen, fordert sie i.d.R. eine vorbehaltlose Abfindungserklärung von Ihnen ein. Unterzeichnen Sie die Abfindungserklärung, bestätigen Sie, dass Sie nach dieser Zahlung keine weiteren Schadensersatzansprüche mehr geltend machen – selbst dann nicht, wenn nicht absehbare Langzeitfolgen auf Sie zukommen.

 

Überlegen Sie sich die Unterzeichnung der Abfindungserklärung daher sorgfältig. Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten, was in Ihrem Fall die beste Lösung wäre. Einen Rechtsanwalt kann man auch bei einer außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz heranziehen um Sie zu unterstützen. Tipp: Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann man ebenfalls als Schadensersatz gegenüber der gegnerischen Partei geltend machen.

 

Eine außergerichtliche Geltendmachung oder Einigung ist der kostengünstigere und schnellere Weg, um eine Schadensersatzleistung zu erhalten. Doch leider lässt sich außergerichtlich nicht immer eine Einigung erzielen. Ihren Anspruch können Sie in diesem Fall auch gerichtlich durchsetzen.

 

Wie läuft eine gerichtliche Geltendmachung ab?

 

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich geltend machen wollen, können Sie eine Schadensersatzklage anstreben. Eine anwaltliche Vertretung vor Gericht muss dabei jedoch nicht zwingend notwendig sein. Liegt der Streitwert unter 5.000 Euro müssen Sie sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen. Liegt er allerdings über 5.000 Euro sind Landgerichte für die Klage zuständig und dort herrscht Anwaltszwang.

 

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

 

  • Klageschrift beim zuständigen Gericht (Amts- oder Landgericht) einreichen.
  • Es müssen alle anspruchsbegründeten Tatsachen unter Beweisangebot vorgetragen werden.
  • Bevor die Klage bearbeitet wird, muss ein Gerichtskostenvorschuss von Ihnen geleistet werden
  • Der Beklagte hat das Recht sich zu verteidigen – ist das der Fall, prüft das Gericht die vorgetragenen Sachverhalte und lässt die angebotenen Beweise des Beklagten unter Umständen zu
  • Haben sich beide Parteien zum Sachverhalt geäußert, versucht das Gericht eine Einigung in einer mündlichen Verhandlung zu erzielen.
  • Wenn das nicht gelingt, entscheidet das Gericht per Urteil

 

Apropos: Wenn Sie den Schadensersatzanspruch geltend machen können und Erfolg vor Gericht haben, muss die gegnerische Partei sämtliche Kosten übernehmen – selbst die Kosten Ihre eigenen Anwalts in gesetzlicher Höhe.

 

Wann ist eine Schadensersatzforderung sinnvoll?

 

Ob Ihnen nach einem Schadensereignis tatsächlich auch Schadensersatzleistungen in Form von Geld oder Reparaturen zustehen, hängt von einigen wesentlichen Faktoren ab: So muss einerseits tatsächlich ein Schaden entstanden sein und andererseits muss der Schädigende vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt haben. Zudem müssen einige Nachweise erbracht werden wie z.B., dass die Handlungen des Schädigers tatsächlich zum Schaden geführt haben oder dass geschützte Rechtsgüter wie Körper und Eigentum geschädigt wurden.

 

Darüber hinaus muss man die Verjährungsfristen berücksichtigen. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Sind die Auswirkungen des eingetretenen Schadens jedoch nicht absehbar und noch unbekannt, wird die Verjährungsfrist gehemmt – d.h. sie verlängert sich. Maximal kann man Schadensersatzansprüche jedoch bis zu 30 Jahre später geltend machen. Nach Ablauf von 30 Jahren sind sämtliche Verjährungsfristen abgelaufen.

 

Wenn ein Schaden eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist mit Ende desselben Jahres und gilt dann für 3 Jahre (außer es liegt z.B. Körperverletzung vor. Wie Sie sehen, gibt es bei der Geltendmachung von Schadensersatzleistung so einiges zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einem Anwalt beraten zu lassen. Auch wenn Sie nicht der Geschädigte sind, sondern der Verursacher des Schadens, empfiehlt sich eine Beratung, falls Sie z.B. nicht mit den Forderungen einverstanden sind oder generell der Meinung sind, dass Ihr Verhalten nicht zu einem Schaden geführt hat.

 

Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/schadensersatz-geltend-machen.html
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