13 Nov Was sind Gewerkschaften?
Gewerkschaften bezeichnet das Arbeitsrecht als Arbeitnehmervertretungen. Sie setzen sich für alle arbeitsrechtlichen Belange ihrer Mitglieder ein und unterstützen damit die Beschäftigten in einem Unternehmen. Eine Gewerkschaft fordert bessere Bedingungen am Arbeitsplatz und vertritt ihre Mitglieder bei den Tarifgesprächen mit dem Arbeitgeberverband. Gegenstand der Tarifrunden sind Lohn- und Gehaltserhöhungen, die nach Ansicht einer Gewerkschaft erforderlich sind, damit das verfügbare Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers sich an die immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten anpassen kann.
Die gesetzliche Grundlage für die Bildung einer Gewerkschaft geht aus der Koalitionsfreiheit hervor. Diese hat der Gesetzgeber in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) definiert. Damit die Gewerkschaften als solche anerkannt wird, müssen bestimmte grundlegende und tarifrechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Eine funktionsfähige Arbeitnehmervertretung erfüllt Aufgaben, die zum Wohl ihrer Mitglieder in einem Unternehmen beitragen. Zu den Zielen, die sie verfolgt, gehören das Erreichen besserer Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Um diese zu erreichen, setzen sich die Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden in den Tarifgesprächen auseinander.
Befindet sich wenigstens ein Mitglied einer Gewerkschaft in einem Unternehmen, kann diese nach dem Betriebsverfassungsgesetz in dem Betrieb bestimmte Rechte wahrnehmen.
Als Dachverband der Gewerkschaften gilt der Deutsche Gewerkschaftsbund. Hier haben sich sechzehn Gewerkschaften mit dem Ziel zu einem gemeinsamen Verbund vereinigt, ihre Forderungen gegenüber den Arbeitgeberverbänden noch besser durchzusetzen.
Rechtliche Grundlagen für die Bildung und die Arbeit von Gewerkschaften
In Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Vereinigungsfreiheit manifestiert. Aus diesem Grundsatz hat sich die in Artikel 9 Absatz 3 GG geregelte Koalitionsfreiheit entwickelt. Diese bildet die rechtliche Grundlage für jede Gewerkschaft.
Die Vorschrift erlaubt nicht nur, dass sich Arbeitnehmer zu einem gemeinsamen Bund zusammenschließen, um ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Artikel 9 Absatz 3 GG stattet Gewerkschaften – und auch Arbeitgeberverbände – mit der Tarifautonomie aus. Die Tarifautonomie erlaubt beiden Verbänden, Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und Lohnsteigerungen zu führen, ohne dass der Staat sich in die Tarifgespräche einmischt. Dies bedeutet auch, dass der Inhalt eines Tarifvertrages frei von einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband gestaltet werden kann. Der Staat legt lediglich die Rahmenbedingungen fest, die sich im Tarifvertragsgesetz niederschlagen und allgemein verbindlichen Regelungen zum Tarifrecht beinhalten.
Mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Gesetzgeber eine weitere rechtliche Grundlage geschaffen, auf die eine Gewerkschaft ihre Interessenvertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber stützen kann. Das Betriebsverfassungsgesetz lässt im § 1 Absatz 1 BetrVG die Bildung eines Betriebsrats zu, wenn in dem Unternehmen mindestens fünf Mitarbeiter auf Dauer beschäftigt sind. § 2 BetrVG nimmt Bezug auf die Stellung einer Gewerkschaft. Die Rechtsnorm verpflichtet einen Arbeitgeber dazu, vertrauensvoll mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus stattet das Betriebsverfassungsgesetz eine Gewerkschaft mit weiteren Rechten aus.
Historische Entwicklung der Gewerkschaften
Als der Nationalsozialismus 1933 Oberhand in Deutschland gewann, wurden die meisten Gewerkschaften zerschlagen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bildete sich zunächst in der sowjetischen Besatzungszone eine Gewerkschaft. Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) stand allerdings vollkommen unter dem Einfluss der SED. Die Mitglieder setzten sich aus fast allen Mitgliedern zusammen, die in der damaligen DDR beschäftigt waren. Vorrangiges Ziel dieser Gewerkschaft war es, die Arbeiter zu ihrer Tätigkeit zu mobilisieren. Damit entsprach der FDGB nicht dem freien und unabhängigen Bild, für das heute jede Gewerkschaft steht.
Im westlichen Teil des damaligen Deutschlands gründete sich 1949 der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Diese Organisation gilt heute als Dachverband für alle anderen Gewerkschaften. Zum DGB zählen zunächst sechszehn Einzelgewerkschaften, die ihre Tarifautonomie ohne den Einfluss des Staates wahrnehmen können. Heute sind hier noch acht Einzelgewerkschaften vertreten.
Neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund – in diesem haben sich ausschließlich Arbeitnehmer organisiert, die in keinem Beamtenverhältnis stehen – wurde 1949 auch der Deutsche Beamtenbund gegründet. Hier haben sich insgesamt 38 Einzelverbände zu einem Dachverband zusammengefunden. Wegen seiner hohen Mitgliederzahl – über 1,2 Millionen Beamte – kann der Deutsche Beamtenbund gegenüber den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern einen starken Einfluss geltend machen, der sich z. B. bei den Tarifgesprächen zugunsten der Mitglieder auswirkt.
Neben den beiden großen Einzelverbänden – DGB und DBB – gründeten sich 1949 aber auch noch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und 1955 der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland. Letzterer konnte wegen einer zu geringen Mitgliederzahl jedoch kaum die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen.
Welche Kriterien müssen Gewerkschaften erfüllen?
Jede Organisation, die sich für Arbeitnehmerrechte einsetzt, muss eine Koalition im Sinne des Grundgesetzes bilden. Daher ist es erforderlich, dass jede Gewerkschaft die folgenden Kriterien erfüllt:
Der Zusammenschluss basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung. Kein Arbeitnehmer darf dazu gezwungen werden, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Ihm muss das Recht vorbehalten bleiben, seine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten allein regeln zu können.
Die Gewerkschaften legen ihre Aufgabe und Ziele in einer eigenen Satzung fest und ist bestrebt, diese Aufgabe und Ziele zu erfüllen beziehungsweise zu erreichen. Das Hauptziel einer jeden Arbeitnehmervertretung besteht darin, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und wirtschaftliche Bedingungen zu fördern.
Die Gewerkschaften müssen stets ihre Unabhängigkeit bewahren. Das gilt in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht. Die Unabhängigkeit muss insbesondere gegenüber dem Staat, den Parteien und der Kirche geltend gemacht werden. Dies bedeutet z. B. auch, dass sich eine Gewerkschaft nicht über den Staat finanziert.
Eine Gewerkschaft darf keine Mitglieder aufnehmen, die als Arbeitgeber andere Personen beschäftigen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, gegnerfrei zu bleiben.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Arbeitgeber, der Staat oder die Kirche selbst keine Gewerkschaften gründen können. Hier fehlt mit der Unabhängigkeit ein wichtiges Element, das jede Arbeitnehmervertretung ausmacht.
Ein weiteres Kriterium ist, dass die Gewerkschaften nach den Grundsätzen der Demokratie organisiert sind. Die Führung wird durch Wahlen bestimmt. Außerdem werden den Mitgliedern von Gewerkschaften bestimmte Mitgliederrechte eingeräumt, die sie auf Gewerkschaftskongressen oder Gewerkschaftstagen wahrnehmen können.
Wann ist eine Gewerkschaft tariffähig?
Neben der Voraussetzung, dass jede Arbeitnehmervertretung bestimmte Kriterien erfüllt, muss sie insbesondere auch tariffähig sein. Damit Gewerkschaften tariffähig sind, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Gewerkschaften müssen soziale Stärke beweisen, um sich gegen ihre Gegenspieler durchsetzen zu können. Dies gilt insbesondere bei den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Damit die Arbeitnehmervertretung hier ernstgenommen wird, muss sie über eine entsprechende Mitgliederzahl und eine Führung verfügen, die deren Interessen durchsetzen kann.
An die Mitglieder von Gewerkschaften stellt die Tariffähigkeit die Forderung, dass sie zu allen Arbeitskampfmaßnahmen – insbesondere der Arbeitsniederlegung durch Streik – bereit sind.
Zusätzlich fordert die Tariffähigkeit von den Gewerkschaften, dass die Arbeitnehmervertretung bei zurückliegenden Tarifverhandlungen Tarifverträge abgeschlossen hat. Hat eine Gewerkschaft z. B. nur einen Gefälligkeitstarifvertrag abgeschlossen, ist dieses tarifrechtliche Kriterium nicht erfüllt.
Jeder Arbeitnehmervertretung muss tarifwillig sein. Vorrangig gilt es, für die Mitglieder bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen. Dieses Ziel muss die Gewerkschaft unbedingt erreichen wollen. Keinesfalls darf die Führung der Gewerkschaft die eigene Verhandlungsmacht einschränken oder mit einem Teilergebnis zufrieden sein. Um die Ziele durchzusetzen, muss der feste Wille bestehen, alle rechtlichen Mittel einsetzen zu können. Hierzu zählt in letzter Konsequenz ein Streik.
Letztlich müssen die Gewerkschaften auch ihren Durchsetzungswillen zeigen. Dies bedeutet, dass die tarifrechtlichen Forderungen um jeden Preis durchgesetzt werden müssen.
Aufgabe und Ziele von Gewerkschaften
Die Aufgaben von Gewerkschaften sind sehr vielfältig. Neben ihrem Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne wird jede Gewerkschaft auch beratend für seine Mitglieder tätig. Wer als Arbeitnehmer in den Zusammenschluss organisiert ist, kann zu jedem arbeitsrechtlichen Thema jederzeit eine kostenlose Rechtsberatung einholen. So fühlen sich die Gewerkschaften z. B. auch für die Durchsicht von Arbeitsverträgen durch. Hier machen die Arbeitsrechtsexperten ihre Mitglieder auf mögliche Fallstricke aufmerksam, die ein Arbeitnehmer als Laie gar nicht erkennen kann.
Den Arbeitsrechtsexperten der Gewerkschaften kann ein Arbeitnehmer auch bemühen, wenn es um das Lesen eines Arbeitszeugnisses geht. Die Anfertigung stellt an einen Arbeitgeber hohe Anforderungen, die von dem Vertreter einer Gewerkschaft überprüft werden. Die Arbeitnehmervertretung trägt hiermit dazu bei, dass der Arbeitnehmer bei seiner Stellensuche bessere Chancen hat.
Als einheitliches Ziel einer jeden Arbeitnehmervertretung gilt, dass sich die Gewerkschaften für alle Belange ihrer Mitglieder einsetzen. Bessere Arbeitsbedingungen setzen z. B. faire Arbeitsverträge voraus. Diese beinhalten moderate Arbeitszeiten und ausreichende Pausen. Außerdem setzen sich die Arbeitnehmervertreter für eine bessere Gestaltung der Arbeitsplätze und die Umsetzung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein. Die von dieser Institution entwickelten Vorschriften zur Unfallverhütung müssen von allen Unternehmen umgesetzt werden.
Ein weiteres Ziel ist die Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsforderungen, gegen die sich die Arbeitgeberverbände naturgemäß sperren. Alle Gewerkschaften haben dieses Ziel erst erreicht, wenn sie einen Tarifvertrag im Sinne ihrer Mitglieder abschließt.
Der Arbeitgeberverband – Gegenspieler der Gewerkschaften
Großer Gegenspieler der Gewerkschaften ist der Arbeitgeberverband. Hier haben sich die Unternehmer zu einer Organisation zusammengeschlossen, die gleichzeitig als Arbeitgeber auftreten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Arbeitgeberverbandes zählen die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Hierbei tritt der Arbeitgeberverband insbesondere den Forderungen einer Lohn- und Gehaltserhöhung entgegen.
Zu den weiteren Aufgaben des Arbeitgeberverbandes gehört aber auch eine umfassende Beratung der Unternehmen, die dem Verband angehören. Jedes Mitglied kann sich wegen einer arbeitsrechtlichen Frage an den Verband wenden. Darüber hinaus informiert der Arbeitgeberverband seine Mitglieder über die neusten arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die die Bundesregierung gefasst hat.
Weiter ist ein Arbeitgeberverband auch mit Öffentlichkeits– und Lobbyarbeit beschäftigt. Insbesondere geht es hierbei darum, die Interessen der Arbeitgeber in die politischen Entscheidungen einfließen zu lassen.
Jeder Arbeitgeberverband handelt durch einen Vorstand, der auf der Mitgliederversammlung gewählt wird.
Welche Themen werden innerhalb einer Gewerkschaft behandelt?
In allen Gewerkschaften spiegeln sich bestimmte Themen immer wieder. Geht es um die Rechte der Mitglieder, mahnen die Gewerkschaften die schlechten Arbeitsbedingungen an, die in einem Betrieb herrschen. Zielführend ist hierbei, dass die Rechte der Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat wahrgenommen werden. Deshalb stehen die Gewerkschaften dafür ein, dass in jedem Betrieb, der wenigstens fünf ständige Arbeitnehmer beschäftigt, ein Betriebsrat gebildet wird.
Auch das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern kommt bei den Arbeitnehmervertretern auf den Tisch. Sie setzen sich für ein gerechteres Bewerbungsverfahren ein und plädieren dafür, dass freigewordene Positionen in der Führungsetage des Betriebs mit einer weiblichen Kraft besetzt werden.
Der Streik stellt das letzte Mittel eines Arbeitnehmers dar, um seine Forderungen durchzusetzen. Ziel aller Gewerkschaften ist es aber nicht, ihre Mitglieder zum Streik aufzurufen. Können die eigenen Ziele auch ohne lange Arbeitsniederlegungen erreicht werden, haben die Gewerkschaften ihr Ziel erreicht. Deshalb plädieren sie für mehr Mitbestimmung, die sie z. B. durch die Gründung eines Betriebsrats bekommen. Dieser kann seine rechte z. B. wahrnehmen, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen möchte.
Gewerkschaften – Vor- und Nachteile
Alle Mitglieder einer Gewerkschaft profitieren von Vorteilen. Auf der anderen Seite müssen sie aber auch einige Nachteile akzeptieren.
Zu den Vorteilen zählt z. B., dass die Gewerkschaften ihren Mitgliedern feste Arbeitsplätze zu sichern. Weiter können die Arbeitnehmer für sich verbuchen, dass ihre Vertreter sich um die Wahrung aller Arbeitnehmerrechte kümmern. Beabsichtigt z.B. ein Arbeitgeber z. B. einen Arbeitnehmer zu kündigen, kann er dies nur, wenn er zuvor den Betriebsrat angehört hat. Dieser ist auch dafür zuständig, dass die Arbeitnehmer einen sicheren Arbeitsplatz haben und der Arbeitgeber die notwendigen Kosten übernimmt.
Nachteilig an der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervertretung sind die Mitgliedsbeiträge. Viele Arbeitnehmer schrecken deshalb von einem Eintritt ab. Andere treten aus der Gewerkschaft aus, weil die gestiegenen Lebenshaltungskosten sie dazu zwingen.
Welche Rechte kann eine Gewerkschaft in einem Unternehmen durchsetzen?
Unter der Voraussetzung, dass mindestens ein Arbeitnehmer in dem Betrieb beschäftigt ist, der einer gewerkschaftlich organisierten Institution angehört, stattet das Betriebsverfassungsgesetz diese mit den folgenden Rechten aus:
Betriebsbesuche
Gewerkschaftsmitglieder dürfen Betriebe besichtigen, um sich vor Ort ein Bild über die dort herrschenden Arbeitsbedingungen und die Gestaltung der Arbeitsplätze zu machen.
Organisation von Betriebsratswahlen
Gewerkschaften ist es erlaubt, in Betrieben, die wenigstens fünf ständige Arbeitnehmer beschäftigen, einen Betriebsrat zu gründen. Die Organisation der Betriebsratswahlen– z. B. die Bestimmung der Kandidaten – liegt ausschließlich in ihrer Hand.
Neue Mitglieder im Unternehmen anwerben
Ein Arbeitgeber darf die Werbung von Gewerkschaften in seinem Unternehmen nicht untersagen. Die Gewerkschaften können sogar beanspruchen, dass der Arbeitgeber ihnen Flächen für die Werbemaßnahmen zur Verfügung stellt. Er muss allerdings nicht akzeptieren, dass die Arbeitnehmer hierdurch von ihrer Arbeit abgehalten werden.
Arbeitsgericht einschalten
Setzt ein Arbeitnehmer gesetzlich verankerte Arbeitsbedingungen nicht in seinem Betrieb um, kann die Arbeitnehmervertretung sich für die Durchsetzung stark machen. Notfalls steht ihr das Recht zu, das zuständige Arbeitsgericht anzurufen.
Überdies gewährt Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) den Arbeitnehmern in bestimmten Branchen ein Streikrecht. Den Gewerkschaften steht in diesem Zusammenhang das Recht zu, einen Streik zu organisieren und durchzusetzen.
Die Mitglieder des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
Der Dachverband aller Gewerkschaften zählt heute acht Mitglieder. Diese sind:
Verdi – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
IG Bau – Diese Arbeitnehmervertretung setzt sich vorrangig für die Belange von Arbeitnehmern ein, die in Bau- und Umweltbetrieben beschäftigt sind.
IG BCE -Diese Gewerkschaft zählt zu ihren Mitgliedern Arbeitnehmer des Bergbaus und aus der Chemie- und Energiebranche.
EVG – Hier haben sich die Arbeitnehmer des Eisenbahn- und Verkehrsgewerbes zusammengeschlossen.
GEW – Mitglieder dieser Gewerkschaft aus den Bereichen Erziehung und Wissenschaft
NGG – Hier werden u.a. die Arbeitsbedingungen in der Nahrungsmittelindustrie und im Gaststättengewerbe überprüft.
GdP – Die GdP vertritt die Rechte der Arbeitnehmer, die bei der Polizei beschäftigt sind.
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