Gleichstellung in Deutschland – Was hat es damit auf sich?

Gleichstellung in Deutschland – Was hat es damit auf sich?

Wenn man von Gleichstellung spricht, dann geht es um die Angleichung der Lebenssituation von gleichberechtigten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Sie berührt daher auch sehr stark die Themen Gleichbehandlung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Die Abgrenzung ist dabei nicht immer leicht. In jedem Fall sind die Menschenrechte die Grundlage – auf ihnen basieren alle Maßnahmen zur gleichen Stellung von gesellschaftlichen Gruppen. Dies sind z.B. Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Herkunft und Menschen mit Behinderung oder Erkrankung.

 

Die Grundlage von Gleichstellung ist die Gleichheit aller Menschen im Sinne der Menschenrechte. Im Kontext des deutschen Rechts kommt da in erster Linie der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz zum Tragen. Denn wenn alle Menschen als gleich angesehen werden, dann sollte auch die Angleichung der Lebenssituation unabhängig des Geschlechts, der Herkunft und anderer Faktoren angestrebt werden. Deshalb bildet sie ein wichtiges Anliegen in politischen Diskussionen des Zeitgeschehens und ist eng verwandt mit ähnlichen politischen Forderungen, zum Beispiel nach sozialer Gerechtigkeit.

 

Welche Bereiche umfasst Gleichstellung?

 

So viele verschiedene Bevölkerungsgruppen es gibt, so viele Bereiche und Themen umfasst Gleichstellung. Unterschiedliche Forderungen können dabei ganz unterschiedliche Resonanz in der Bevölkerung und in den Medien erhalten. Wichtige Beispiele für Forderungen und Maßnahmen dazu sind: die Gleichstellung der Geschlechter und sexuellen Orientierungen (einschließlich diverser und Transgender-Personen) , von Menschen mit Behinderung, Krankheiten und anderen körperlichen oder geistigen Einschränkungen (etwa Lernschwäche, Autismus, Depression), von Personen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft, sowie von Personen in speziellen Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Prostituierte. Ausgenommen sind spezielle Regelungen zum Schutz bei Schwangerschaften und in der Zeit als Mutter.

 

GleichstellungGleichstellung ist nicht nur ein wichtiges Motiv politischer Forderungen und Bewegungen, sondern ist auch fest im Recht verankert – zumindest in Deutschland und vielen Ländern der sogenannten westlichen Welt. In Deutschland kommen dabei sowohl das Recht der Europäischen Union sowie deutsches Bundes- und Länderrecht zum Tragen. Ein weiterer wichtiger Einfluss ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, welche die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1948 beschloss.

 

Ausgenommen von Gleichstellung sind Tiere: Im deutschen Recht kommen Tieren keine persönlichen Rechte zu. Zwar sind Tiere explizit keine Sachen, werden aber so behandelt. Im Strafrecht kommt dieser Norm zum Beispiel keine Bedeutung zu. Auch wird im deutschen Recht keine Gleichstellung von Tieren mit Menschen gefordert. Stattdessen bestehen Gesetze zum Tierschutz und gegen Tierquälerei, welche natürlichen und juristischen Personen bestimmte Rechte und Pflichten zuschreiben.

 

Wie verhält sich Gleichstellung zu Gleichberechtigung?

 

Gleichstellung und Gleichberechtigung muss man als Begriffe und auch als rechtliche Konzepte voneinander abgrenzen. Während Gleichberechtigung auf gleiche Rechte abzielt, und daher in erster Linie die Beseitigung von ungleicher Behandlung durch Gesetze und Behörden zum Ziel hat, will Gleichstellung auch faktisch gleiche Lebensbedingungen schaffen, wo dies nur durch gleiche Gesetze und Normen nicht zu schaffen ist.

 

Zu Beispiel können gesellschaftliche Gruppen zwar sehr wohl gesetzlich gleichberechtigt sein und durch Behörden und Ämter auch gleich behandelt werden. Dennoch können sich Lebenssituationen und Chancen zum Teil drastisch unterschieden, etwa durch soziale Diskriminierung und gesellschaftlich verbreitete Stereotypen.

 

Daher muss die Angleichung der Lebenssituation überall dort ansetzen, wo bloße juristische Gleichberechtigung nicht ausreicht, um Chancengleichheit und gleiche Lebenssituationen zu schaffen. Es geht also nicht nur um die Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Es geht auch um die Beseitigung bestehender Nachteile, durch die die Lebenssituation von gesellschaftlichen Gruppen beeinträchtigt wird.

 

Strittig ist dabei, inwiefern Gleichstellung als Motiv zu bevorzugter Behandlung von benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen dienen darf. Darf man Frauen bevorzugt behandeln, wenn sie in einem bestimmten Beruf unterrepräsentiert sind? Wie verhält es sich mit anderen gesellschaftlichen Gruppen? Welchen Einfluss dürfen Quoten besitzen?

 

Was ist Gender-Mainstreaming?

 

Gender-Mainstreaming hat insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter als Motiv. Dabei hebt es sich von historischen Strategien zur Angleichung der Lebenssituation besonders dadurch ab, dass Geschlechterpolitik ausdrücklich in den Fokus gerückt wird und dass es nicht mehr nur um strategische Ansätze zur Gleichstellung von Frauen geht, sondern um die Gleichstellung aller Geschlechter, einschließlich Männer und non-binäre Geschlechter.

 

Gender-Mainstreaming war und ist seit dem Ende des vergangenen Jahrhunderts ein vieldiskutierter und oft weiterentwickelter Begriff der UN-Weltfrauenkonferenz sowie der Europäischen Union. Einen großen Einfluss hatten dabei nicht nur Aktivistinnen und Aktivisten, sondern auch Tragödien wie der Jugoslawienkrieg und der Genozid in Ruanda. Die Europäische Union hat Gender-Mainstreaming im Vertrag von Amsterdam in den Jahren 1997 und 1999 zu einem ihrer Ziele erklärt.

 

Gender-Mainstreaming ist eine aktive und präventive Strategie. Dadurch unterscheidet es sich insbesondere von Frauenpolitik, welche in erster Linie korrektiv wirken soll. Bei Gender-Mainstreaming ist also nicht der Ausgleich bestehender Ungerechtigkeiten das Ziel, sondern die Entwicklung und Durchsetzung einer umfassenden Strategie, um zukünftige Ungleichstellung gar nicht erst aufkommen zu lassen. Maßnahmen zur Gleichstellung im Sinne des Gender-Mainstreamings finden hauptsächlich in öffentlichen Einrichtungen Anwendung, während die Privatwirtschaft durch Diversity Management Chancengleichheit durchzusetzen versucht.

 

Was ist positive Diskriminierung?

 

Der Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung wird anhand von positiver Diskriminierung besonders deutlich. Während Gleichberechtigung nur darauf abzielt, bestehende ungleiche Behandlungen aus dem Weg zu räumen, arbeitet man im Fall von positiver Diskriminierung aktiv an der Gleichstellung sozialer Gruppen. Ganz konkret heißt das, durch gesellschaftspolitische Maßnahmen der negativen Diskriminierung entgegenzuwirken. Das geschieht durch gezielte Gewährung von Vorteilen für die ansonsten benachteiligte soziale Gruppe.

 

Im englischsprachigen Raum wird diese Vorgehensweise auch als Affirmative Action bezeichnet. Auch ihren Ursprung hat sie in den USA: Hier entwickelte man zuerst im Zuge der Bürgerrechtsbewegung Maßnahmen, die nicht nur diskriminierende Praktiken beseitigen, sondern auch entschädigen und verhüten sollen. Heute setzt positive Diskriminierung vor allem auch in der Ausbildung und am Arbeitsmarkt an, wo Frauen und ethnische Minderheiten bessere Chancen bekommen sollen.

 

Positive Diskriminierung ist nicht unumstritten. Kritiker bemängeln, dass bestehende Diskriminierung nur durch Diskriminierung in der Gegenrichtung ersetzt werde. In der Praxis kommt positive Diskriminierung auch heute vor allem in der Ausbildung und am Arbeitsmarkt zur Geltung, so zum Beispiel in Form von Zulassungsquoten an US-amerikanischen Hochschulen und in Form von Kastenquoten im öffentlichen Dienst in Indien. Die erwünschte Wirkung konnte dabei nicht immer erzielt werden. Teilweise brachten die Maßnahmen im Sinne der positiven Diskriminierung auch weitere Probleme mit sich.

 

Welche Rechtsnormen gibt es zur Angleichung der Lebenssituation?

 

Für die Angleichung der Lebenssituation in Deutschland sind mehrere Ebenen von Bedeutung. Zum einen kommen EU-weite Rechtsnormen zum Tragen, zum anderen gelten die Rechtsnormen der Bundesrepublik sowie der einzelnen Bundesländer. Außerdem dient die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, welche durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1948 erfolgte, als allgemein anerkannte Richtlinie.

 

Im deutschen Bundesrecht findet sich eine Vielzahl an einschlägigen Normen zur Angleichung der Lebenssituation. Neben besonderen Normen zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten, von Betriebsangehörigen, sowie von Führungspersonen ist für die allgemeine Angleichung der Lebenssituation vor allem das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) von Bedeutung. Sein Anliegen ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung sowie in den Unternehmen und Gerichten des Bundes. Außerdem soll es die Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

 

Daneben hat auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) den Auftrag, negative Diskriminierung zu beseitigen. Dabei behandelt es gleichermaßen Diskriminierungen aus rassistischen, ethnischen, geschlechtlichen, religiösen, weltanschaulichen, sexuellen und altersbedingten Gründen. Da das Allgemeine Gleichstellungsgesetz jedoch nur bestehende Ungleichbehandlungen abbauen soll und keine Maßnahmen zur aktiven Entgegenwirkung trifft, muss man korrekterweise von einem Gleichberichtigungsgesetz sprechen.

 

Daneben haben in Deutschland vor allem die Landesgleichstellungsgesetze zentrale Bedeutung. Sie umfassen die Angleichung der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie die Angleichung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. Außerdem unterscheiden sie sich von Bundesland zu Bundesland.

 

Was besagt das Bundesgleichstellungsgesetz?

 

Als bundesweites Gesetz, dass tatsächliche Gleichstellung zum Motiv hat, nimmt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) in Deutschland eine besondere Rolle ein. Im Gegensatz zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) soll es nicht nur bestehende Ungleichbehandlungen beseitigen, sondern trifft auch konkrete aktive Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Ungleichbehandlungen. Zum Beispiel verpflichtet es die Dienststellen und Unternehmen des Bundes, eigene Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen sowie Gleichstellungspläne aufzustellen.

 

Das Bundesgleichstellungsgesetz gilt jedoch weder für Unternehmen in der Privatwirtschaft noch für die Verwaltungsbehörden der einzelnen Bundesländer. Nur die Verwaltungsbehörden des Bundes sowie dessen Unternehmen und Gerichte sind vom Gesetz betroffen. Die Wirkung des Gesetzes ist daher sehr eingeschränkt.

 

Neben der Angleichung der Lebenssituation von Frauen und Männern soll das Bundesgleichstellungsgesetz auch die Familienfreundlichkeit der betroffenen Behörden fördern, sowie positiv zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege beitragen.

 

Das Bundesgleichstellungsgesetz trat 2001 in Kraft und löste das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz (DGleiG) ab. Als Vorläufer für das Gesetz kann das Frauenfördergesetz aus dem Jahre 1994 betrachtet werden.

 

Auf Seiten der Bundesländer wird das Bundesgleichstellungsgesetz durch eigene Regelungen der Bundesländer ergänzt, welche auf die Angleichung der Lebenssituation in den jeweiligen Landesverwaltungen abzielen. So regelt beispielsweise in Bayern das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) die gleiche Stellung von Frauen und Männern in Bayern, sowie das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) die gleiche Stellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

 

Was besagt die Europäische Menschenrechtskonvention?

 

Inhalt der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sind eine Reihe von Menschenrechten und Grundfreiheiten, darunter klassische Freiheitsrechte sowie wirtschaftliche, politische und kulturelle Rechte. Bedeutung im Sinne der Gleichstellung erlangt vor allem der Abschnitt I, während die Abschnitte II und III den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie den Geltungsbereich der EMRK behandeln.

 

Zu beachten ist, dass die EMRK nur einen Mindeststandard zum Schutz von Menschenrechten vorgibt. Man kann sie also nicht so auslegen, dass man bestehende Menschenrechte oder Grundfreiheiten einschränkt, obwohl sie von den Unterzeichnern anerkannt sind. Die EMRK wurde von allen Mitgliedern des Europarats unterzeichnet. Nicht unterzeichnet haben die EMRK die Länder Weißrussland und der Vatikan, welche keine Mitglieder des Europarats sind.

 

Für die Angleichung der Lebenssituation von sozialen Gruppen hat besonders Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention große Bedeutung. Es handelt sich hierbei um das Diskriminierungsverbot der EMRK. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass es jedem Menschen möglich ist, frei von Diskriminierung die Rechte der Menschenrechtskonvention wahrzunehmen.

 

Die möglichen Gründe für Diskriminierung sind im Artikel 14 nicht abschließend genannt. Erwähnt sind beispielsweise Diskriminierung aufgrund der Rasse (Ethnie), aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, sowie aufgrund der religiösen Zugehörigkeit. Es können jedoch noch andere Gründe für Diskriminierung unter das Gesetz fallen, auch wenn diese nicht ausdrücklich benannt sind.

 

Was besagt das Behindertengleichstellungsgesetz?

 

Neben dem Bundesgleichstellungsgesetz trifft auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Maßnahmen zur aktiven Angleichung der Lebenssituation sozialer Gruppen. Wie der Name sagt, geht es in diesem Fall um die gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung. Wie das Bundesgleichstellungsgesetz gilt auch das Behindertengleichstellungsgesetz nur für Träger öffentlicher Gewalt auf der Bundesebene.

 

GleichstellungDas Behindertengleichstellungsgesetz verbietet insbesondere die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch Träger öffentlicher Gewalt. Im Sinne der aktiven Gleichstellung sind jedoch die Gebote von Barrierefreiheit, Kommunikationshilfen (zum Beispiel Gebärdensprache und Leichte Sprache) und zur Gestaltung von Vordrucken und Bescheiden entscheidend. Diese wirken aktiv negativer Diskriminierung entgegen und sorgen daher für tatsächliche Gleichstellung.

 

Ein besonderes Instrument des Behindertengleichstellungsgesetzes sind die sogenannten „Zielvereinbarungen. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Verbänden, wie zum Beispiel Behindertenorganisationen, welche Barrierefreiheit durchsetzen sollen. Besonderes Augenmerk liegt im Gesetz auf die Hervorhebung behinderter Frauen und der Gebärdensprache und ähnlicher Kommunikationsmittel.

 

Kritik am Behindertengleichstellungsgesetz kommt besonders von Behindertenverbänden, da das Gesetz keine Regelungen für die Privatwirtschaft trifft und daher viele Benachteiligungen im Alltag verfehle. Entsprechende Anträge im Bundestag seitens der Fraktionen der Grünen und der Linken konnten bisher keine Mehrheit finden.

 

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

 

In vielen weiteren Ländern gibt es Regelungen zur Angleichung der Lebenssituation bestimmter sozialer Gruppen. Zum Beispiel regelt in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von anderen Bevölkerungsgruppen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich das österreichische Gleichbehandlungsgesetz auch an Personen in der Privatwirtschaft richtet und diesen eine umfassende Gleichbehandlung gebietet. Es ist daher vergleichbar mit dem deutschen Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG).

 

Ähnliche Rechtsnormen bestehen auch in Liechtenstein und in Frankreich. Dagegen kennt die Schweiz keine umfassende Rechtsnorm, welche die Angleichung der Lebenssituation zum Thema hat. Sie erwirkt Gleichstellung durch thematisch getrennte Bestimmungen.

 

Wie geht es weiter?

 

Es zeigt sich, dass Gleichstellung ein weitreichendes Thema ist, in dem sich gesellschaftliche Umstände ebenso widerspiegeln wie politische Forderungen und rechtliche Normierungen. Insbesondere wirtschaftliche und soziale Interessen stehen sich dabei oft gegenüber. Letztlich muss gesagt werden, dass Gleichstellung als Themenfeld wohl keine abschließende Klärung zulässt. Stattdessen liegt es bei den unterschiedlichen Interessengruppen, neue gesellschaftliche Entwicklungen immer wieder aufzugreifen und für die Überzeugungen ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter einzustehen.

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