Was ist ein Unternehmerverband

Arbeitgeberverband

Was ist ein Unternehmerverband

Ein Unternehmerverband setzt sich aus mehreren Unternehmern zusammen, um sich vorrangig für die Interessen einzusetzen, die die Unternehmer in ihrer Funktion als Arbeitgeber haben.

 

Ein Unternehmerverband hat mit einem Arbeitgeberverband vieles gemeinsam. Dennoch gibt es einige Unterschiede, die die beiden Arbeitgebervertretungen voneinander unterscheidet. So grenzen sich nicht nur die Struktur und die Gremien eines Unternehmerverbandes von den Organen ab, durch die ein Arbeitgeberverband handelt. Auch hinsichtlich der Leistungen bietet ein Unternehmerverband ein breiteres Spektrum als ein Arbeitgeberverband an.

 

Der Unternehmerverband und seine historische Entwicklung

 

Aus dem Mittelalter sind Gilden und Zünfte bekannt. Diese gelten als Vorreiter und Wegbereiter der Unternehmerverbände, wie man sie heute kennt. Aus diesen Zusammenschlüssen entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts Organisationen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT). Da sich in dem gleichen Zeitraum auch verschiedene Gewerkschaften bildeten, die für die Rechte der Arbeitnehmer kämpften, brauchten die Unternehmer einen Gegenpol, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Damit waren die ersten Unternehmerverbände verbunden.

 

Struktur und Einzelverbände

 

UnternehmerverbandDer Unternehmerverband folgt einer festen Struktur. Die Unternehmerverbandsgruppe setzt sich aus mehreren Einzelverbänden zusammen. Diese setzen sich für die Wirtschaft in einer bestimmten Region, den Industrieservice oder soziale Dienstleistungen ein. Darüber hinaus fungiert der Unternehmerverband aber auch noch auf einem anderen Feld. Mittelpunkt der Unternehmer stehen die arbeitspolitischen Bedürfnisse und die tarifpolitischen Interessen der Unternehmer.

 

Jeder Einzelverband setzt sich für einen fairen Tarifvertrag mit den Arbeitnehmervertretern ein. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die Arbeitnehmer für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden sollen. Auf der anderen Seite muss aber auch Rücksicht auf die Kosten genommen werden, die für den Unternehmer mit jeder Neueinstellung verbunden ist. Da der Unternehmer nicht nur für den Lohn eines Arbeitnehmers aufkommen muss, sondern auch Lohnsteuer und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bezahlen muss, tritt ein Unternehmerverband nicht nur gegenüber den Arbeitnehmervertretern auf. Ein weiterer Gegenspieler ist der Staat.

 

Der Unternehmerverband und seine Gremien

 

Der Verband handelt innerhalb und außerhalb des Verbandes durch seine Gremien. Dies sind:

  • Vorstand
  • Politischer Beirat
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Kommissionen
  • Expertenkreise

 

Vorstand

 

Der Vorstand wird angeführt von einem Präsidenten. Dieser vertritt den Unternehmerverband nach außen und nach innen. Unternehmer, die Mitglieder des Verbandes und, können sich z. B. mit arbeitsrechtlichen Fragen an den Vorstand wenden. Daneben setzt sich der Vorstand aber auch bei Tarifverhandlungen für seine Mitglieder ein und wirkt unterstützend bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen einem Unternehmer und seinen Arbeitnehmern mit.

 

Politischer Beirat

 

Der politische Beirat berät den Vorstand und die Mitglieder des Verbandes bei politischen Entscheidungen, die eine entsprechende Reaktion erfordern. Deshalb kommt dem politischen Beirat eine wichtige Rolle zu.

 

Wissenschaftlicher Beirat

 

Geht es um wirtschaftspolitische oder gesellschaftspolitische Fragen, bewältigt ein Unternehmerverband die damit verbundenen Herausforderungen, wenn sich der Vorstand an den wissenschaftlichen Beirat wendet. Der wissenschaftliche Beirat setzt sich aus Personen zusammen, die der Wissenschaft angehören und daher eine entsprechende Expertise besitzen. Mit ihrem Wissen unterstützt der wissenschaftliche Beirat nicht nur den Vorstand, sondern auch einzelne Fragen der Mitglieder, die einem Unternehmerverband angehören.

 

Kommissionen

 

Jeder Unternehmerverband setzt unterschiedliche Fachkommissionen ein. So hat eine Kommission für die Außenwirtschaft z. B. die Aufgabe international politische Kontakte und zu anderen Unternehmern zu fördern, damit man sich gegenseitig austauschen kann. Die Verbandsmitglieder profitieren außerdem von den strategischen Empfehlungen, die die Außenwirtschaftskommission gibt.

 

Die Kommission Recht reicht bei der Bundesregierung Stellungnahmen zu politischen Entscheidungen und Gesetzesvorlagen ein. Hiermit übernimmt die Kommission notwendige Lobbyarbeiten, um die Interessen der Unternehmer in die politischen Ergebnisse einfließen zu lassen. Weiterhin setzt sich die Kommission Recht dafür ein, den Vorstand auf Bundesebene zu unterstützen und berät diesen bei der Formulierung seiner Position.

 

Eine Kommission für Steuern wird für den Unternehmerverband aktiv, um ein unbürokratisches und vereinfachtes Steuersystem auf den Weg zu bringen. Damit sollen das Wirtschaftswachstum in Deutschland und der Finanzsektor überhaupt an Stabilität gewinnen.

 

Über die genannten Kommissionen kann der Vorstand noch weitere Kommissionen einsetzen, diese erarbeiten z. B. Maßnahmen, die den Mitgliedern des Verbandes in der Existenzgründungsphase zugutekommen.

 

Expertenkreise

 

Expertenkreise werden aktiv, wenn es um die innenpolitischen Aktionen innerhalb eines Unternehmens gehen. Hier diskutieren die Experten z. B. darüber, wie die Rechtsnachfolge eines Unternehmens gestaltet werden kann, ohne dass dies mit einer großen steuerlichen Belastung verknüpft ist.

 

In einem weiteren Kreis steht die Nachhaltigkeit im Fokus. Die Experten beraten darüber, wie sich ökonomische und soziale Ziele mit dem ökologischen Faktor vereinbaren lassen.

 

Welche Leistungen bietet ein Unternehmerverband an?

 

Die Leistungen, die ein Unternehmerverband gegenüber seinen Mitgliedern erbringt, sind sehr vielfältig. Der Unternehmerverband wird z. B. in den folgenden Feldern aktiv:

  • Arbeitsrecht
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Tarifdienstleistungen
  • Interessenvertretung
  • Netzwerk
  • Arbeitswirtschaft
  • Arbeitskreise

 

Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht regelt alle Beziehungen, die ein Arbeitgeber zu seinen Arbeitnehmern hat. Arbeitsrechtlich müssen beide Seiten Pflichten erfüllen und können Rechte aus dem Arbeitsvertrag ableiten.

 

Der Verband der Unternehmer setzt sich für eine Stärkung der Rechte seiner Mitglieder ein. Diese beziehen sich z. B. auf die Lohnvereinbarung, das Verhalten eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz und das Recht des Unternehmers einen Arbeitnehmer zu kündigen, wenn dieser die arbeitsvertraglich geregelte Leistung nicht erbringt.

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Interessen der Unternehmer vertritt der Verband der Unternehmer auch dadurch, dass deren Sorgen und Probleme einen Weg in die Öffentlichkeit finden. Damit dies reibungslos abläuft, kommt der Öffentlichkeit des Verbandes eine hohe Bedeutung zu. Der Verband beteiligt sich auch an allen öffentlichen Diskussionen, die z. B. zur Wirtschaftspolitik, zur Tarifpolitik oder zu sozialen Themen in der Öffentlichkeit geführt werden.

 

Tarifdienstleistungen

 

Jeder Verband, in dem sich die Unternehmer zusammenschließen, hat die Aufgabe einen Tarifvertrag zu erzielen, der vorrangig die Interessen der eigenen Mitglieder berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Verband bei Erbringung der Dienstleistung eine feste Tarifstrategie verfolgt, bei der z. B. auch das Stichwort Zeitarbeit eine Rolle spielt.

 

Interessenvertretung

 

Als Interessenvertretung für seine Mitglieder setzt ein Verband, in dem sich viele Mitglieder zusammenschließen, sich auf vielen Feldern ein. Diese beziehen sich auf den Arbeitsmarkt und zusätzlich auch auf die Gestaltung eines Mindestlohnes für eine bestimmte Branche. Dabei kommen den Arbeitgebervertretern nicht nur ihre Kontakte in die Politik zugute. Sie profitieren darüber hinaus auch zu den Verbindungen in die öffentliche Verwaltung, zu anderen Verbänden und den Sozialversicherungsträgern.

 

Netzwerk

 

Für den Verband der Unternehmer ist es wichtig, dass sich die Unternehmer in einem engen Netzwerk zusammenschließen. Je enger das Netzwerk ist, umso schneller können Informationen weitergegeben werden. In dem Netzwerk tauschen sich Fach- und Führungskräfte mit ihren Kollegen über ihre Erfahrungen aus.

 

Arbeitswirtschaft

 

Der Bereich Arbeitswirtschaft soll die Unternehmer bei allen Punkten unterstützen, der für einen optimalen Betriebsablauf notwendig ist. Hier erfahren z. B., wie Produktionszeiten optimal gestaltet werden können und wie eine Investition nach ihrer Rentabilität beurteilt werden kann.

 

Arbeitskreise

 

Auch die Arbeitskreise dienen dem Unternehmerverband dazu, Themen abzuarbeiten und Lösungen zu entwickeln, von denen alle Mitglieder des Verbandes profitieren. Ziel ist es, Know How und verschiedene Erfahrungen auszutauschen.

 

Unternehmerverband und Arbeitgeberverband – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

 

Unternehmerverband und Arbeitgeberverband setzen sich beide für die Interessen ihrer Mitglieder ein. Sie führen z. B. mit den Gewerkschaften Tarifverhandlungen, bei denen sie sich dafür einsetzen, dass die Forderungen der Arbeitnehmer nicht vollständig erfüllt werden.

 

Ein entscheidender Unterschied besteht aber in dem Aufbau. Der Arbeitgeberverband handelt durch seine Organe. Dies ist neben dem Vorstand nur die Mitgliederversammlung. Der Unternehmerverband setzt neben dem Vorstand noch weitere Gremien ein. So erarbeiten z. B. verschieden Kommissionen und Expertenkreise Maßnahmen, die einen Unternehmer in allen Bereichen unterstützen sollen.

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