Insolvenz – wenn man Schulden nicht mehr begleichen kann

Insolvenz – wenn man Schulden nicht mehr begleichen kann

Eine Insolvenz beschreibt die Situation einer Person oder eines Unternehmens, die ihre Schulden gegenüber ihren Gläubigern aktuell oder in absehbarer Zeit nicht mehr begleichen kann. Dies resultiert typischerweise aus dem Umstand, dass die zu erwartenden Ausgaben größer sind als die Einnahmen. Wenn ein solcher Zustand eintritt, können Betroffene eine Entschuldung über ein Insolvenzverfahren anstreben.

 

In Deutschland sind die Bestimmungen rund um ein solches Verfahren in der Insolvenzverordnung geregelt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen zwei Insolvenzarten. Für Unternehmen beziehungsweise Kapital- und Personengesellschaften sowie Freiberufler greifen die Bestimmungen der Regelinsolvenz. Natürliche Personen und ehemalige Selbstständige mit geringen Schulden können dagegen eine Verbraucher- oder Privatinsolvenz anmelden.

 

Anhand der Insolvenzart unterscheidet sich nicht nur der gesetzlich geregelte Ablauf, auch die Ziele sind leicht verschieden. So steht bei einer Verbraucherinsolvenz vor allem die Schuldenbefreiung der Person in Mittelpunkt, die nach spätestens sechs Jahren erreicht werden soll. Bei einer Regelinsolvenz versucht man dagegen eher, das Unternehmen zu sanieren. Ist dies nicht mehr möglich, erfolgt eine Zerschlagung, wobei man mit den verbleibenden Vermögenswerten möglichst viele Schulden begleicht.

 

Gründe für eine Insolvenz

 

InsolvenzDie Gründe für eine nicht mehr gegebene Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens können vielfältig sein. Oft handelt es sich um interne Probleme, die aus Fehlern in der Unternehmensführung resultieren. Klassische Beispiele sind falsche Kalkulierung der Kosten, unzureichende Finanzierung oder schlechte Organisation und Abläufe im Unternehmen. Auch eine zu schnelle Expansion kann sich als Boomerang herausstellen und in einer Insolvenz münden.

 

Nicht immer sind die Gründe jedoch in schlechten Unternehmensentscheidungen zu finden. Auch externe Faktoren können eine Rolle spielen. Wirtschaftskrisen, überproportionale Anstiege von Rohstoffpreisen oder ausbleibenden Zahlungen von Kunden sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein Unternehmen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann.

 

Wann genau ein Unternehmen insolvent ist, regelt die deutsche Insolvenzverordnung. Diese definiert die folgenden drei Gründe:

 

Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen kann seine fälligen Zahlungen nicht mehr begleichen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, die anstehenden Fälligkeiten zu begleichen.
Überschuldung: Die Schulden und Verbindlichkeiten übersteigen das Gesamtvermögen des Unternehmens.

 

Eine Insolvenz abwenden

 

Die Tatsache, dass ein Unternehmen bald nicht mehr zahlungsfähig ist, bedeutet allerdings nicht automatisch auch gleich den Beginn einer Insolvenz. Oft wird zunächst einmal noch versucht, ein solches Verfahren abzuwenden, da es als letztes Mittel in der finanziellen Not gedacht ist.

 

Aus diesem Grund kommt es im Vorfeld einer potenziellen Insolvenz in der Regel noch einmal zu einem Zusammentreffen mit den Gläubigern. Bei diesem versuchen beide Seiten, einen Weg zur Vermeidung zu finden. Dies lässt sich beispielsweise durch den Erlass oder Teilerlass von Schulden, die Verlängerung von Fristen oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen erreichen. Vor allem wenn ein Unternehmen nur in vorübergehenden Schwierigkeiten steckt, sind die Erfolgschancen meist gut.

 

Ein wichtiger Punkt bei diesen Verhandlungen ist der Zeitpunkt. Die Unternehmensführung ist gesetzlich verpflichtet, möglichst früh bei einer prekären finanziellen Situation zu reagieren. Tatsächlich drohen Geschäftsführern von Kapital- oder Personengesellschaften sogar rechtliche Konsequenzen, wenn sie das Thema zu lange aufschieben.

 

In einem solchen Fall wird von einer Insolvenzverschleppung gesprochen. Diese steht in Deutschland unter Strafe und es drohen Geld- und Haftstrafen. Zudem besteht für die Geschäftsführer einer GmbH oder UG die Gefahr, trotz der gewählten Gesellschaftsform mit ihrem Vermögen für die Schulden haftbar zu sein.

 

Antrag und Bestellung eines Insolvenzverwalters

 

Scheitern die Versuche, die Insolvenz noch abzuwenden, erfolgt im nächsten Schritt die Eröffnung des tatsächlichen Verfahrens. Dazu muss das Unternehmen zunächst einmal einen Insolvenzantrag stellen. Dieser wird im Anschluss von einem Richter oder einem von diesem beauftragten Gutachter überprüft. Damit der Antrag Erfolgschancen hat, muss das Unternehmen die finanzielle Aussicht haben, sowohl die Insolvenzkosten bezahlen zu können als auch zumindest einen Teil der Schulden.

 

Ist dieser Umstand gegeben, kann man das Insolvenzverfahren offiziell eröffnen. Dafür erstellt das Gericht einen Eröffnungsbeschluss, der auch für die Öffentlichkeit veröffentlicht wird. Im Zuge dieser Bekanntgabe bestimmt das Gericht zudem einen Insolvenzverwalter. Dieser ist fortan für die Abwicklung der Insolvenz verantwortlich.

 

Im ersten Schritt verschafft sich der Insolvenzverwalter zunächst einen Überblick über die konkrete finanzielle Situation des Unternehmens. Dies umfasst die Ermittlung der exakten Schuldenlast sowie eine Auflistung des Vermögens, das für die Begleichung dessen zur Verfügung steht.

 

Gläubigerversammlung und Sanierungsentscheidung

 

Sobald der Insolvenzverwalter sich mit den Umständen in dem Unternehmen vertraut gemacht hat, kontaktiert er die Gläubiger. Diese werden nun aufgefordert, ihre exakten Forderungen vorzulegen. Dabei gilt in der Regel eine Frist, innerhalb dieser die Rückmeldung erfolgen muss. Typischerweise beträgt der Fristzeitraum zwischen zwei Wochen und drei Monate.

 

Im Anschluss kommen alle Gläubiger zu einer Gläubigerversammlung zusammen. Hier stellt der Insolvenzverwalter zunächst einmal die aktuelle Situation des Unternehmens vor. Danach beraten die Gläubiger über die Zukunft des Unternehmens. Nun entscheidet sich auch die Frage, ob man das Unternehmen saniert oder ob es zu einer Auflösung der Vermögenswerte kommt.

 

Abwicklung der Insolvenz

 

Haben sich die Gläubiger auf ein Vorgehen geeinigt, geht es im nächsten Schritt mit der Abwicklung weiter. Wie diese konkret aussieht, hängt stark von der zuvor gefällten Entscheidung der Gläubiger ab. Grundsätzlich überprüft der Insolvenzverwalter aber zunächst einmal alle laufenden Verträge, um festzustellen, welche Verpflichtungen noch erfüllbar sind. Unerfüllbare Verträge werden gekündigt, wobei mitunter Abfindungen anfallen.

 

Ist die Entscheidung für eine Sanierung gefallen, dann unternimmt das Unternehmen Anstrengungen, wieder leistungsfähiger zu arbeiten. Die vorhandenen Schulden sollen durch neue Gewinne zurückgezahlt werden. Dabei ist der Insolvenzverwalter weiter involviert und sorgt dafür, dass alle Entscheidungen im Sinne des vorher aufgestellten Plans mit den Gläubigern getroffen werden.

 

Haben sich die Gläubiger im Vorfeld gegen eine Sanierung entschieden, erfolgt stattdessen die Liquidation des Unternehmens. Dafür wird das gesamte Vermögen des Unternehmens veräußert und der Erlös der Insolvenzmasse hinzugefügt. Diese verteilt der Insolvenzverwalter anschließend möglichst gerecht an die verschiedenen Gläubiger.

 

Sind alle Vermögenswerte veräußert und die Forderungen beglichen, ist die Insolvenz abgeschlossen. Nachdem das Gericht den ordnungsgemäßen Ablauf noch einmal überprüft hat, erfolgt die Aufhebung des Verfahrens. Kapitalgesellschaften, die nun über kein Vermögen mehr verfügen, hören auf zu existieren.

 

Kosten für die Insolvenz

 

Ein wichtiger Punkt bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind die Kosten. Auch wenn es ein Mittel für Unternehmen zur Entschuldung ist, ist eine Insolvenz grundsätzlich nicht kostenfrei. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von der vorhandenen Vermögensmasse und der Zahl der Gläubiger ab. Dem Gesetz zufolge beträgt sie aber mindestens 1000 Euro.

 

Zusätzlich zu den Gerichtskosten kommen weitere Ausgaben für den Insolvenzverwalter hinzu. Neben einer Gebühr erhält der Verwalter zudem einen Prozentsatz aus der Insolvenzmasse. Wichtig ist dabei, dass das Unternehmen überhaupt imstande ist, diese Gebühren zu bezahlen. Ist dies nicht der Fall, dann kann auch keine Insolvenz erfolgen, stattdessen steht das Unternehmen direkt am Ende.

 

Die Privatinsolvenz

 

Ähnlich wie Unternehmen können auch Privatpersonen so große Schulden anhäufen, dass sie diese nicht mehr bezahlen können. Um zu verhindern, dass die Person bis an ihr Lebensende unter der Schuldenlast leidet, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Privatinsolvenz geschaffen. Auch bei dieser sollen möglichst viele Schulden beglichen werden, allerdings gibt es eine Frist, nach der eine Restschuldbefreiung eintritt.

 

Die Dauer bis zur Restschuldbefreiung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie tritt nach drei Jahren ein, wenn der Schuldner selbst die Verfahrenskosten zahlt und mindestens 35 Prozent der Schulden tilgen konnte. Ist er dagegen nur in der Lage, für die Kosten des Verfahrens aufzukommen, dann beträgt die Dauer fünf Jahre. Nach spätestens sechs Jahren ist die Person in jedem Falle schuldenfrei, unabhängig davon, ob im Zuge der Insolvenz etwas zurückgezahlt wurde.

 

Neben der Restschuldbefreiung ist eine Insolvenz auch in Hinblick auf den Pfändungsschutz oft der beste Weg bei großen Schulden. Sobald ein Verfahren eröffnet ist, ist ein umfangreicher Pfändungsschutz wirksam. Dadurch kann beispielsweise ein Gerichtsvollzieher keine Pfändungen mehr vornehmen. Alle Zahlungen laufen über den Insolvenzverwalter.

 

Schuldenerlass ja oder nein?

 

Damit am Ende der Insolvenz wirklich ein Schuldenerlass steht, muss der Schuldner allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

 

  • Ausführen einer Erwerbstätigkeit und die Bemühung, keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.
  • Erbschaften dem Insolvenzverwalter melden und die Hälfte auszuzahlen.
  • Das Ausfüllen eines jährlichen Fragebogens sowie den Insolvenzverwalter über Umzug oder Arbeitsplatzwechsel zu informieren.
  • Gleiche Behandlung der Gläubiger, ohne Vorteile zu gewähren.
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