11 Nov Unternehmensrechtsformen: zur Wahl der angemessenen Gesellschaftsform für Gründer
Spätestens bei der Planung einer Gründung wird die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform Ihres Unternehmens aktuell. Schon die Anmeldung beim Gewerbeamt sowie beim Finanzamt erfordert die Angabe einer Gesellschaftsform. Hierbei werden grundsätzlich Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterschieden. Ausschlaggebend ist die Frage der Haftung. Zu den wichtigsten Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG) sowie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die Einordnung obliegt nicht nur der Entscheidung des Gründers, sondern ist an juristische Vorgaben verknüpft.
Definition, Überblick und Abgrenzung
Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben gemeinsam, dass es sich um Kapitalgesellschaften handelt, die für das Reglement von Haftung und Organisation Ihres Unternehmens zuständig sind. Die beiden rechtsgültigen Unternehmens-Rechtsformen unterschieden sich in einigen Punkten, die bereits beim Stammkapital beginnen. Während bei einer GmbH der Nachweis von 25.000 Euro Grundkapital hinreichend ist, so haben Sie bei einer Aktiengesellschaft mit 50.000 Euro die doppelte Menge an Grundkapital vorzuweisen.
Ein weiterer maßgeblicher Unterschied zeigt sich im Hinblick auf die Übertragung der Unternehmensanteile. Werden in einer GmbH Firmenanteile übertragen, so ist eine notarielle Beurkundung verpflichtend. AGs können ihre Anteile in Form von Aktien indes formlos übertragen. Im Hinblick auf die Haftung ist bei einer GmbH die Haftung insofern beschränkt, als Sie als Gründer unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Ihrem privaten Vermögen für die Haftung aufkommen müssen. Die Aktiengesellschaft ist von ihren Eigentümern hingegen unabhängiger.
Die GmbH und ihre Voraussetzungen im Einzelnen
Verallgemeinernd gesprochen ist die Gründung einer GmbH simpler als die einer AG. Dies hängt mit den geringeren Hürden und Voraussetzungen einer GmbH-Gründung zusammen. Neben dem geringeren Stammkapital ist bei einer GmbH keine Satzung erforderlich. Ebenso entfallen die Benennung eines Aufsichtsrats sowie die damit verknüpften Aufsichtsratssitzungen. Im Hinblick auf die Haftung können bestimmte Fälle eine so genannte Durchgriffshaftung erfordern. In diesem Falle haften Sie gegebenenfalls mit Ihrem Privatvermögen. Als Inhaber einer GmbH ist besonderen Wert auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht, der Buchführung und der damit verbundenen Aufbewahrungspflichten zu legen. Verletzungen der Sorgfaltspflicht sind im Falle einer GmbH besonders problematisch.
Die Aktiengesellschaft und ihre Voraussetzungen
Die Gründung einer Aktiengesellschaft stellt Sie zunächst vor größere Hürden. Neben dem doppelten Stammkapital von 50.000 Euro muss die AG-Gründung notariell beurkundet werden. Neben dem höheren Aufwand bei der Gründung, ist die AG auch mit einer noch größeren Sorgfaltspflicht verknüpft. Als Gründer einer AG haben Sie zudem mit größeren Summen in Vorleistung zu treten. Zu den juristischen Grundlagen einer AG und der damit verbundenen Verpflichtungen und Aufwände gehört das Aktiengesetz.
Sind die Hürden der Gründung genommen, genießen AGs einige Vorteile. AG-Gründer haften nicht mit Privatvermögen. Das Haftungsrecht beschränkt sich hier auf das Unternehmenskapital. Neben der hohen Reputation einer Aktiengesellschaft ist es dank der Flexibilität einfach, an neues Kapital zu gelangen. Die schnelle und formlose Übertragung von Firmenanteilen in Form von Wertpapieren stellt einen weiteren Vorteil dar.
Entscheidungskriterien bei der Gründung
Die Kenntnis der Voraussetzungen und Auflagen ist ausschlaggebend, um eine sinnvolle Entscheidung über die Rechtsform des eigenen Start-ups zu treffen. Primäres Kriterium ist zunächst das zur Verfügung stehende Kapital. Eine AG kommt nur in Frage, wenn das hohe Grundkapital von 50.000 Euro aufgebracht werden kann. Überdies gilt es, die Chancen und Risiken der beiden Unternehmensformen abzuwägen. Fragen des Gründungsaufwands und der Gründungskosten sollten in einem sinnvollen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.
Die AG-Gründung ist nicht nur bezogen auf die Kosten, sondern auch im Hinblick auf die strengen Auflagen und den hohen zeitlichen Aufwand komplizierter als die Gründung einer GmbH. Das Aktiengesetz haben Sie als AG-Gründer ebenso im Auge zu behalten wie die Entwicklungen auf den Aktienmärkten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich für Sie als Gründer, eine rechtliche Beratung sowie eine umfassende Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um die für Ihren Zweck passende Rechtsform zu wählen.
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