Freiberufler

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Eine berufliche Tätigkeit als Freiberufler hat steuerliche und rechtliche Vorteile. Aus diesem Grund ist die Einstufung als Freiberufler für viele selbstständig Berufstätige erstrebenswert. Grundsätzlich beziehen Freiberufler Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Sie sind zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet, zahlen jedoch keine Gewerbesteuer. Die Einstufung obliegt dem zuständigen Finanzamt.

 

Katalogberufe

 

Es gibt jedoch auch freie Berufe, die von vorne herein als solche anerkannt werden. Es handelt sich hierbei um die Katalogberufe. Die Bezeichnung rührt daher, dass diese Berufe im Einkommensteuergesetz in einer Liste – wie in einem Katalog – aufgeführt sind. Zu den Katalogberufen gehören Heilberufe, beratende Berufe (steuerrechts-, rechts- und wirtschaftsrechtsberatend), außerdem technische und naturwissenschaftliche Berufe und die Kulturberufe.

 

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

 

FreiberuflerNeben den Katalogberufen zählen auch diejenigen Berufe zu den freien Berufen, die das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz umfasst. Dieses Gesetz regelt den Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern zum Zwecke ihrer Berufsausübung. Die Partnergesellschaft ist klar definiert und übt kein Gewerbe aus.

 

Freiberufler außerhalb der Katalogberufe

 

Auch jemanden, der keinem der klassischen Katalogberufe angehört, kann das Finanzamt unter Umständen als Freiberufler anerkennen. Dazu gibt es die Möglichkeit, dass die Tätigkeit unter die katalogähnlichen Berufe fällt. Wichtig ist in diesem Fall die Ausbildung. Was bedeutet, dass es Quereinsteiger unter Umständen schwer haben könnten, den Nachweis zu erbringen. Allerdings zählen auch Weiterbildungen und – insbesondere im künstlerischen Bereich – das Talent.

 

Existenzgründung

 

Wie jeder, der sich Selbstständig machen will, sollte auch der freiberuflich Tätige einen Businessplan erstellen. Er sollte genau wissen, mit welchen Voraussetzungen und Vorstellungen an seine berufliche Selbstständigkeit herangeht. Denn vom beruflichen Erfolg hängt direkt die persönliche Existenz ab.

 

Sicherlich kann ein Freiberufler, der den Sprung in die Selbstständigkeit nicht geschafft hat, jederzeit wieder in eine Tätigkeit als Angestellter wechseln – sofern er einen Job findet. Dazu kommt, dass bei viele Existenzgründer oft sogar noch die letzten Ersparnisse in ihre Idee stecken und es keine Rücklagen mehr gibt.

 

Wichtig: Information und Planung

 

Zunächst sollte sich der künftig Selbstständige ehrlich fragen, ob seine Motivation ausreicht. Er kennt sich schließlich selbst am besten. Er kann abschätzen, in wie weit Fähigkeiten und Eigenschaften wie Entschlusskraft, ergebnisorientiertes Arbeiten, Durchhaltevermögen und das nötige Wissen um Abläufe des Marketings und der Finanzen gegeben sind.

 

Die nötigen Grundkenntnisse vermitteln Lehrgänge für Existenzgründer, Informationsveranstaltungen oder Gespräche mit Beratern der zuständigen Stellen. Auch der Besuch einschlägiger Messen kann durchaus hilfreich sein. Tipps zur anfänglichen Förderung in finanzieller Hinsicht sind ebenfalls wertvoll und bei den entsprechenden Stellen erhältlich.

 

Einzelkämpfer oder im Team?

 

Der Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern in einer Partnerschaft bietet einige Vorteile. Zum einen ergänzen sich die Partner nicht selten in Sachen Know-how. Des Weiteren teilen sie sich nicht nur Verantwortung und Risiko, sondern auch die Arbeitszeit, die sie sich dann besser einteilen können.

 

Es bestehen auch finanzielle Vorteile durch die Erweiterung der Eigenkapitalbasis, außerdem gibt es die Möglichkeit, mehr Sicherheiten für die Aufnahme von Krediten bieten zu können. Allerdings sollten die Partner sich in diesem Fall auch gegenseitig absichern, beispielsweise durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung.

 

Unternehmensübernahmen

 

Es ist durchaus auch denkbar, in ein bestehendes Unternehmen einzusteigen. Die Übernahme einer gut eingeführten Arztpraxis oder einer Anwaltskanzlei sind klassische Beispiele.

 

Damit sich Freiberufler über die entsprechenden Angebote informieren können, haben sich Unternehmensbörsen gegründet. Diese Plattformen stellen sowohl Angebote als auch Nachfragen vor. Außerdem bieten sie zahlreiche Informationen rund um die Übernahme und stellen branchenrelevantes Wissen zur Verfügung. Auch das Thema Fördermittel nimmt breiten Raum ein.

 

Das Finanzamt

 

Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, ist verpflichtet, sich bei Finanzamt anzumelden. Eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall nicht nötig. Beim zuständigen Finanzamt sind Vordrucke erhältlich, auch online zum Herunterladen, die den angehenden Freiberuflern die Anmeldung erleichtern. Ein Freiberufler in einem EU-Staat ist in der Regel auch zur Abgabe von Umsatzsteuer verpflichtet. Daher gibt es – ebenfalls online – ein entsprechendes Formular.

 

Das Finanzamt vergibt die nötigen Steuernummern. Allerdings sind einige der freien Berufe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, beispielsweise Ärzte. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden. Wenn der zu erwartende Bruttoumsatz unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, wird der Freiberufler von der Verpflichtung zur Umsatzsteuer befreit. Er kann dann allerdings auch keine Kosten aus der Vorsteuer geltend machen. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

 

Die Krankenkasse für Freiberufler

 

Angehörige der freien Berufe sind nicht verpflichtet, einer der gesetzlichen Krankenkassen beizutreten. Andererseits sind aber die Krankenkassen verpflichtet, jeden Freiberufler aufzunehmen, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Freiberufler muss entweder zuvor als Pflichtversicherter einer der gesetzlichen Krankenkassen angehören oder erstmals eine Beschäftigung aufnehmen.

 

Es handelt sich dann um eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Selbstverständlich steht es den Freiberufler offen, sich privat zu versichern. Er sollte die Beratungsangebote der Krankenversicherungen nutzen. Eine Ausnahme bilden Publizisten und Künstler, für diese ist die Künstlersozialkasse zuständig.

 

Die Künstlersozialkasse

 

Die Künstlersozialkasse (KSK) besteht seit rund 25 Jahren und deckt hauptsächlich zwei Aufgabenbereiche ab: Sie prüft die Zugehörigkeit von Publizisten und Künstlern zum Personenkreis der Versicherungspflichtigen und zieht die entsprechenden Beiträge sowie den Bundeszuschuss ein. Sie ist allerdings nur Bindeglied und stellt keine eigenständige Krankenkasse dar. Das bedeutet, dass der Freiberufler Mitglied in einer gesetzlichen Versicherung wird, seine Beiträge allerdings an die KSK zahlt.

 

Durch den Bundeszuschuss verringert sich der Beitrag deutlich. Der Eigenanteil, den die über die KSK versicherten Freiberufler zu tragen haben, beträgt 50 % des Gesamtbeitrags. Auf diese Weise ersetzt die KSK den bei Freiberuflern nicht vorhandenen Arbeitgeber und übernimmt dessen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Dies betrifft nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Rentenversicherung. Übrigens hat der Freiberufler auch bei der Versicherung über die KSK die Wahl zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Versicherungen für Freiberufler

 

Neben der schon erwähnten Kranken- und Rentenversicherung gibt es weitere Versicherungen, die für den Angehörige eines freien Berufs durchaus sinnvoll sind. Die Rechtschutzversicherung ist unabdingbar, ebenso wie eine solide Berufshaftpflichtversicherung. Die Arbeitslosenversicherung und der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind ebenfalls empfehlenswert.

 

Eine Unfallversicherung gehört auch zu den sinnvollen Versicherungen, wobei der Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht in jedem Fall notwendig ist. Hier kommt es immer auf die persönlichen Lebensumstände der versicherten Person an. Ein Single ohne Angehörige und ohne Geschäftspartner kann auf eine solche Versicherung verzichten. Wenn der freiberuflich Tätige jedoch einem Partnerschaftsunternehmen angehört, sollte die Risiko-Lebensversicherung zum Versicherungspaket dazugehören. Eine fundierte Beratung durch einen versierten Versicherungsfachmann ist angeraten.

 

Die Werbung

 

Per Definition ist der Freiberufler auch ein Unternehmer. Das bedeutet, er muss selbst dafür sorgen, dass potenzielle Kunden seine Dienstleistung wahrnehmen und annehmen. Daher ist die Werbung durchaus ein wichtiger Aspekt für freiberuflich Tätige. Das Ausarbeiten einer wirkungsvollen Marketingstrategie gehört unbedingt zur Selbstdarstellung der Freiberufler.

 

Die Werbung muss qualitativ hochwertig und sachlich fundiert sein. Sie informiert über Leistungen und besondere Angebote, darf aber weder anpreisend noch vergleichend sein. Die Regeln des Wettbewerbsverbots gelten insbesondere für Angehörige eines freien Berufs. Selbstverständlich dient ein professioneller Internetauftritt der gekonnten Selbstdarstellung, ebenso wie das Verwenden eigener Geschäftsdrucksachen oder eines eigenen Logos.

 

Das Honorar für Freiberufler

 

Es ist nicht ganz einfach, ein angemessenes Honorar zu finden. Einerseits muss auch der freiberuflich Tätige gewinnbringend arbeiten, auch er muss Miete zahlen und seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Andererseits besteht die Gefahr, dass Kunden abspringen, wenn sie die Honorarforderungen als überzogen empfinden.

 

Einen guten Anhaltspunkt bieten hier Honorarempfehlungen der entsprechenden Branche, außerdem hilft es, sich einmal beim befreundeten Wettbewerb umzuhören. Die Aufstellung einer betriebswirtschaftlichen Analyse ist sinnvoll, um zunächst den Mindestsatz zu eruieren, also das Einkommen, das nötig ist, um den Betrieb überhaupt führen zu können. Diese Analyse schließt Betriebsausgaben ebenso wie Privatentnahmen ein.

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