Mindestlohn in Deutschland

Mindestlohn in Deutschland

Seit dem Jahre 2015 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn. Dieser ist für alle Arbeitnehmer gültig, es gibt nur wenige Ausnahmen. Unternehmer haben nicht das Recht, Mitarbeiter unter diesem Lohn zu beschäftigen. Als Arbeitnehmer können Sie diese Mindestzahlung auch dann erwarten, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag etwas anderes steht.

 

Wann und wie wurde der Mindestlohn eingeführt?

 

Im Vergleich zu anderen Ländern gibt es den Mindestlohn in Deutschland noch nicht sehr lange. Die ersten Bemühungen um Mindestlöhne gab es weltweit betrachtet bereits in den 1970er-Jahren. Die deutschen Politiker haben dieses Thema lange zurückgestellt. Dabei gab es in vielen Branchen einen ausgesprochenen Niedriglohnsektor. Dies galt unter anderem für das Friseurhandwerk, für die Pflege, aber auch für einige Bereiche des Handels und des Dienstleistungssektors.

 

Mit der Einführung der Grundsicherung nach einem Konzept von Peter Hartz im Jahre 2004, genannt Hartz IV, glichen sich die Zahlungen für Beschäftigungslose im Vergleich zu den Beschäftigten im Niedriglohnsektor allmählich an. Auch die allgemeine Teuerungsrate, bedingt durch die Inflation, trug dazu bei, dass die deutsche Regierung Diskussionen um den Mindestlohn führte. Diese Teuerungsrate betraf nicht nur den Konsum, sondern auch die Mieten und andere wichtige Bereiche des Lebens.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Einführung des Mindestlohns war die geringe Beschäftigungsrate in einigen Bereichen des Niedriglohnsektors. Es gab zahlreiche Stellen, die sich nicht besetzen ließen. Unternehmer, aber auch die Regierung warben Kräfte aus dem Ausland an. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, sollte die Arbeit in diesen Bereichen durch den Mindestlohn eine höhere Attraktivität bekommen.

 

Fairer Wettbewerb und Einzahlung in die Sozialkassen

 

Es gab weitere Aspekte für die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland. Es galt, den extremen Niedriglohnsektor abzuschaffen, um auf dem Arbeitsmarkt einen fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Darüber hinaus spielten Einzahlungen in die Sozialkassen eine wichtige Rolle.

 

Durch den demographischen Wandel gerät das zu Zeiten Konrad Adenauers eingeführte und bis heute gültige System der Sozialkassen ins Wanken. Das System hat in der Nachkriegszeit funktioniert, da es viele junge Menschen gab, die in dem Generationenvertrag die Rentner mit ihren Einzahlungen in die Rentenkasse versorgten.

 

Unsere moderne Gesellschaft unterliegt einem Wandel. Aufgrund der besseren medizinischen Versorgung und der höheren Lebenserwartung gibt es mittlerweile sehr viel mehr Rentenempfänger. Dem steht eine deutlich geringere Geburtenrate entgegen. Mindestlöhne sorgen für angemessene und konstante Einzahlungen in die Sozialkassen und helfen, das System zu stützen.

 

So viel Lohn können Beschäftigte beanspruchen

 

Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015 lag der Stundenlohn für die betreffenden Branchen bei 8,50 EUR. Bislang erfolgte die Anhebung des Wertes alle zwei Jahre oder jährlich. Im laufenden Jahr müssen Arbeitgeber 9,60 EUR zahlen. 2022 erhalten die Beschäftigten 10,45 EUR pro Stunde.

 

Es ist wichtig zu wissen, dass es sich dabei um den Bruttoarbeitslohn handelt. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge für die Sozialversicherungen. Der Arbeitnehmer muss von dem Betrag ebenfalls die Kosten für die Sozialversicherungen abführen. Abhängig von der persönlichen Situation sind außerdem Lohnsteuern fällig. Somit handelt es sich nicht um einen Betrag, den der Arbeitnehmer in vollem Umfang zur Verfügung hat. Eine Ausnahme bilden Minijobber. Hier zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgaben, sodass der Arbeitnehmer den vollen Lohn ausgezahlt bekommt.

 

Wer den Mindestlohn bekommt

 

Alle Arbeitnehmer haben unabhängig von der Branche Anspruch auf den Mindestlohn. In Deutschland gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen die Zahlung des Mindestlohns nicht erforderlich ist.

 

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Mindestlohn nur für Arbeitnehmer. Freiberufler und Selbstständige setzen das Honorar oder die Preise für eine Dienstleistung selbst fest. Hier spielt der Mindestlohn keine Rolle. Bei der Beschäftigung von Jugendlichen, die noch keine 18 Jahre alt sind, ist die Zahlung eines Mindestlohns ebenfalls nicht notwendig. Gleiches gilt für Auszubildende unabhängig vom Lebensalter.

 

Wenn Sie nach einer Langzeitarbeitslosigkeit wieder in den Job einsteigen, bekommen Sie in den ersten sechs Monaten nach der Aufnahme des Arbeitsvertrages keinen Mindestlohn. Dies entspricht in den meisten Unternehmen der Probezeit. Haben Sie diese Zeit überstanden, können Sie Ihren Chef auf das Mindestlohngesetz ansprechen. Sind Sie ehrenamtlich tätig oder nehmen Sie an einer Förderungsmaßnahme teil, ist der Anspruch auf Mindestlohn nicht gegeben.

 

Arbeitgeber zahlt keinen Mindestlohn – das können Sie tun

 

Sollten Sie beim Antritt des Arbeitsverhältnisses keinen Mindestlohn bekommen, überprüfen Sie zunächst, ob Sie in den Kreis der Berechtigten gehören. Ist dies nicht der Fall, unterliegen Sie nicht dem entsprechenden Gesetz. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Ihnen einen geringeren Lohn zu zahlen.

 

Sie dürfen die Mindestentlohnung beanspruchen? Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um ein persönliches Gespräch. Weisen Sie darauf hin, dass Ihr Lohn zu gering ist. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht immer eine böse Absicht des Arbeitgebers vorliegt. Vielleicht handelt es sich um ein Versehen oder dem Arbeitgeber liegt eine falsche Information über Ihren Status vor.

 

Sie bekommen auch auf Nachfrage keinen Mindestlohn? In diesem Fall können Sie sich wehren. Die Strafen für die Nichtzahlung des Mindestlohns liegen bei bis zu 500.000 EUR. Für die Kontrolle sind die Zollbehörden verantwortlich, die auch Fälle von Schwarzarbeit aufdecken. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Zahlung des Mindestlohns einzuklagen. Dafür sind die Arbeitsgerichte zuständig.

 

Verstöße der Mindestlohnbehörde melden

 

MindestlohnVerstöße gegen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz können Sie der Mindestlohnbehörde melden. Diese Behörde leitet bei Bedarf ein Verfahren gegen den Arbeitgeber ein. Für die Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes ist es jedoch vorteilhafter, wenn Sie im ersten Schritt das Gespräch mit Ihrem Chef oder mit der verantwortlichen Person suchen.

 

Haben Sie mit dem Hinweis auf die Zahlung des Mindestlohns kein Erfolg, ist eine Meldung an die Mindestlohn-Hotline möglich. Die Mitarbeiter verfolgen Ihren Hinweis und leiteten gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ein.

 

Entlohnung bei der Auftragsvergabe an Subunternehmer

 

Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, Aufträge an ein Subunternehmen weiterzugeben. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, inwiefern Sie für die Überprüfung der Zahlung des Mindestlohns verantwortlich sind. Angenommen, der Subunternehmer führt Aufträge für Sie aus und zahlt den Beschäftigten nicht die vorgeschriebene Entlohnung. In diesem Fall haben die Behörden das Recht, Sie als Auftraggeber zur Verantwortung zu ziehen.

 

Achten Sie darauf, dass Sie nur Aufträge an andere Unternehmen geben, die ihre Mitarbeiter gemäß den Vorschriften entlohnen. So ersparen Sie sich Ärger mit den Behörden und leisten Ihren Beitrag zu einem fairen Wettbewerb.

 

Die Mindestlohn-Hotline ist außerdem für alle Fragen rund um den Mindestlohn Ansprechpartner.

 

Automatischer Anstieg des Mindestlohns

 

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob der Lohn automatisch ansteigt, wenn die Regierung den Mindestlohn erhöht. Dies ist der Fall. Sie brauchen nichts zu tun, sondern können eine automatische Anpassung Ihrer Entlohnung erwarten.

 

In der Gesetzgebung legt die Regierung detailliert fest, zu welchem Zeitpunkt die Erhöhung des Mindestlohns gilt. Ab diesem Monat ist der Arbeitgeber verpflichtet, den höheren Lohn zu zahlen.

 

Arbeitgeber in Deutschland haben ausreichend Zeit, sich auf die Erhöhung des Mindestlohns vorzubereiten. Die Beschlüsse der Regierung und die damit verbundene Ankündigung einer Erhöhung erfolgen in einem angemessenen Zeitraum vor der Umsetzung. So stieg der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 um 25 Cent auf 9,60 EUR an. Die Erhöhung auf 10,45 EUR im Jahre 2022 erfolgt nicht in einem Sprung, sondern in mehreren Schritten. Auf diese Weise bekommen die Arbeitgeber die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die höheren Lohnzahlungen einzustellen.

 

Weitere Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland

 

Es ist zu erwarten, dass der minimal zu zahlende Stundenlohn in Deutschland weiter ansteigt. Die Entwicklung ist an verschiedene Faktoren angepasst. Dazu gehören unter anderem die Inflationsrate und die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Die Beurteilung erfolgt durch eine unabhängige Kommission, die der Bundesregierung jedes zweite Jahr eine Erhöhung vorschlägt.

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