Branche: Zweck der Klassifizierung

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Branche: Zweck der Klassifizierung

Landwirte, Friseure und Automobilhersteller haben eines gemeinsam. Sie gehören zu einer bestimmten Branche. Die Branchenklassifizierung von Unternehmen und Dienstleistern ist für verschiedene Zwecke unverzichtbar. Was eine Branche genau ist, welchem Zweck sie dient und wie Unternehmen bestimmten Branchen zugeordnet werden, zeigt der folgende Beitrag.

 

Was ist eine Branche?

 

Branche ist eine Sammelbezeichnung für Unternehmen, die weitgehend austauschbare (substituierbare) Produkte herstellen oder substituierbare Dienstleistungen erbringen. Beispiele für Branchen sind die Automobilbranche oder die Baubranche. Für eine detaillierte Abgrenzung können bei der Zuordnung von Unternehmen zu bestimmten Branchen weitere Kriterien verwendet werden. Etwa die von den Unternehmen eingesetzten Fertigungstechnologien oder die verwendeten Grundmaterialien. Der Begriff Branche stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet „Zweig“ oder „Ast“. Eine in Deutschland vom Statistischen Bundesamt verwendete Bezeichnung ist daher Wirtschaftszweig.

 

Welchen Zweck hat die Unterscheidung nach Branche?

 

Die Branchenklassifizierung dient in erster Linie statistischen Zwecken. Das Statistische Bundesamt nutzt umfangreiche und detaillierte Branchenklassifizierung für statistische Erhebungen. Durch die Zuordnung einzelner Unternehmen zu einer bestimmten Branche ist es möglich, die Entwicklungen eines Wirtschaftszweigs detailliert zu erheben und auswerten. Auch regional unterschiedliche Entwicklung können so erfasst werden. Wenn beispielsweise die Baubranche in Schleswig-Holstein boomt, bedeutet dies nicht, dass dies auch in Sachsen der Fall ist.

 

Aber auch für Unternehmen selbst spielt die Branchenzugehörigkeit eine wichtige Rolle. Beispielsweise bei der Identifikation und Analyse des Wettbewerbs. Nicht zuletzt ist von der Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens auch die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften abhängig. Grundlage für die Branchenklassifizierung und die Einordnung der wirtschaftlichen Aktivitäten einzelner Unternehmen in Deutschland sind die Systematiken ISIC der Vereinten Nationen (UNO), die NACE der Europäischen Union und die WZ in der Bundesrepublik.

 

ISIC – International Standard Industrial Classification der UNO

 

Grundlage für die Branchenklassifizierung in Europa ist die „International Standard Industrial Classification“ der UNO, abgekürzt ISIC, auf Deutsch „Internationale Standardklassifikation der Wirtschaftszweige“. Die UNO-Klassifikation ordnet jede Branche aus dem primären, sekundären und tertiären Wirtschaftssektor einer der insgesamt 21 Hauptgruppen von A – J zu. Beispielsweise beinhaltet der die Hauptgruppe A Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (Agricultureforestry and fishing). Jede dieser Hauptgruppen enthält wiederum verschiedene Untergruppen.

 

NACE – Branchenklassifizierung in der EU

 

Die ISIC-Klassifikation hat die EU im Jahr 2006 mit der Verordnung (EG) Nr1893/2006 des Europäischen Parlaments als „Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft“, kurz NACE weitestgehend übernommen. Die Abkürzung NACE geht auf die französische Bezeichnung „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“ zurück. Mit Inkrafttreten der NACE Rev 2 genannten Klassifizierung wurde die im Oktober 1990 eingeführte Klassifizierung NACE Rev. 1 ungültig.

 

Für die detaillierte Zuordnung eines Unternehmens zu einem bestimmten Wirtschaftszweig ist die NACE Rev. 2 in

 

21 Abschnitte (A bis J)
88 Abteilungen (2-telliger Zifferncode)
272 Gruppen (3-stelliger Zifferncode)
615 Klassen (4-stelliger Zifferncode)

 

gegliedert. Die 21 Abschnitte von A bis U entsprechen weitestgehend der ISIC Klassifikation.

 

Beispiel für die Klassifizierung eines Unternehmens in der EU nach NACE Rev. 2

 

BrancheDas folgende Beispiel zeigt, welcher Branche ein Kino entsprechend der NACE Rev. 2 Klassifizierung zuzuordnen ist:

 

Abschnitt J – Information und Kommunikation

 

In diesem Anschnitt ist die Abteilung 59 zutreffend:

 

Abteilung 59 – Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen

 

Darauf folgt die Zuordnung zu einer Gruppe. Bei Kinos ist dies die Gruppe 59.1:

 

Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb

 

Zum Schluss erfolgt die Zuordnung zu einer Klasse:

 

Klasse 59.14 – Kinos

 

WZ – Klassifikation der Wirtschaftszweige in Deutschland

 

Grundlage für die einheitliche Erfassung der Tätigkeiten von Unternehmen und anderen statistisch relevanten Einheiten in Deutschland ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige, abgekürzt WZ. Sie fußt auf der rechtsverbindlich von der EU eingeführten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2. Verwendet wird die WZ vom Statistischen Bundesamt und anderen Institutionen.

 

Um den Wirtschaftsstrukturen in Deutschland Rechnung zu tragen, erfolgte in Teilen jedoch eine Anpassung an deutsche Verhältnisse. Wie NACE Rev. 2 nutzt jedoch auch die WZ detaillierte Angaben über die Art der produzierten Waren und angebotenen Dienstleistungen. Auch die von den Unternehmen genutzte Produktionstechnik wird bei der Zuordnung zu einer Branche herangezogen.

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