Treuhandverhältnis

Bürgschaft

Treuhandverhältnis

Als Unternehmer erlaubt Ihnen das Treuhandverhältnis, eine andere Person wirtschaftlich zu beteiligen, ohne dass diese gleichzeitig Gesellschafter wird. Sie als Unternehmer sind bei der Treuhand Treuhänder und der Beteiligte der Treugeber.

 

Weil Ihr Treuhänder nach außen wie ein ganz normaler Gesellschafter auftritt, während er nach innen Ihre Interessen vertritt, wissen weder Konkurrenten noch andere Dritte, wie die tatsächlichen Beteiligungen in Ihrer GmbH, AG oder GmbH Co. KG aussehen. Hier erklären wir Ihnen, wodurch sich ein Treuhandverhältnis auszeichnet und wie es zustande kommt

 

Für ein Treuhandverhältnis gibt es viele Gründe

 

TreuhandverhältnisWirkt ein Geldgeber für Ihre GmbH lieber im Hintergrund und möchte nicht als Gesellschafter in der Öffentlichkeit fungieren, ist das Treuhandverhältnis genau passend. In der Gesellschafterliste oder im Handelsregister sind nur Sie als Treuhänder als eingetragener Gesellschafter sichtbar und bekannt. Dagegen bleibt sowohl das Treuhandverhältnis selbst als auch der Treugeber der Öffentlichkeit verborgen. Ist der Treugeber mit mehr als 25 Prozent am Unternehmen beteiligt, können Sie diesen im nicht öffentlich einsehbaren Transparenzregister eintragen lassen.

 

  • Beteiligungspool: In einer Treuhand können Sie auch viele Gesellschafter in einem Pool zusammenfassen und damit leichter verwalten. Das gilt sowohl, wenn Sie Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligen, aber auch wenn viele Mitglieder der Familie beteiligt werden sollen. Verwalten oder besitzen Sie eine Anlagegesellschaft? Dann können Sie auch die Anleger mittels Beteiligungspool beteiligen.
  • Wettbewerb: Gibt es einen Kunden- oder Konkurrenzschutz, der ein Verbot von Wettbewerb begründet? Dann können Sie als Treugeber ein entsprechendes Tätigkeitsverbot aushebeln. Da eine Treuhand von außen nicht sichtbar ist, umgehen Sie damit das Wettbewerbsverbot.
  • Ausschlusspflicht eines Gesellschafters: Unterliegt einer der Gesellschafter einer Ausschlusspflicht, können Sie das mit einer Treuhandlösung verhindern. Damit können Sie durch ein Treuhandverhältnis einen Streit unter den Gesellschaftern beilegen.

 

Der Abschluss eines Treuhandvertrags

 

Wollen Sie ein Treuhandverhältnis begründen, können Sie das direkt bei der Gründung Ihres Unternehmens als Gesellschaft erledigen. Selbstverständlich können Sie auch später noch Anteile an den Treugeber übertragen. Ob Sie gegenüber den anderen Gesellschaftern das Treuhandverhältnis offen legen oder nicht, entscheiden Sie selbst.

 

Begründen Sie die Treuhand offen, wissen auch die anderen Gesellschafter davon und billigen es. Falls Sie das nicht wünschen, können Sie die Treuhand auch verdeckt einsetzen. Dann wissen die anderen Gesellschafter weder etwas vom Treuhandvertrag noch von der Existenz der Treuhand etwas.

 

Das wird im Treuhandvertrag geregelt

 

TreuhandverhältnisBegründen Sie ein Treuhandverhältnis, müssen Sie die Verteilung der einzelnen Interessen zwischen Treuhänder und –geber genau festlegen. Hierbei kommt es auf die korrekte Regelung sämtlicher Fragen an. Das betrifft besonders die wirtschaftliche Zuordnung der Gewinne und dem Eigentum nach Zivilrecht. Der Treugeber kann Ihnen beispielsweise vorschreiben, wie Sie in der Versammlung der Gesellschafter abstimmen.

 

Außerdem müssen Sie sich in der Regel dazu verpflichten, dem Treugeber die Gewinne weiterzureichen. Sie handeln aus, ob der Treugeber gleichzeitig ebenfalls eine Stimmrechtsvollmacht bekommt. Dafür bekommen Sie einen Ersatz für Ihre Aufwendungen, haben einen Anspruch auf Vergütung und werden von der Haftung freigestellt. Ebenso sollten Sie die Modalitäten zur Kündigung des Treuhandverhältnisses und andere Dinge im Vertrag regeln.

 

Achten Sie auf Kollisionen

 

Bevor Sie ein Treuhandverhältnis mit Ihrem Treugeber eingehen, sollten Sie darauf achten, dass dieses nicht mit eventuellen Beschränkungen zur Veräußerung kollidiert, den sogenannten Vinkulierungsklauseln. Andernfalls wird das Treuhandverhältnis unter Umständen nicht wirksam und es droht Ihnen möglicherweise eine gerichtliche Auseinandersetzung.

 

Treuhand und Steuern

 

Das Finanzamt betrachtet den Treugeber als Gesellschafter. Daher muss dieser seine Gewinnausschüttungen auch selbst versteuern und nicht Sie als Treuhänder. Daher sollten Sie das Treuhandverhältnis vor dem Finanzamt unbedingt offenbaren.

 

Das Treuhandverhältnis mit Hilfe eines Notars abschließen

 

Geht es in Ihrem Treuhandverhältnis um Anteile Ihrer GmbH, muss ein solcher Treuhandvertrag vom Notar beurkundet werden. Das schreibt § 15 Absatz 3 des GmbHG vor. Lösen Sie einen solchen Vertrag später wieder auf, muss der Notar auch darüber eine Urkunde ausstellen.

 

Falls Sie die Treuhand abschließen, bevor Sie Ihre GmbH gründen, braucht der Notar Ihr Treuhandverhältnis nicht beurkunden, das gleiche gilt, wenn der Treuhänder bei der Gründung direkt beteiligt wird. Die Gesellschaftsanteile an einer KG, beispielsweise einer GmbH Co. KG braucht der Notar eigentlich nicht zu beurkunden. Wollen Sie jedoch sicher sein, empfiehlt sich trotzdem der Gang zum Notar.

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