Was versteht man unter einer Eröffnungsbilanz?

Was versteht man unter einer Eröffnungsbilanz?

Eine Bilanz stellt verschiedene geldwerte Rechte und Pflichten einander systematisch gegenüber. Eine solche Aufstellung ist beispielsweise bei der Gründung eines neuen Unternehmens klarer Weise sinnvoll. Genau für diesen Fall einer Gründung, aber auch für bestehende Unternehmen zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres ist die Erstellung einer Eröffnungsbilanz daher vorgeschrieben.

 

Wie andere Bilanzen erstellt man eine solche folglich auf einen bestimmten Stichtag hin. Die Details sind genau wie für andere Bilanzen im Handelsgesetzbuch HGB geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass man Eröffnungsbilanzen 10 Jahre lang aufbewahren muss.

 

Der Zweck von Eröffnungsbilanzen

 

Der Hauptzweck ist die Dokumentation der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Sie stellt demnach Vermögen und Schulden einander gegenüber. Unterschiede ergeben sich aus den verschiedenen Adressaten für eine solche Bilanz.

 

Außenstehende beurteilen aufgrund von Bilanzen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Die Motivation dafür kann die Einschätzung der Kreditwürdigkeit sein, die Sinnhaftigkeit möglicher Investitionen oder auch die Grundlage für die Besteuerung.

 

Beispiele für einzelne Punkte ist die Höhe der Einlagen der verschiedenen Gesellschafter oder die Ausgestaltung der Sacheinlagen.

Firmenintern verwendet man Bilanzen als Grundlage betriebswirtschaftlicher Entscheidungen. Insbesondere der Vergleich mit der Vorjahresbilanz dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens.

 

In welchen Fällen müssen Eröffnungsbilanzen erstellt werden?

 

Eröffnungsbilanz

Manche Unternehmen sind verpflichtet eine Bilanz zu erstellen

Außer dem Beginn eines neuen Wirtschaftsjahrs besteht diese Verpflichtung dann, wenn sich wesentliche Umstände im Unternehmen ändern. Der zwingendste Grund ist natürlich die Gründung einer Firma. Aber auch eine Änderung der Rechtsform entspricht in gewisser Weise dem Ende eines Firmentyps und damit dem Beginn eines Neuen.

 

Dasselbe gilt für eine Fusion mehrerer Firmen oder für einen Besitzerwechsel. Dabei kann es sich beispielsweise um das Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft handeln.

 

Wie erstellt man eine Eröffnungsbilanz?

 

In der Struktur sind sie wie allgemeine Bilanzen aufgebaut und müssen daher auch dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die im HGB § 266 festgelegt sind. Die Gliederung erfolgt in Aktiv- und Passivseite und detailliert in eine Zahl Unterkonten, auf die verschiedene Vermögen und Forderungen verbucht werden. Dazu gehören Eigenkapital, Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Sachanlagen, Lagerbestände und die Kasse.

 

Wie in anderen Bilanzen erfolgt die Aufstellung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung. Ein Eröffnungsbilanzkonto oder EBK eröffnet die Bestandskonten und umfasst alle aus dem Vorjahr übernommenen Gegenstände.

 

Für die Ausgestaltung spielen auch informelle Gewohnheiten eine Rolle wie die Ordnung der Einträge nach Liquidierbarkeit und Fälligkeit. Gerade solche Methoden erhöhen die Lesbarkeit von Bilanzen erheblich und vermitteln wichtige Informationen auf einfache und unmittelbare Weise.

 

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?

 

Grundsätzlich ist dafür der Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften verantwortlich. Nach dem HGB ist eine Bilanz vom Kaufmann zu unterschreiben. Bei komplizierteren Firmenkonstruktionen mit Vertretungsbefugnissen sind die Details nicht alle ausjudiziert. Mit der Unterschrift aller Vorstandsmitglieder ist man auf der sicheren Seite.

 

Wie sieht es mit den Fristen für die Erstellung aus?

 

Für AGs und mindestens mittelständische GmbHs gilt eine Frist von drei Monaten. Bei kleineren GmbHs kann man sich dafür bis zu 6 Monate Zeit lassen. Allerdings stehen bei Überschreitung der Fristen nicht nur Probleme mit dem Finanzamt, sondern sogar strafrechtliche Folgen im Raum. Bilanzen sind öffentliche Dokumente und Entscheidungsgrundlagen für geschäftliche Schritte mit großer Tragweite. Als solche sind sie von der Gesetzgebung besonders geschützt.

 

Wie verhalten sich Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse?

 

Für die Jahres- und die Eröffnungsbilanz gelten die gleichen Vorschriften. Die Vermögens- und Kapitalverhältnisse zu Beginn eines Jahres sind für die Schlussbilanz des Vorjahres erforderlich. Für die Erstellung der Schlussbilanz wird die Eröffnungsbilanz mit der Gewinn-und-Verlustrechnung aufgerechnet und damit das Verhältnis von Aufwand und Ertrag ermittelt.

Bei einem bestehenden Unternehmen müssen sich diese beiden Bilanzen decken, was mit dem Begriff Bilanzkontinuität bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Vermögenswerte in beiden Bilanzen gleich zu bewerten sind. Ausnahmen sind nur nach den Bestimmungen im HGB § 252 zulässig.

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