Was ist eine EORI-Nummer?

EORI-Nummer

Was ist eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer dient der Identifizierung von Wirtschaftstreibenden gegenüber den Zollbehörden in der Europäischen Union. Sie ist nur für gewerbliche Zwecke notwendig. Privatpersonen müssen mit wenigen besondere Ausnahmen keine EORI-Nummer beantragen, können das aber tun.

 

Was genau ist die EORI-Nummer?

 

Das Akronym EORI bedeutet Economic Operators‘ Registration and Identification. Diese Nummern werden jetzt statt der früher eingesetzten Zollnummern in der ganzen EU verwendet. Identifiziert werden mit einer EORI Personen mit einer Geschäftstätigkeit, die von zollrechtlichen Vorschriften erfasst wird.

 

Eine EORI ist für alle zollrechtlichen Handlungen in der EU erforderlich. Ausnahmen gelten bei Privatpersonen auf der Grundlage einer vorliegenden Geringfügigkeit. Nachdem es sich um eine Identifikationsnummer handelt, muss sie natürlich für jeden Inhaber eindeutig sein. Die EORI-Nummer identifiziert also einen rechtsfähigen Wirtschaftsbeteiligten in der gesamten EU eindeutig.

 

Die Vergabe der EORI erfolgt durch nationale Stellen. Dabei kommt ein Format zum Einsatz, das diese Eindeutigkeit EU-weit sicherstellt, auch wenn die Ausstellung selbst Sache der Mitgliedsstaaten bleibt.

 

Das Format der EORI-Nummer

 

Die Länge einer EORI kann bis zu 17 Zeichen betragen. Die genaue Ausführung ist vom ausstellenden Land abhängig. Auf jeden Fall beginnt eine EORI mit einem zweistelligen Präfix, mit dem das ausstellende Land identifiziert wird.

 

In Deutschland gibt es immer noch mindestens zwei Formate für EORI, was historische Gründe hat. Die ersten EORI wurden direkt aus den alten Zollnummern gebildet. Sie beginnen also mit dem Landespräfix DE, das einfach der siebenstelligen Zollnummer vorangestellt wird. Damit haben Sie schon eine gültige EORI.

 

Seit dem Jahr 2012 kommt aber ein neues und längeres Format zum Einsatz. Die neuen deutschen EORI-Nummern sind 17-stellig und schöpfen damit die volle zulässige Länge aus. Die alten und kürzeren EORI werden nicht mehr ausgegeben, die bereits vergebenen behalten aber nach wie vor ihre Gültigkeit.

 

Die Verwendung der EORI-Nummern

 

Mit der EU-weiten Einführung der EORI verfolgt die Europäische Union das Ziel, alle Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden zu identifizieren und damit die automatische Zollabfertigung zu vereinfachen und zu beschleunigen.

 

Bei einem Versand durch den EU-Raum sind die Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet, die Korrektheit der EORI-Nummern zu überprüfen. Das ist einfach und schnell auf der dafür vorgesehenen Webseite möglich.

 

Der Versender muss die EORI bei der Ausfuhr von Waren angeben, der Empfänger genauso beim Import.

 

Wie und wo wird eine EORI ausgestellt?

 

Sind Sie in der EU ansässig, müssen Sie eine EORI-Nummer in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Für viele wird es einfach sein, dieses Land mit dem eigenen Wohnsitz zu bestimmen, es gibt aber auch Personen, die in mehreren Ländern einen solchen Anspruch geltend machen könnten. Für die Auswahl eines Landes gibt es darum wieder eigene Vorschriften, die solche Grenzfälle klären können.

 

Auch für Personen mit einer Ansässigkeit in einem Drittstaat ist es möglich, eine EORI zu beantragen. In einem solchen Fall ist der Antrag im ersten Land zu stellen, in dem eine solche Person eine Entscheidung von zollrechtlicher Natur beantragen will.

 

Gerade für nicht in der EU ansässige Personen ist eine EORI-Nummer nur dann nötig, wenn sie als Anmelder oder Beförderer gegenüber einer Zollbehörde eines EU-Landes auftreten wollen. Es ist insbesondere nicht für jeden Importeur oder Exporteur notwendig, eine eigene EORI-Nummer zu beantragen.

 

Wann ist eine EORI-Nummer nicht erforderlich?

 

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine zollrechtliche Identifizierung wie durch eine EORI nur für gewerbliche Zwecke notwendig und sinnvoll ist. Dem entspricht auch das de minimis-Prinzip der Rechtsprechung, dass zu geringfügige Aktivität keiner rechtlichen Kontrolle bedarf, die für viel umfangreichere Tätigkeiten eingeführt wurde.

 

In diesem Sinn ist keine EORI erforderlich, wenn Sie als Privatperson weniger als 10 Zollanmeldungen pro Jahr durchführen. Sie sollten aber beachten, dass besondere Rechtsvorschriften der EU oder eines Mitgliedslandes unter bestimmten Umständen auch für Privatpersonen mit einer geringen Zahl von Sendungen eine EORI-Nummer vorschreiben. Das ist etwa dann der Fall, wenn es sich um genehmigungspflichtige Ausfuhren handelt.

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