Import – nützliche Tipps für Ihren Warenverkehr

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Import – nützliche Tipps für Ihren Warenverkehr

In Deutschland gibt es für die meisten wirtschaftlichen Abläufe klare Regelungen. Wenn Unternehmen oder Privatpersonen Importe planen, kommen diverse Zollbestimmungen, Handelsbeschränkungen sowie Dokumentverpflichtungen zum Tragen. Was ist eine Wareneinfuhr? Wie läuft ein Zollverfahren ab? Welche Vorgaben sind zu beachten? Diese und weitere wichtige Fragen beleuchten wir für Sie in diesem Artikel. Nachfolgend bekommen Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema Import.

 

Was ist Import?

 

Der Begriff lässt sich aus dem lateinischen Verb „portare“ ableiten (=tragen). Waren oder Güter zu importieren bedeutet somit „hineintragen“. Import beschreibt demnach die Wareneinfuhr aus dem Ausland nach Deutschland. Deutschland ist nach China und den USA das drittgrößte Importland weltweit. Wenn Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in ein anderes Land ausführen, dann handelt es sich um Export.

 

Beim Import ergeben sich zahlreiche Behördenkontakte. Dabei unterscheiden sich die Verfahren darin, ob die Abwicklung des Handelsgeschäftes mit einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Nicht-EU-Staat erfolgt. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick zu den jeweiligen Verfahren.

 

Welche Vorgaben sind beim Import aus einem EU-Staat zu beachten?

 

ImportNimmt ein Unternehmen eine Wareneinfuhr aus einem EU-Staat zum ersten Mal vor, benötigt der Importeur eine Umsatzsteuer-Identifikations­nummer (=USt-IdNr.). Diese Nummer ist beim Bundes­zentralamt für Steuern zu beantragen. Die USt-IdNr. ist eine gesonderte Nummer, die Unternehmen zusätzlich zur Steuernummer des zuständigen Finanzamtes erhalten.

 

Deutsche Firmen können eine ausländische USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern authentifizieren lassen. Infolgedessen entfällt bei der Importabwicklung ein zusätzlicher Klärungsbedarf mit den Finanzbehörden. Der Warenerwerb ist gegenüber dem Finanzamt mittels Umsatz­steuer­voranmeldung anzuzeigen. Das betrifft alle umsatzsteuerpflichtigen Firmen.

 

Beim Import aus einem EU-Staat muss das Unternehmen dem Statistischen Bundesamt bestimmte Informationen zum Warenhandel übertragen. Die Meldung hat monatlich zu erfolgen, sodass alle importierenden Unternehmen mit einem Importwarenwert von mehr als 800.000 Euro regelmäßig Daten an das Bundesamt übermitteln. Bei den Meldungen sind verschiedene Daten über die erfolgten Importgeschäfte anzugeben. Dazu zählen zum Beispiel die Angaben zum Warenwert, die Warennummern sowie die beteiligten Handelsländer.

 

Wie läuft eine Wareneinfuhr aus einem Nicht-EU-Staat ab?

 

Das deutsche Unternehmen ist vor dem ersten Importgeschäft dazu verpflichtet, eine EORI-Nummer beim Zoll zu beantragen. Diese Nummer benötigt das importierende Unternehmen, um die Einfuhr bei der Zollbehörde anzumelden. Die EORI-Nummer kann man elektronisch anfordern. Demzufolge sind alle Änderungen der Stammdaten über den digitalen Weg möglich. Der Importeur braucht für die Online-Anmeldung lediglich ein gültiges Elster-Zertifikat.

 

Import aus einem Nicht-EU-Staat: Welche Waren sind genehmigungspflichtig?

 

Einige Waren unterliegen der Genehmigungspflicht, deshalb benötigen Unternehmen bei bestimmten Waren eine Einfuhrgenehmigung (=EG). Derzeit bestehen außenwirtschaftrechtliche Einschränkungen beim Import von folgenden Waren:

 

  • Stahl- und Eisenerzeugnisse
  • Bekleidung und Textilwaren
  • Gartenbauprodukte (Gemüse und Obst)
  • bestimmte Medikamente
  • Rohdiamanten

 

Bestehende Beschränkungen kann man jederzeit online nachlesen. Im Elektronischen Zolltarif (=EZT Online) sind anhand der statistischen Warennummern alle Informationen abrufbar. Die jeweilige Warennummer ermittelt das Unternehmen mithilfe des Warenverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes.

 

Zu den genehmigenden Stellen gehört die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (=BLE) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Unternehmen ist verpflichtet, den Endverbleib der Waren zu benennen. Auch alle Vertrags- und Auftragsunterlagen der Importe sind dem Dokument beizulegen.

 

Import aus einem Nicht-EU-Staat: Was ist bei der Einfuhr zu beachten?

 

Importiert eine Firma regelmäßig, steht fortan wiederholt Kontakt mit der Zollbehörde bevor. Zunächst sind die Waren bei der Grenzzollbehörde anzuzeigen. Bei einem Warenwert über 1.000 Euro muss die Anmeldung über das elektronische Verfahren ATLAS erfolgen.

 

Im Rahmen der Zollanmeldung hat das Unternehmen sämtliche Angaben über den Warenimport zu machen:

 

  • EORI-Nummer des Empfängers
  • Empfänger und Versender
  • Lieferbedingungen
  • gewünschte Zollverfahren
  • Lieferort
  • Beförderungsmittel
  • Beschreibung der Waren

 

Falls der Warenwert über 20.000 Euro liegt, muss neben der Zollanmeldung auch eine Zollwertanmeldung vonstattengehen. Die Zollwertanmeldung ist erforderlich, um den tatsächlichen Wert der Lieferung festzulegen. Dafür muss der Importeur alle Dokumente vorlegen, die Rückschlüsse über den Warenwert zulassen. Dazu zählen zum Beispiel Kaufverträge, Rechnungen sowie Belege über Frachtkosten.

 

Import aus einem Nicht-EU-Staat: Was bedeuten Freihandelsabkommen?

 

Deutschland hat mit vielen Nicht-EU-Ländern bestimmte Abkommen vereinbart. Diese Vereinbarungen sollen einen zollbegünstigten oder zollfreien Warenhandel sicherstellen. Die Zollvergünstigungen können Unternehmen in Anspruch nehmen, indem der Exporteur entsprechende Dokumente beilegt.

 

Der Ablauf stellt eine zollrechtliche Vorzugsbehandlung für Importe aus bestimmten Ländern dar. Die Präferenzzollsätze sind im Elektronischen Zolltarif (=EZT) erfasst, sodass in einigen Fällen keine zusätzlichen Dokumente über Abkommen erforderlich sind. Deutsche Unternehmen profitieren davon, wenn sie die Präferenznachweise des jeweiligen Landes vom Zoll überprüfen lassen. Das schützt Importeure davor, Zollabgaben auch Jahre nach der Einfuhr nachzahlen zu müssen.

 

Welche Waren darf man nicht importieren?

 

Dem Grunde nach verfolgt Deutschland einen liberalen Handelsverkehr, sodass die Warenströme zwischen den jeweiligen Ländern möglichst reibungslos ablaufen. Die meisten Güter und Waren sind frei importierbar. In einigen Fällen besteht jedoch ein absolutes Einfuhrverbot:

 

  • bedrohte Pflanzen- und Tierarten
  • Pelze, Wildleder, Elfenbein
  • Drogen

 

Dokumente, Zoll, Steuern: Wie ist der Ablauf eines Imports?

 

Der Import von Waren kann ein komplexes Verfahren beinhalten. Importeure haben verschiedene Aspekte zu beachten: Steuerabgaben, erforderliche Dokumente und Zollabwicklungen. Je nach Herkunftsland und Warenart gestaltet sich der länderübergreifende Warenhandel mehr oder weniger aufwendig.

 

Zusätzlich sind beide Vertragsparteien verpflichtet, gewisse Vereinbarungen einzuhalten. Diese schließen vor allem die Zahlungs– und Lieferbedingungen (=Akkreditiv, Incoterms) ein. Auch Waren aus einem Nicht-EU-Land, die auf dem Postweg nach Deutschland gelangen, müssen durch den Zoll.

 

Welche Dokumente sind beim Import wichtig?

 

Für den Warenimport sind bestimmte Unterlagen erforderlich, aus denen alle relevanten Angaben hervorgehen. Fehlen Daten, Dokumente, Anlagen, Vereinbarungen etc. kann es zu Störungen sowie Verzögerungen im Handelsgeschäft kommen. Nachfolgend haben wir für Sie zusammengestellt, welche Dokumente für einen reibungslosen Warenverkehr unerlässlich sind.

 

Elektronische Einfuhranmeldung / Zollanmeldung

 

Deutsche Unternehmen müssen den Import von Waren über das elektronische Zollabwicklungssystem ATLAS anmelden. Das digitale Dokument trägt dazu bei, den Warenverkehr bestmöglich zu überwachen. Bei Waren mit einem Wert von unter 1.000 Euro und einem Gewicht unter einer Tonne erfolgt ein vereinfachtes Meldeverfahren. Die aktuellen Voraussetzungen und geltenden Regelungen können Unternehmen jederzeit bei der zuständigen Zollbehörde erfragen.

 

Handelsrechnung

 

Die Handelsrechnung gleicht grundsätzlich einer ordentlichen Rechnung, welche lediglich pro forma auszustellen ist. Das Dokument soll dabei helfen, steuerliche Angaben bestmöglich zu erfassen. So ist beispielsweise der Umsatzsteuerverzicht möglich. Des Weiteren erschwert die Rechnung einen möglichen Steuerbetrug. Außerdem erleichtert eine Handelsrechnung die Kontrolle der Lieferung.

 

Zollwertanmeldung

 

Kommt die Ware aus einem Nicht-EU-Land und beträgt der Warenwert mehr als 20.000 Euro, ist das importierende Unternehmen verpflichtet, eine Zollwertanmeldung vorzunehmen.

 

Ursprungszeugnisse und Herkunftserklärungen

 

Je nach Art der Ware kann ein Ursprungszeugnis oder eine Herkunftserklärung notwendig sein. Diese Formulare dienen dazu, eventuelle Steuer- und Zollgebührenvergünstigungen zu ermitteln.

 

Genehmigungen und Kontrollmeldungen

 

Einige Warenarten benötigen zusätzliche Meldungen und Genehmigungen. Das umfasst auch Angaben zum endgültigen Verbleib von Waren wie Rüstungsartikel, Waffen, bestimmte Hochleistungsmaschinen sowie radioaktiven Stoffen.

 

Übereinstimmung mit EU-Normen

 

Beim Import muss die Ware der gültigen EU-Norm entsprechen, denn nur bei EU-Norm-Einhaltung dürfen die Waren in den freien Handel gelangen. Das ist besonders für Waren wichtig, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Die Einhaltung der EU-Norm lässt sich zum Beispiel durch das CE-Zeichen nachvollziehen. Der Importeur trägt die Verantwortung, dass diese Kennungen nicht gefälscht sind.

 

Meldung für die Intrahandelsstatistik

 

Bezieht ein Unternehmen Waren aus dem EU-Ausland, muss eine Meldung für die Intrahandelsstatistik erfolgen. Mithilfe der Meldung ist es möglich, den Handelsverkehr innerhalb der EU zu erfassen. Diese Angaben sind jedoch erst dann verpflichtend, wenn der Warenwert pro Jahr eine bestimmte Summe überschreitet.

 

Wie setzen sich Zollgebühren und Steuern beim Import zusammen?

 

Der Warenhandel innerhalb der EU-Staaten ist zollfrei. Führt ein Unternehmen Waren aus einem Drittland ein, gilt der TARIC (=integrierter Zolltarif der Europäischen Union). Somit sind die Zollgebühren in jedem Land gleich. Die Zollabwicklung ist demzufolge nur für Importe aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten notwendig.

 

Bei der Abwicklung des Zolls prüfen die Beamten die Waren, insbesondere den Wert, das Gewicht, die Menge und die erforderlichen Unterlagen. Des Weiteren fallen für einige Warenarten nicht nur Zollabgaben an, sondern ebenso Steuern. Alle Zollgebühren und Steuerabgaben sind sofort beim Import fällig. Die Zollbehörde zieht die Beträge ein.

 

Zollgebühren

 

Das importierende Unternehmen ist verpflichtet, die Zollgebühren für den Import zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Warenmenge, Warenart und dem Warenwert. Die aktuellen Sätze sind jederzeit über unterschiedliche Tools, wie zum Beispiel TARIC oder EZT Online, abrufbar.

 

Ermäßigte Zollgebühren

 

Besteht ein Freihandelsabkommen mit dem jeweiligen Land, können weniger Zollgebühren anfallen. Dabei ist es wichtig, dass der Warenherkunftsnachweis der Lieferung beiliegt. In vielen Fällen sparen Unternehmen die Hälfte der Zollgebühren, teilweise entfallen die Zölle vollständig.

 

Strafzölle

 

Wenn die Regierung zum Marktausgleich oder aus politischen Gründen Strafzölle verhängt hat, muss das importierende Unternehmen zusätzliche Kosten tragen.

 

Sonderzölle

 

Bei bestimmten Warenarten, wie beispielsweise für gewisse Landwirtschaftsprodukte, kommen Sonderzölle zum TragenZahlungspflichtig ist auch in dem Fall der Importeur.

 

Einfuhrumsatzsteuer

 

Meist berechnet der Exporteur bei der Warenlieferung keine Umsatzsteuer. Internationale Vereinbarungen machen es möglich, dass der Importeur die Umsatzsteuer in Deutschland zahlt. Damit jedoch das importierende Unternehmen nicht mehr Vorzüge hat als ein Käufer von Inlandsprodukten, fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Wirtschaft im Inland möchte mithilfe dieser Steuer auch auf die gesetzlich vorgegebene Umsatzsteuer kommen. Die Einfuhrumsatzsteuer ist genauso hoch wie die Umsatzsteuer. Die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer basiert auf den gesamten Lieferwert inklusive Transport- und Versicherungskosten bis zum Übergang in die EU.

 

Verbrauchssteuer

 

Bestimmte Waren sind verbrauchssteuerpflichtig. Dazu zählen zum Beispiel Tabakwaren, Kaffee, Alkohol, Mineralöl und Benzin.

 

Wer trägt die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wareneinfuhr?

 

Es gilt das Prinzip der Eigenverantwortung, denn Unwissenheit schützt leider nicht vor möglichen unangenehmen Konsequenzen. Importeure müssen sich vor der Einfuhr mit aktuellen Zollvorgaben und Gesetzlichkeiten auseinandersetzen. Das importierende Unternehmen sollte notwendige Informationen einholen und sich um die erforderlichen Dokumente kümmern.

 

Der Importeur muss sicherstellen, dass die Waren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Verbraucherschutz hat in allen EU-Ländern oberste Priorität. Produkte, die beispielsweise gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, dürfen nicht in ein EU-Land gelangen. Viele Firmen schätzen die Unterstützung von Experten, die professionell für einen reibungslosen Warenimport sorgen. Im Zweifel ist es immer die bessere Wahl, ein Zolldienstleistungsunternehmen zu beauftragen. Damit umgehen Unternehmen unnötige Risiken, wie zum Beispiel hohe Geldstrafen oder teure Gerichtsverfahren.

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