16 Dez. Der Weg des Datenschutzes in Europa
Die Sicherung von Daten, unabhängig davon, ob es sich um persönliche Daten oder Firmendaten handelt, hat sich in jüngster Vergangenheit als problematisch erwiesen. Heute ist die Gefahr des Einsehens oder des Diebstahls von gespeicherten Daten so hoch wie nie zuvor. Sowohl Privatpersonen und Firmen als auch die Regierung selbst sind schon Opfer eines solchen Verbrechens gewesen. Da Computer-Software im täglichen Geschäfts- und Privatleben Anwendung findet, müssen Maßnahmen zum Schutz der Daten erarbeitet werden. Europa, so wie der Rest der Welt, sieht sich mit dieser Bedrohung konfrontiert. Infolgedessen haben Bürger der Europäische Union eine Petition zur Stärkung der Datenschutztechniken eingereicht. Die EU hat sich in Folge an Datenschutzreformen gemacht, und bis zum Jahr 2018 wird die General Data Protection Regulation (GDPR) bzw. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) umgesetzt sein.
Datenschutz – ein langer Weg
Die zentrale Thematik und Problematik des Datenschutzes gibt es nicht erst seit gestern, sondern entstand und entwickelte sich bereits vor vielen Jahrzehnten. Die erste Datenschutzrichtlinie der EU wurde 1995 in erster Linie für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingeführt. Neben dem Schutz von Einzelpersonen wurde die Datenschutzrichtlinie 95 / 46EG eingerichtet, um zu regeln, wie diese Daten einer Person verarbeitet werden dürfen. Die Richtlinie hat sich bewiesen und der Zeit standgehalten. Zu Beginn des zweiten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts wurden die Rufe nach Überprüfung der vorherigen Regelungen jedoch immer lauter. Aufgrund dieser Forderungen hat die Europäische Kommission einen Vorschlag dazu in die Wege geleitet, welcher im Laufe der Jahre weiter analysiert und modifiziert wurde.
Vorläufige Beschlüsse zum Datenschutz

Neue Regeln stehen ins Haus
Der Stolperstein für die Erschaffung einer neuen Gesetzgebung zur Regulierung und Beschränkung von Datenübergriffen, war die Gesetzgebung selbst. Sobald der Vorgang jedoch abgeschlossen war, waren die anderen Vorgänge ein Kinderspiel. Da die Gesetze für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten, war die Verhandlung an sich die Hauptaufgabe. Deshalb wurde ein klarer Entwurf des Verhandlungsprozesses erarbeitet. Mit den bereits festgelegten Bedingungen der Übereinkunft, wurden von jedem Bereich seine Vertreter gewählt. Das erste Treffen der Mitgliedsstaaten fand im September 2015 statt, wo diskutiert wurde, wie auf Fragen der Betroffenen und Grundsätze des Schutzes behandelt werden sollten. Auch die Thematik von Inhaber und Verantwortlichem wurde erörtert.
Staatliche Verpflichtung zum Datenschutz
Die darauffolgenden Gespräche zielten darauf ab, dafür zu sorgen, dass alle Länder das Gesetz über die Zeit einhielten. Unabhängige Aufsichtsbehörden wurden beschlossen, um die Administration des Gesetzes zu überwachen. Auch mussten die Mitgliedsstaaten miteinander kooperieren, um das Gesetz durchzusetzen, da die Cyberkriminalität über Ländergrenzen hinweg stattfindet.
Das endgültige Gesetz

Die Überwindung der letzten Hürde
Die endgültigen Ergebnisse der vorgeschlagenen Fassung wurden vor das EU-Parlament und den Europarat gebracht. Am 15. Dezember 2015 wurde die im Trilog beschlossene Kompromissfassung eines Entwurfs für eine europäische Datenschutzgrundverordnung für die offizielle Unterzeichnung veröffentlicht. Der EU-Rat hat im April 2016 das neue Datenschutzgesetz verabschiedet. Acht Tage später folgte das EU-Parlament und verabschiedete das Gesetz. Das General Data Protection Regulation (GDPR) bzw. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde offiziell auf der Seite der Europäischen Union veröffentlicht. So wie andere Gesetze auch, trat es nach 20 Tagen in Kraft. Anschließend folgte eine zweijährige Verabschiedungsperiode. Das Gesetz wird nun in den EU-Staaten nach der genannten Zeit in Betrieb genommen.
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