Zahlungsziel – Zeitpunkt für die Stellung der Rechnung

Zahlungsziel – Zeitpunkt für die Stellung der Rechnung

Das Zahlungsziel ist ein Begriff aus den Bereichen Buchhaltung und Kreditwirtschaft. Es bezeichnet die Frist, zu der Sie eine Rechnung begleichen müssen. Dabei kann es sich um einen Termin handeln, den der Rechnungsempfänger oder der Gläubiger festlegt. Es ist aber auch üblich, das Zahlungsziel frei zu vereinbaren, beispielsweise bei Krediten und Ratenzahlungsverträgen.

 

Zahlungsziel und Zahlungsfrist

 

Die Kreditwirtschaft kennt neben dem Zahlungsziel außerdem den Begriff der Zahlungsfrist. Hier handelt es sich um einen Zeitraum, den der Zahlungsempfänger dem Rechnungsnehmer einräumt. Das Zahlungsziel ist folglich der Termin, zu dem Sie die Rechnung oder die Rate einer Zahlungsvereinbarung begleichen müssen.

 

Zahlungsziel und Zahlungsfrist stehen in einem Verhältnis zueinander. Das Zahlungsziel liegt bei der Stellung einer Rechnung oder bei einer Zahlungsvereinbarung in der Zukunft. Somit beinhaltet das Zahlungsziel immer eine Zahlungsfrist.

 

Zahlungsziel bei der Stellung einer Rechnung

 

ZahlungszielIn vielen Bereichen ist es üblich, zunächst die Dienstleistung zu erbringen und dann die Rechnung zu stellen. So ist es im Handwerk, aber auch in anderen gewerblichen Bereichen. Einige Händler geben ihre Ware zunächst aus und setzen Ihnen mit der Rechnungsstellung ein späteres Zahlungsziel.

 

Der Dienstleister hat das Recht, das Zahlungsziel zu bestimmen. Es ist auf der Rechnung vermerkt. Mit der Erstellung des Auftrages verpflichten Sie zur Einhaltung des Zahlungsziels. Ist diese Frist überschritten, erhöht sich die Forderung. Der Dienstleister schreibt eine Mahnung, die kostenpflichtig ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie das Zahlungsziel für eine Rechnung kennen und einhalten.

 

Oftmals haben Sie nach dem Erhalt einer Rechnung zwei Wochen Zahlungsfrist. Einige Dienstleister gewähren einen Zeitraum von einen Monat. Andere stellen die Rechnung zur sofortigen Zahlung nach Erhalt fällig. Im Gesetz gibt es keine Vorschrift für die Stellung des Zahlungsziels. Der Dienstleister entscheidet anhand seiner individuellen Geschäftspolitik, wie viel Zeit er dem Kunden für die Begleichung einer Rechnung gibt.

 

Es ist in einigen Branchen üblich, dass Sie einen fälligen Betrag zahlen müssen, bevor Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Buchen Sie eine Reise, ist eine Anzahlung fällig. Den Restbetrag begleichen Sie oftmals bis zu sechs Wochen vor Ihrer Anreise.

 

Das Zahlungsziel bei langfristigen Verträgen

 

In der Kreditwirtschaft ist es üblich, langfristige Verträge abzuschließen. Kredite laufen über einen Zeitraum von mehreren Monaten oder Jahren. So erfolgt der Abschluss einer Baufinanzierung in der Regel über einen Zeitraum von zehn Jahren oder mehr. Kurzkredite können eine Laufzeit von drei bis sechs Monaten haben.

 

Bei langfristigen Verträgen vereinbaren Sie mit der Bank oder mit dem Gläubiger mehrere Zahlungsziele. Zum einen gibt es einen Termin, zu dem der geliehene Betrag vollständig beglichen ist. Das zweite Zahlungsziel betrifft die Raten. Diese müssen an einem bestimmten Tag im Monat beim Gläubiger eingehen.

 

Dieses monatliche Zahlungsziel liegt in der Regel am ersten oder am 15. des Monats. Sie vereinbaren es mit der Bank individuell. Viele Kunden legen das monatliche Zahlungsziel auf den Tag ihres Lohn- und Gehaltseingangs. Dies ist in den meisten Unternehmen der 1. oder 15. des Monats. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ein individuelles Zahlungsziel zu definieren. In Absprache mit der Bank lässt sich grundsätzlich jeder Tag des Monats als Zahlungsziel definieren.

 

Zahlungsvereinbarungen ohne Zahlungsziel

 

Es gibt Zahlungsvereinbarungen, die kein konkretes Zahlungsziel kennen. Dazu gehören unter anderem Kreditkartenverträge, Dispositionskredite oder Rahmenkredite. Die Bank stellt Ihnen einen Kreditrahmen zur Verfügung. Die Höhe des Kreditrahmens ist bonitätsabhängig. Sie können innerhalb des Kreditrahmens über das Geld frei verfügen.

 

Sie bestimmen selbst, in welchem Zeitraum Sie das Geld zurückzahlen. Mit der Bank als Kreditgeber vereinbaren Sie eine monatliche Zahlung. Diese kann einen gewissen Prozentsatz der in Anspruch genommenen Kreditsumme betragen. Alternativ definiert die Bank einen Mindestbetrag, der monatlich auf das Kreditkonto eingehen muss.

 

Über diese grundlegenden Bedingungen hinaus sind Sie in der Rückzahlung frei. Sie können den ganzen Kredit in einer Summe tilgen, um Zinsen zu sparen. Sie können aber auch Raten zahlen, die über der geforderten Mindesthöhe liegen. Der Vorteil dieser Kreditvereinbarungen liegt in der Flexibilität. Im Vergleich mit dem Ratenkredit zahlen Sie jedoch einen höheren Zinssatz.

 

Formulierung der Zahlungsziele auf einer Rechnung

 

Händler und Dienstleister verwenden für die Definition des Zahlungsziels auf einer Rechnung unterschiedliche Formulierungen. Achten Sie bei jeder Rechnung auf diese Formulierung, um eine pünktliche Zahlung zu gewährleisten.

 

Häufige Formulierungen sind:

  • Begleichen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto
  • Rechnung Zahlbar ohne Abzug bis zu (einem bestimmten Datum)
  • Zahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb einer Woche auf unser Konto ein

 

Räumt der Händler Ihnen einen Abzug ein, ist dies auf der Rechnung als „Skonto“ vermerkt. Auf der Rechnung steht der Hinweis, dass Sie vom Gesamtbetrag 3 bis 5 % Skonto begleichen dürfen.

 

Zahlungsverzug und die Folgen

 

Wenn Sie die Rechnung nicht pünktlich begleichen, geraten Sie in Zahlungsverzug. In § 286 Absatz 3 des BGB legt der Gesetzgeber fest, dass der Zahlungsverzug automatisch 30 Tage nach der Festlegung des Zahlungsziels beginnt. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, kostenfreie Mahnungen zu versenden. Sind Sie in Zahlungsverzug geraten, müssen Sie die Mahnkosten zusätzlich zum Rechnungsbetrag begleichen.

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