Was ist eine Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Was ist eine Bilanz

Die Bilanz ist die an einem bestimmten Datum durchgeführte, abschließende Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens. Zusammen mit der Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) bildet die Bilanz den Jahresabschluss.

 

Welchen Zweck hat eine Bilanz?

 

Der Jahresabschluss hat drei wichtige Funktionen. Er dient erstens der Dokumentation, zweitens der Gewinnermittlung und drittens der Information.

 

Die im Jahresabschluss vorgenommene Gegenüberstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten eines Unternehmens erfüllt folglich eine Dokumentationsfunktion. Als formeller Abschluss der Buchführung ist der Jahresabschluss handels– und steuerrechtlich relevant. Er gibt eine verbindliche Auskunft über die finanzielle Situation eines Unternehmens. Mit dem Jahresabschluss erfüllt die Geschäftsführung ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Gesellschaftern oder gegenüber nicht zur Geschäftsführung berechtigten Kapitalgebern.

 

Leverage Effekt: Clever finanzieren

Manche Unternehmen sind verpflichtet eine Bilanz zu erstellen

Die zweite wichtige Funktion einer Unternehmensbilanz ist die Gewinnermittlungsfunktion. Diese Funktion wird dementsprechend auch als Ergebnisfeststellungszweck bezeichnet. Mit der Erstellung der Jahresbilanz wird das Jahresergebnis, das heißt, der Jahresüberschuss (Gewinn) oder der Jahresfehlbetrag (Verlust) des Unternehmens ermittelt. Der Jahresabschluss dient gleichzeitig als Berechnungsgrundlage für die Gewinnverwendung. In der vorgelagerten Gewinn- und Verlust-Rechnung wird nachvollziehbar offengelegt, wie der im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinn oder Verlust entstanden ist.

 

Die dritte Bilanzfunktion ist die Informationsfunktion. Die Jahresbilanz dient einerseits der Information der Geschäftsleitung und der Eigentümer eines Unternehmens. Für die Unternehmensleitung ist sie eine Grundlage für zukünftige unternehmerische Entscheidungen. Neben dieser Selbstinformation dient die Jahresbilanz ebenfalls der Information interessierter Dritter über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Interessierte Dritte oder externe Adressaten des Jahresabschlusses sind Banken, das Finanzamt, Kunden, Lieferanten, Kapitalgeber sowie Arbeitnehmer und Gewerkschaften.

 

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

 

Die Jahresbilanz basiert immer auf dem Inventar eines Unternehmens. Das Inventar wird im Rahmen einer meist körperlichen Inventur durch Zählen, Messen oder Wiegen aufgenommen und anschließend bewertet. Die Inventur erfolgt immer zeitnah vor oder – in Ausnahmen – kurz nach dem Bilanzstichtag. Bei den meisten Unternehmen stimmt das Geschäftsjahr mit dem Kalender überein, sodass der 31.12. der Bilanzstichtag ist. Die so ermittelten Inventarwerte werden dementsprechend in den Jahresabschluss übernommen. Mengenangaben sind im Gegensatz zu den Buchführungskonten im Mengenangaben keine enthalten.

 

Der strukturelle Aufbau des Jahresabschlusses entspricht dem Aufbau der Konten bei der doppelten Buchführung. Der Jahresabschluss besteht aus zwei Spalten. Die linke Spalte enthält eine Aufstellung der Vermögensgegenstände des Unternehmens, die Aktiva. Die rechte Spalte enthält eine Aufstellung des Eigen- und Fremdkapitals, die Passiva. Diese Bilanzstruktur ist in § 266 des Handelsgesetzbuches (HGB) vorgegeben.

 

Die Bilanzseiten

 

Auf der Aktivseite werden das Anlage- und das Umlaufvermögen des Unternehmens aufgeführt und aufgegliedert. Das Anlagevermögen umfasst demnach Sachanlagen wie Maschinen, Büroeinrichtung oder Firmenfahrzeuge, immaterielle Vermögensgegenstände, zum Beispiel Patente und Finanzanlagen. Zum Umlaufvermögen zählen dagegen Vermögensgegenstände, die nicht dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Zum Beispiel liquide Geldmittel, Forderungen gegenüber Kunden oder Rohstoffe. Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung im Unternehmen.

 

Auf der Passivseite wird das Eigenkapital aufgeführt. Es umfasst somit das gezeichnete Kapital, Kapitalrücklagen, gegebenenfalls Gewinnrücklagen, den Gewinn- oder Verlustvortrag und den Jahresüberschuss. Die Aufführung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten (Schulden) erfolgt ebenfalls auf der Passivseite. Die Passivseite zeigt somit Mittelherkunft.

 

Beide Bilanzseiten enthalten darüber hinaus sogenannte Rechnungsabgrenzungsposten. Auf der linken Seite stehen die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP). Diese sind beispielsweise erforderlich, wenn in der Abrechnungsperiode Zahlungen für Aufwendungen im Folgejahr geleistet worden. Diese Zahlungen sind vom Unternehmen im Jahresabschluss zu aktivieren. Ein Ausweis als Aufwand in der GuV des aktuellen Geschäftsjahres darf nicht erfolgen.

 

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRA) auf der rechten Seite der Jahresbilanz sind erforderlich, wenn das Unternehmen Zahlungen erhalten hat, die wirtschaftliche aber erst dem nachfolgenden Jahr zuzurechnen sind. Ein Beispiel hierfür sind Mieteinnahmen, die das Unternehmen im Voraus erhält.

 

Der Saldo der Aktiv- oder Passivseite des Jahresabschlusses wird als Bilanzsumme bezeichnet. Diese Summe muss auf beiden Seiten gleich sein.

 

Arten von Bilanzen

 

Es werden verschiedene Arten von Bilanzen unterschieden

 

Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz

 

Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz ist Pflicht bei der Gründung eines Handelsgewerbes. Sie enthält eine Vermögensaufstellung am Tag der Unternehmensgründung. Der zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellte Jahresabschluss ist die Schluss- oder Jahresbilanz. Die Schlussbilanz des abgeschlossenen Geschäftsjahres ist gleichzeitig die Eröffnungsbilanz für das neue Geschäftsjahr.

 

Handelsbilanz und Steuerbilanz

 

Jedes bilanzierungspflichtige Unternehmen muss sowohl eine Steuerbilanz wie auch eine Handelsbilanz erstellen. Für die Erstellung sind verschiedene rechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Die Steuerbilanz basiert auf der Handelsbilanz und wird aus dieser abgeleitet. Die Steuerbilanz dient dem Finanzamt als Grundlage für die Berechnung der Ertragsteuern. Anhand der Steuerbilanz ermittelt das Finanzamt die vom Unternehmen zu zahlenden Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerbeträge.

 

Einzelbilanz und Konzernbilanz

 

Ein Konzern besteht immer aus der Konzernmutter und einer oder mehreren Konzerntöchtern. Sowohl für die einzelnen Tochterunternehmen wie auch für den Konzern als Ganzes ist eine Jahresbilanz zu erstellen. Die Einzelbilanzen entsprechen den Bilanzen unabhängiger Unternehmen. Die Konzernbilanz oder Konzernabschluss spiegelt die Lage des gesamten Konzerns einschließlich der Tochtergesellschaften wider.

 

Zwischenbilanzen

 

Die meisten börsennotierten Unternehmen müssen unterjährige, sogenannte Zwischenbilanzen erstellen. Dies kann wöchentlich, monatlich, quartalsweise oder halbjährlich erfolgen. Zwischenbilanzen dienen dazu, Aktionäre über die Lage des Unternehmens regelmäßig zu informieren.

 

Sonderbilanzen

 

Bei der Fusion von Unternehmen, bei einer Insolvenz, einer Sanierung und aus anderen Gründen kann die Erstellung einer Sonderbilanz erforderlich sein. Im Gegensatz zu den regelmäßigen Jahresbilanzen erfolgt die Erstellung von Sonderbilanzen nur aus einem bestimmten Anlass und meistens nur einmalig. Beispielsweise verlangen Banken oft vor der Vergabe größere Kredite eine sogenannte Vermögensbilanz.

 

Wer muss eine Bilanz erstellen?

 

Ob ein Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen muss, ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens und von der Größe. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen den folgenden Rechtsformen:

 

Freiberufler und Einzelunternehmer

 

Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und andere Berufsgruppen, für deren Ausübung keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, unterliegen grundsätzlich nicht der Bilanzierungspflicht. Freiberufler müssen daher keine Jahresbilanz erstellen. Sie müssen zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Diese Befreiung von der Bilanzierungspflicht ist unabhängig vom Umsatz oder Gewinn. Selbst bei sehr hohen Einnahmen müssen Freiberufler keinen Jahresabschluss erstellen.

 

Als Einzelunternehmer definiert der Gesetzgeber Kleingewerbetreibende und voll haftende Kaufleute. Sie müssen einen Jahresabschluss erstellen, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse erzielen oder der Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt. Wenn Umsatz und Gewinn diese Grenzen nicht überschreiten, ist eine Bilanzierung nicht erforderlich. In diesen Fällen genügt dem Finanzamt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wenn einer der beiden Grenzwerte überschritten wurde, ist vom Unternehmer für das betreffende Geschäftsjahr und die Folgejahre ein Jahresabschluss zu erstellen.

 

Personengesellschaften

 

Merger sind gesetzlich geregelt

Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) sind bilanzierungspflichtig. Eine Ausnahme ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine GbR zählt zwar auch zu den Personengesellschaften, sie muss jedoch keine Jahresbilanz erstellen. Ein Merkmal von Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen voll für die Gesellschafter haften. Sie unterliegen daher nicht der Publizitätspflicht und müssen ihren Jahresabschluss nicht veröffentlichen.

 

Kapitalgesellschaften

 

Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen. Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co KG, Limited, UG oder AG unterliegt unabhängig von Größe, Umsatz oder Gewinn der Bilanzierungspflicht. Im Vergleich zu bilanzierungspflichtigen Einzelunternehmungen müssen Kapitalgesellschaften strengeren Transparenzanforderungen erfüllen und restriktivere Vorgaben beachten.

 

Die Anforderungen richten sich nach der Größenklasse des Unternehmens. Zum Schutz der Gläubiger hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Kapitalgesellschaften ihre Bilanz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Je nach Größe des Unternehmens muss ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss testieren.

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.