Sozialabgaben – das soziale Netz des Staates

Sozialabgaben – das soziale Netz des Staates

Sie haben einen interessanten Job gefunden und freuen sich auf neue Erfahrungen sowie den Verdienst. Dann folgt die erste Lohnabrechnung, die deutlich aufzeigt, wie viel letztendlich auf dem Konto eingeht. Am Ende des Monats bleiben Ihnen circa 70 Prozent des ausgehandelten Gehalts, denn Sie und auch Arbeitgeber zahlen Steuern und Sozialabgaben.

 

Jeder Beschäftigte, der eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, muss mit verschiedenen Abzügen rechnen. Was sind Sozialabgaben und Lohnnebenkosten? Wofür zahlen Arbeitnehmer einen beachtlichen Teil ihres Gehalts? Nachfolgend geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.

 

Wo liegt der Unterschied zwischen Sozialabgaben und Steuern?

 

Steuern fallen auf Gegenstände und Werte an, wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer auf Produkte. Sozialabgaben hingegen beziehen sich auf Personen und dazu zählt beispielsweise der Rentenversicherungsbeitrag. Steuern können Sie zum Teil zurückerhalten, aber Sozialversicherungsbeiträge nicht. Diese Beiträge nutzt der Staat, um Krisenzeiten gut abzusichern. Dazu zählt unter anderem eine eventuell eintretende Erwerbslosigkeit, die mit der Arbeitslosenversicherung abzudecken ist.

 

Was gehört zu den Sozialabgaben und wofür zahlen Sie konkret?

 

SozialabgabenZu den Sozialabgaben zählen die Beiträge zur gesetzlichen Pflege-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Abgaben sind ein großer Teil der Lohnnebenkosten. Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, dann genießen Sie eine staatliche Grundabsicherung gegen große Lebenskrisen. Krankheiten, Arbeitsunfälle, Altersarmut und Arbeitslosigkeit sind Herausforderungen, die mithilfe von Sozialversicherungsbeiträgen abgesichert sind.

 

Das Prinzip der sozialen Sicherung besteht schon eine lange Zeit, denn seit über 100 Jahren schützt das System die Menschen vor bestimmten Herausforderungen des Lebens. 1883 hat der Reichskanzler Otto von Bismarck in Deutschland zunächst die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. Im Anschluss daran folgte die Gründung der Rentenversicherung. Kurzum: Die Sozialabgaben sind der Aufwand, um eine relativ hohe Absicherung in Anspruch nehmen zu können.

 

Die 5 Säulen der sozialen Sicherung

 

Das Sozialversicherungssystem setzt sich aus fünf Säulen zusammen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen nicht frei entscheiden, ob die Zahlung der Beiträge erfolgt. Jeder Arbeitnehmer, der versicherungspflichtig angestellt ist, muss die Abgaben zahlen. Wie sich die Beiträge zusammensetzen, erfahren Sie jetzt.

 

Arbeitslosenversicherung

 

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung liegt aktuell bei 2,4 Prozent. Dabei teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag in gleichen Teilen. Falls eine Arbeitslosigkeit eintritt, greift diese Versicherung und Sie können Arbeitslosengeld sowie andere Förderleistungen beziehen.

 

BewerbungskostenzuschüsseWeiterbildungskosten, die Aufwendungen für Arbeitskleidung und einige weitere Förderungen stehen zur Verfügung. Diese Leistungen unterstützen den Arbeitssuchenden bei der Arbeitsaufnahme. Die Arbeitslosenversicherung sichert die Existenzgrundlage einer plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeit ab und vermittelt zudem Ausbildungs– und Arbeitsstellen.

 

Rentenversicherung

 

Eines der herausfordernden Probleme in Deutschland ist die wachsende Altersarmut. Das liegt vor allem daran, dass das gesetzliche Rentenversicherungssystem die Leistungen nach dem Umlageprinzip ausschüttet. Somit haben Arbeitnehmer später keinen Anspruch darauf, die gleichen Zahlungen zu bekommen, die sie geleistet haben.

 

Der demographische Wandel schreitet fort und die Menschen erreichen ein immer höheres Alter. Dementgegen stehen weniger junge Menschen und das führt zu weniger Rentenversicherungszahlungen. Daraus lässt sich schließen, dass dieses System nicht dauerhaft funktionieren kann. Die meisten Menschen entscheiden sich deshalb für eine private Rentenabsicherung fürs Alter und sorgen entsprechend vor.

 

Krankenversicherung

 

In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht, in anderen Ländern jedoch nicht. Jeder kann frei entscheiden, ob die Zahlungen in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung erfolgen. Zudem besteht die freie Kassenwahl. Es ist Ihnen überlassen, welche Krankenkasse sie wählen.

 

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zum Großteil gleich und unterscheiden sich nur vereinzelt. Der Leistungskatalog ist überwiegend vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

 

Pflegeversicherung

 

Tritt im Laufe des Lebens eine Pflegebedürftigkeit ein, so besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Das Leistungsspektrum umfasst stationäre sowie häusliche Pflegeleistungen. Dazu gehören Hilfsmittel, Pflegekräfte sowie Reha-Maßnahmen. Die Inanspruchnahme kann auch in Form von Geldleistungen erfolgen.

 

Unfallversicherung

 

Die Beiträge zur Unfallversicherung tauchen nicht auf Ihrer Lohnabrechnung auf, weil der Arbeitgeber diese trägt. Durch den Jahresbeitrag des Arbeitgebers, der im nachträglichen Umlageverfahren festzusetzen ist, deckt das Unternehmen die 5. Säule der Sozialversicherung.

 

Wenn jedoch in der Freizeit Unfälle passieren, dann greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Demzufolge ist zu überlegen, ob eine private Unfallversicherung die Folgen eines Unfalls außerhalb der Beschäftigung abdecken soll.

 

Wie setzt sich die Höhe der Beitragszahlungen zusammen?

 

Das Unternehmen führt die monatlichen Sozialabgaben auf der Grundlage des vereinbarten Bruttolohnes ab. Das läuft im Rahmen der Gehaltsabrechnung automatisch. Infolgedessen zahlen Arbeitnehmer 50 Prozent und der Arbeitgeber ebenso 50 Prozent der Sozialversicherungen. Auf dem Konto sieht der Beschäftigte dann seinen Nettolohn, der nach Abzug der fälligen Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Zu den Steuern gehört beispielsweise die Kirchen- und Lohnsteuer.

 

Angestellte profitieren von diesem sozialen System, denn Selbstständige finanzieren ihre Krankenversicherung zu 100 Prozent aus eigener Tasche. Selbstständige können nicht frei wählen, ob eine Versicherung gegen Krankheit erfolgt, denn sie sind dazu gesetzlich verpflichtet.

 

Je nach Höhe des Bruttolohnes ist berechenbar, wie hoch die Sozialabgaben sind. Aber das bedeutet nicht, dass Vielverdiener unendlich hohe Abgaben tragen müssen. Übersteigt der Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze, dann wachsen die Beiträge nicht weiter. Achten Sie darauf, welchen Bruttolohn Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Der Lohn, der letzten Endes auf Ihrem Konto erscheint, weicht erheblich von dem ab, was Sie mit dem Unternehmen vereinbart haben.

 

Die Höhe der Sozialabgaben – ein Beispiel

 

Paul handelt mit seinem Arbeitgeber einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 2000 Euro monatlich aus. Was bleibt am Ende des Monats für Paul übrig? Hier eine Beispielrechnung:

 

Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen ist ein einkommensabhängiges und zusätzliches Mittel, um finanzielle Krisen zu umgehen. Der bundesweite Betrag liegt bei etwa 1 Prozent. Nach Abzug aller Sozialabgaben und anderweitigen Lohnnebenkosten stehen Paul ungefähr 1400 Euro zur Verfügung. Die konkrete Auflistung der Sozialabgaben ist der monatlichen Lohnabrechnung zu entnehmen. Dem Grunde nach erhalten Arbeitnehmer etwa 70 Prozent des Bruttolohnes.

 

Wie sind die aktu­ellen Beitrags­sätze in der Sozi­al­ver­si­che­rung?

 

Seit Januar 2021 betragen die Sozialversicherungsabgaben 2,4 Prozent in der Arbeitslosenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,05 Prozent in der Pflegeversicherung und 14,6 Prozent in der Krankenversicherung.

 

Wie sind die Sozialabgaben abzuführen?

 

Die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet der Arbeitgeber in einem Arbeitsgang. Im Zuge dessen zahlt das Unternehmen den Gesamtbetrag für alle Säulen der Sozialversicherung an die Einzugsstelle der Krankenkasse. Hierbei führt der Arbeitgeber die Abgaben an die Krankenkasse ab, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Die Einzugsstelle hat die Anteile der Versicherungsbeiträge an die zuständigen Versicherungsträger weiterzuleiten.

 

Wer steht nicht in der Sozialversicherungspflicht?

 

Traditionell ist das Sozialversicherungssystem auf Arbeitnehmer ausgerichtet, sodass selbstständig Arbeitende nur vereinzelt zu Beitragszahlungen verpflichtet sind. Als nicht versicherungspflichtig gelten geringfügig tätige ArbeitnehmerPflegepersonen stehen auch nicht in der Pflicht, Sozialabgaben zu leisten.

 

Eine Ausnahme: Freiberufler und Selbstständige benötigen eine Krankenversicherung. Eine freiwillige Versicherung in anderen Zweigen der Sozialversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich. Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem geschätzten Einkommen. Der Beitragssatz für freiwillig Versicherte im Rahmen der Pflegeversicherung beträgt aktuell mindestens 3,05 Prozent.

 

Einige freiberuflich arbeitende Berufsgruppen sowie Strafgefangene sind von der Rentenversicherung ausgeschlossen. Für Freiberufler, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, besteht die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Was sind Lohnnebenkosten?

 

Sozialabgaben machen den größten Anteil an den Lohnnebenkosten eines Arbeitgebers aus. Die Nebenkosten sind indirekte Arbeitskosten und fallen durch Lohn- oder Gehaltszahlungen an Arbeitnehmer an. Die Aufwendungen für Löhne und Lohnnebenkosten können Unternehmen im Rahmen der Steuererklärung absetzen.

 

Die Zusammensetzung der Lohnnebenkosten

 

Die Lohnnebenkosten beinhalten folgende vier Säulen:
1. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
2. Kosten für berufsbedingte Qualifizierung
3. sonstige Aufwendungen, wie zum Beispiel Berufsbekleidung, Umzugskosten und Anwerbungskosten
4. Steuern für Gehalts- beziehungsweise Lohnsummen oder Steuern für die Angestelltenzahl

 

Zu den verpflichtenden Lohnnebenkosten für Unternehmer zählt auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber muss zudem die Vergütung des Arbeitnehmers während der gesetzlichen Feiertage und des Urlaubs im Rahmen der Lohnnebenkosten berücksichtigen.

 

Die Wirkung der Lohnnebenkosten

 

Die Höhe der Lohnnebenkosten ist für Unternehmer ein wichtiger Aspekt bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Lohnnebenkosten können Arbeitgeber daran hindern, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Damit genau diese Situation nicht eintritt, sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in den letzten 30 Jahren sukzessive zurückgegangen.

 

Für Beschäftigte ist die progressive Wirkung der Lohnnebenkosten von Bedeutung. Progressiv heißt, dass bei der Berechnung der Abgaben alle Löhne mit demselben Steuersatz zu belasten sind. Bei der Einkommensteuer ist das anders, denn hier sind höhere Löhne auch mit höheren steuerlichen Sätzen belegt (=regressiv). Demnach ist ein niedriger Lohn prozentual stärker mit Lohnnebenkosten belastet als ein hoher Lohn.

 

Die freiwilligen Lohnnebenkosten

 

Ein Unternehmen kann seine Mitarbeiter zusätzlich zu den gesetzlichen Lohnnebenkosten auch mit freiwilligen Zahlungen absichern. Immer mehr Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit und bieten finanzielle sowie sachliche Anreize, um neue Arbeitnehmer zu gewinnen. Die zusätzlichen Leistungen locken Bewerber an und binden diese auch ans Unternehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Bereitstellung von Firmenfahrzeugen oder die Zahlung von Weihnachtsgeld handeln.

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