Patent anmelden richtig gemacht: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

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Patent anmelden richtig gemacht: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Ob Smartphones, Fernseher oder neue digitale Gadgets. Frei nach dem Motto: „schneller, höher, stärker“ jagt eine Innovation die nächste. Durch die Flut an neuen Produkten ist es speziell für Gründer wichtiger denn je, sich eine starke Marke aufzubauen, um die Kaufentscheidung der Kunden positiv zu beeinflussen und die eigene Erfindung vor Nachahmern zu schützen. Ein Patent anzumelden ist hier sinnvoll.

 

Lesen Sie im folgenden Artikel, was ein Patent kennzeichnet, wie dieses angemeldet wird und welche Bedingungen hierfür gelten.

 

Patentanmeldungen weiterhin auf hohem Niveau

 

Die Corona-Pandemie zeigt, dass das Thema Patente wieder aktuell ist. Die Freigabe von Patenten auf Impfstoffe wird derzeit heiß diskutiert. Aber was bedeutet es genau, wenn eine Erfindung patentiert ist? Ein Patent hat die Aufgabe, eine technische Erfindung schutzrechtlich zu sichern. Dies bedeutet, dass die Patentanmeldung innovative Produkte oder Verfahren vor unerwünschter Nachahmung schützt. Welche Entwicklungen es 2020 in diesem Bereich in Deutschland gab, hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in seinem aktuellen Jahresbericht untersucht.

 

Laut Studie lag wie in den Jahren zuvor auch 2020 die Anzahl der Patentanmeldungen auf einem hohen Niveau. Im Vergleich zu 2019 sank dieser Wert jedoch geringfügig um 7,9 % auf 62.105. Von diesen wurden 54.580 Anmeldungen unmittelbar beim DPMA eingereicht. 7.252 wurden hingegen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf vorgenommen.

 

Interessant ist zudem, dass die Anzahl der Patentanmeldungen, die online getätigt wurden, vermutlich durch die Corona-Krise weiter gestiegen ist. Insgesamt wurden 77,1 % der Patente über die beiden Online-Plattformen „DPMAdirektPro“ (20,4 %) und „DPMAdirektWeb“ (56,7 %) vorgenommen. Zum Vergleich: 2019 lag der Anteil bei 72,5 %.

 

Patentanmeldungen in digitalen Bereichen nehmen zu

 

Bemerkenswert ist zudem, dass die immer weiter fortschreitende Digitalisierung die Anzahl der Patentanmeldungen in den unterschiedlichen Technikbereichen beeinflusst hat. Der Studie zufolge ist die Zahl der jährlichen Anmeldungen im Bereich der Digitalisierung nämlich seit fast zehn Jahren deutlich gestiegen (plus 58,2 %).

 

Doch nicht nur bei den Patentanmeldungen im Bereich der Technik wurden 2020 sehr gute Zahlen vermeldet. Sondern auch bei den Patentanmeldungen in Europa, die beim Europäischen Patentamt (EPA) vorgenommen werden. Hier konnte sich Deutschland Platz eins sichern. Im globalen Vergleich reichte es mit knapp 26.000 Anmeldungen für den zweiten Platz hinter den USA (44.293 Anmeldungen). Es folgten Japan (21.841), China (13.432) und Frankreich (10.554).

 

Nach Branchen betrachtet, dominierte hier der Bereich Medizin und Biotechnologie. Denn wie die Jahreszahlen belegen, waren vergangenes Jahr insbesondere Erfindungen aus dem Gesundheitswesen für die starke Patentaktivitäten beim EPA verantwortlich. Dabei gab es unter den Technologiefeldern in der Medizintechnik (plus 2,6 %) die höchsten Anmeldezahlen. Einen sprunghaften Anstieg an Patentanmeldungen verzeichnete zudem der Life-Science-Bereich mit den Bereichen Arzneimittel (plus 10,2 %) und Biotechnologie (plus 6,3 %).

 

Diese Voraussetzungen müssen bei der Patentanmeldung erfüllt sein

 

Die Zahlen zeigen, dass hierzulande viele Erfinder ihre Idee mit einem Patent schützen wollen und die Nachfrage nach einem Patentschutz hoch ist. Allgemein können Gegenstände und Verfahren aus allen Gebieten der Technik patentiert werden. Doch nicht jede Geschäftsidee kann diesen Schutz sofort erhalten. Vor der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) muss zunächst geprüft werden, ob die Erfindung die nötigen Voraussetzungen für diesen Schritt erfüllt. Diese sind in Paragraf 1, Absatz 1 im deutschen Patentgesetz (PatG) geregelt. Folgende drei Kriterien setzen dabei die Patentfähigkeit von Erfindungen voraus:

 

  • Erfinderische Tätigkeit: Wichtig ist hier, dass sich die vorgestellte Innovation technisch eindeutig von bereits bestehenden Erfindungen auf dem Markt abgrenzt. Recherchen zum aktuellen Stand der Technik sind daher unumgänglich.
  • Neuheit: Um hier mit seiner Idee zu glänzen, muss ein Blick auf die bereits am Markt bestehenden Erfindungen geworfen werden. Das Stichwort lautet hier: Recherche. Sie müssen sicher gehen, dass Ihre Idee zum Zeitpunkt der Patentanmeldung einmalig ist. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Erfindung eine wirkliche Neuerung darstellt.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Bei diesem Punkt sollten Sie prüfen, ob die Erfindung überhaupt marktfähig ist. Sie sollten zudem die Anwendung und Nutzbarkeit unter dem gewerblichen Aspekt prüfen. Schließlich sollte Ihre Geschäftsidee Anklang finden und am Markt nachgefragt werden.

 

Es sollte bei der Anmeldung jedoch bedacht werden, dass ein Patent nicht ein Leben lang gültig ist, sondern nach Paragraf 16 des PatG für höchstens 20 Jahre an Sie ausgestellt wird. Innerhalb dieser Zeit gilt der Patentschutz für Ihre Idee und nur Sie haben ein Recht darauf, diese Erfindung zu nutzen und damit Gewinne zu erzielen.

 

Patent anmelden ist häufig kostenintensiv

 

PatentWurden die Kriterien erfolgreich überprüft, kann mit der Patentanmeldung begonnen werden. Diese ist mit hohen Kosten verbunden. Denn außer den einmaligen Gebühren für den Auftrag der Patentprüfung und die Rechtsberatung müssen Sie zudem die jährlichen Gebühren für das Patent einkalkulieren. Dazu kommen jedoch weitere Kosten. Gründer, die ein Patent (Gültigkeit in Deutschland) anmelden wollen, müssen mit Kosten für folgende Aspekte rechnen:

 

  • Anmeldeverfahrenca. 40 – 60 Euro
  • Prüfungsverfahren: ca. 350 Euro
  • Recherche: ca. 300 Euro
  • Jahresgebühren (steigend)ca. 70 – 1.940 Euro

 

Dies zeigt, dass eine Patentanmeldung häufig sehr aufwendig sein kann, da z. B. umfangreiche Anmeldeunterlagen ausgefüllt und beim DPMA eingereicht werden müssen. Bei der Bearbeitung dieser Patentunterlagen sollte sorgfältig vorgegangen werden, da eine Ergänzung oder Neuauflage kaum oder nicht möglich ist. Daher ist es besonders sinnvoll, sich bei der Patentanmeldung von einem Patentanwalt begleiten und unterstützen zu lassen.

 

Die Kosten für eine solche Beratung können je nach Umfang bis zu 6.000 Euro betragen. Machen Sie sich einen Finanzplan für die Patentanmeldung, so haben Sie stets alle Kosten im Blick. Zudem sollten Sie auch die Dauer für die Patentanmeldung nicht unterschätzen, denn die eingereichten Unterlagen für die Patentierung Ihrer Idee werden vom DPMA ausführlich geprüft. Dieser Prozess kann durchschnittlich drei Jahre dauern bis Sie das Patent für Ihre Idee erhalten.

 

Mit Lizenzgebühren die Kosten für die Patentanmeldung decken

 

Zwar scheinen die Kosten für eine Patentanmeldung zunächst hoch, doch diese können durch die Vergabe von Lizenzen gedeckt werden. Sobald andere Nutzer (Lizenznehmer) Ihre Erfindung verwenden wollen, müssen diese sogenannte Lizenzgebühren an Sie entrichten. Mit diesen können z. B. die Kosten, die bei der Gründung oder Entwicklung der Erfindung entstanden sind, gezahlt werden.

 

Wie hier vorgegangen wird und welche Bestimmungen bei der Nutzung der Patente gelten, wird in einem Lizenzvertrag festgehalten. In diesem wird nicht nur der Umfang der Lizenz bestimmt, sondern es werden zudem Regelungen über die Höhe der Lizenzgebühren getroffen. Diese muss der Lizenznehmer an Sie abtreten muss. Als Vertragspartner müssen Sie und der Nutzer sich gemeinsam über die Höhe der Lizenz und die Bedingungen im Lizenzmodell einigen. Dabei gibt es unterschiedliche Lizenzmodelle.

 

Ein bekanntes Lizenzmodell ist die Pauschallizenz. Bei dieser vereinbaren Sie als Lizenzgeber mit dem Nutzer einen fixen Betrag für die Nutzung Ihrer Idee. Ob es sich um eine Einmalzahlung oder um regelmäßig zu zahlenden Beträge handelt, müssen Sie untereinander klären und zudem vertraglich festhalten. Auch muss im Rahmen der Pauschallizenz geklärt werden, ob das Nutzungsrecht einmalig gelten soll oder sogar für einen unbegrenzten Zeitraum gültig ist.

 

Neben der Pauschallizenz kann auch die Option der Umsatzlizenzen gewählt werden. Bei diesem Modell muss der Lizenznehmer einen bestimmten Prozentbetrag von dem Umsatz, den dieser mit Ihrer Idee erzielt hat, an Sie abführen.

 

Welche Unterlagen für die Patentanmeldung benötigt werden

 

Wurden die Kosten berechnet und wurde geprüft, ob Ihre Geschäftsidee die nötigen Kriterien erfüllt, kann der nächste Schritt angegangen werden: Die Zusammenstellung der wichtigsten Unterlagen für die Patentanmeldung. Diese müssen vollständig und fehlerfrei sein. Folgende Dokumente sollten dabei nicht fehlen:

 

  • kurze Zusammenfassung der Erfindung
  • Patentansprüche (Schutzumfang des Patents)
  • technische Beschreibung der Geschäftsidee
  • (falls nötig) Zeichnungen der Idee
  • Erfinderbenennung (diese kann jedoch nachgereicht werden)

 

Patent anmelden ist auch online möglich

 

Sind die Unterlagen vollständig, kann das Patent für die Erfindung vor Ort beim DPMA angemeldet werden. Außerdem kann eine Online-Anmeldung über das kostenfreie Programm „DPMAdirekt“ erfolgen. Hier ist sowohl die Anmeldung von nationalen als auch von europäischen oder internationale Patenten möglich.

 

Fazit: Patent anmelden und auf Nummer sicher gehen

 

Das Thema Patente ist sehr komplex. Insbesondere frischgebackene Gründer kommen ins Straucheln, wenn es um die Anmeldung der Schutzrechte für ihre Idee geht. Immerhin ist dieser Prozess sehr kosten- und zeitintensiv. Die Problematik besteht darin, dass insbesondere Gründer, die noch am Anfang stehen häufig nicht ausreichend Geldreserven angelegt haben, um ein Patent anzumelden. Dies kann ein Grund sein, das Thema Patente auf die lange Bank zu schieben – dies kann jedoch schlimme Folgen nach sich ziehen.

 

Möchten Sie Ihre Erfindung vor unerwünschter Nachahmung schützen lassen und dabei auf Nummer sicher gehen, ist die Patentanmeldung eine notwendige Sicherheit, in die Sie Zeit und Geld investieren sollten. Denn es ist besonders ärgerlich, wenn Nachahmer die eigene Geschäftsidee klauen, ohne, dass man sich gerichtlich dagegen wehren kann.

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