Korruption – Warum es sich niemals lohnt und hoch verwerflich ist

Korruption

Korruption – Warum es sich niemals lohnt und hoch verwerflich ist

Deutschland gehört bis heute zu den Ländern, die weltweit am wenigsten von Korruption betroffen sind. Allerdings häufen sich seit Beginn der Globalisierung zunehmend die Fälle von Bestechung und Korrumpierbarkeit in den Bereichen Wirtschaft und Politik in ganz Europa. Das Gefährliche daran ist, dass diese strafbaren Handlungen bei den Verursachern nicht immer als solche wahrgenommen oder sogar bewusst verschwiegen werden.

 

Gerne ist dann von Freundschaftsdiensten oder kleinen Gefälligkeiten die Rede. Einer der Hauptgründe, durch den auch ehrliche Menschen ihre positiven Werte vergessen, ist der hart umkämpfte Wettbewerb in der Wirtschaft und der Politik auf allen Ebenen. Die Folgen von Korruption für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft sind fatal.

 

Korruption: Die Definition

 

KorruptionKorruption ist in der Rechtsprechung der Missbrauch von Vertrauen in einer gewissen Vertrauensstellung. Obgleich rechtlich streng geahndet, wird die Hemmschwelle, unrechtmäßig zu handeln, zuweilen immer geringer. Dieser Missbrauch gilt der Vorteilsgabe oder der Vorteilsnahme, die für manche Wirtschaftsunternehmen in hohe finanzielle Schäden führen kann, während die anderen Aufträge oder Posten erhalten, die ihnen aufgrund der Sachlage nicht zustehen.

 

In der Politik wie in der Wirtschaft geht es oftmals auch um Ämter und Posten, die wenige Mitstreiter unter sich aushandeln, während andere leer ausgehen. Das kann sich auf den gesamten Staat auswirken und das Leben in der Gesellschaft unvorteilhaft beeinträchtigen. Die Kreativität im Bereich der Korruptionsdelikte kennt kaum Grenzen und mündet nicht selten in verwerfliche Skrupellosigkeit und Affären. Die meisten Fälle von Bestechung, unabhängig davon, ob es sich um Amtsmissbrauch oder Wirtschaftsdelikte handelt, kommen fast immer ans Licht und werden strafrechtlich verfolgt.

 

Wann ist Korruption strafbar und welche Arten von Korruption gibt es?

 

Die Strafbarkeit von Korruption ist über das Korruptionsstrafrecht klar geregelt. Um sich selbst vor Korruption zu schützen oder bei Korruptionsverdacht gegenzusteuern, müssen Sie wissen, dass das Strafrecht zwischen zwei Arten von Korruptionsdelikten unterscheidet:

 

Hierunter fallen folgende Deliktarten:

Amtsdelikte

  • Vorteilsnahme (§ 331 StGB)
  • Bestechlichkeit (§ 332 StGB)
  • Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
  • Bestechung (§ 334 StGB)

Delikte gegen den Wettbewerb

  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
  • Bestechung und Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr (§ 299 StGB)

 

Diese Paragraphen gehören schließlich dem Wirtschaftsstrafrecht an. Sie schützen sowohl den nationalen als auch den internationalen Wettbewerb im freien Warenverkehr sowie alle Werks- und Dienstleistungen vor schädigender Einflussnahme.

 

Neben jenen Menschen, die sich bewusst große Vorteile vereinnahmen, gibt es auch jene, die den schmalen Grad zwischen kleinen Aufmerksamkeiten und echter Korruptionsfälle oftmals nicht erkennen. Das teure Parfum für die Sekretärin eines Kunden oder das gut gemeinte Weihnachtsgeschenk, welches über ein gewisses Volumen hinausgeht, kann schon mal Zweifel auf den Plan rufen. Doch interessieren sich Richter und Anwälte eher für große, gefährliche Amtsdelikte und Wirtschaftsdelikte. Ebenso schwer wie die Korruption selbst wiegt die Tatsache, dass korrupte Menschen es in Kauf nehmen, neben der eigenen Vorteilsnahme unwissenden Personen durch ihre unrechte Handlungsweise juristischen Schaden zuzufügen.

 

Strafbare Handlungen im Bereich der Korruption

 

Viele Menschen können selbst kaum einschätzen, wann sie sich bereits im komplexen Bereich der Korruptionsthematik bewegen. Daher sechs Beispiele zur Verdeutlichung, wie Sie sich bewusst oder mangels Kenntnis über die rechtlichen Bestimmungen der Bestechung und Korruption strafbar machen:

 

Beispiel 1: Vorteilsgewährung, Spenden, Sponsoring

 

Vorteilsgewährung, Spenden und das beliebte Sponsoring bewegen sich häufig an der Grenze zum Bestechungsdelikt. Die Gewährung von Vorteilen an und die Vorteilsnahme durch Amtsträger unterliegt strengen Regeln. Der BGH verwendet zur Hervorhebung der Brisanz gerne einen Kernsatz: ‚Politische Landschaftspflege ist strafbar‘, was soviel bedeutet, dass nahezu jeder Vorteil zu vermeiden ist. Selbst Spenden für den guten Zweck stellen nicht immer einen Garant für ihre Rechtmäßigkeit dar.

 

Wer unsicher ist, sollte sich den Rat vom Fachanwalt einholen, der folgerichtig sein OK zu einer Veranstaltungseinladung geben wird, die Einladung zu einem teuren Fußballspiel, einer Reise, eine größere Spendenzahlung an einen Kinderhort (möglicherweise zur Gewinnung von Wählerstimmen) nicht gutheißen wird. Auch das beliebte Sponsoring an Universitäten, beispielsweise für die beliebten Abschlussbälle, ist umso mehr als kritisch anzusehen, wenn daraus auch nur der kleinste Vorteil für die ‚edlen Spender‘ hervorgeht.

 

Beispiel 2: Aggressives Marketing

 

Einladungen an Geschäftskunden zu sportlichen oder kulturellen Events gehören schon fast zum guten Ton. Vor allem bei größeren Unternehmen haben gemeinsame Aktivitäten dieser Art eine lange Tradition. Sie sollen das Band zwischen Geschäftspartnern auf entspannte Art festigen. Sind diese Ereignisse jedoch hochpreisig, so macht auch hier der Expertenrat Sinn. Schlussendlich möchten Sie weder sich selbst, noch Ihre wichtigsten Geschäftspartner und Kunden in juristische Bedrängnis bringen.

 

Die strafrechtlichen Maßnahmen können gemäß § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), je nach Größenordnung, sehr drastisch ausfallen und reichen vom kleinen Bußgeld über hohe finanzielle Strafen bis hin zur Höchststrafe, einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Diese Höchststrafe bildet im gewöhnlichen Geschäftsverkehr aber noch die Ausnahme. Anwalt und Richter merken schnell, ob hier Unwissenheit im Spiel ist oder sich jemand ganz bewusst bereichert. Lassen Sie daher immer prüfen, ob die durch den § 299 StGB gezogenen Grenzen eingehalten sind, um eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern.

 

Beispiel 3: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (vertikal und horizontal)

 

Bei beiden Abspracheformen handelt es sich um Teile der sogenannten Unrechtsabrede. Ungeachtet dessen ist im Bewusstsein fest zu verankern, dass der unrechtmäßig geschaffene Vorteil des einen, geschäftsschädigend für den Mitbewerber einer Ausschreibung sein kann.

 

Korruptionsrecht horizontale Absprachen

 

Absprachen zwischen Wettbewerbern einer Ausschreibung oder ausschreibungsnahen Auftragsvergabe sind gemäß § 298 StGB eine strafbare Handlung, die bei Bekanntwerden strafrechtlich verfolgt wird.

 

Korruptionsrecht vertikale Absprachen

 

Vertikale Absprachen sind Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und einem der Wettbewerber. Die Mitbewerber erfahren davon nichts, das Ding ist für sie gelaufen. Auch diese Abspracheform wird unter § 298 StGB streng geahndet und strafrechtlich behandelt. Außerdem greift hier § 299 StGB, wenn eine Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme stattfindet.

 

Die Grenzen zur Strafbarkeit sind jedoch auch im Wirtschaftsstrafrecht nicht immer ganz eindeutig und bedürfen daher stets einer individuellen Behandlung des Einzelfalls durch Anwälte und Richter, sofern die Annahme eines Vergehens besteht.

 

Die schädlichsten Auswirkungen von Korruption

 

Korruption hat viele Gesichter und frisst sich in allen Bereichen von Ämtern, Behörden, Politik und Unternehmen bis in den kleinsten Winkel. Die Sekretärin ist ebenso betroffen wie der Vorstandsvorsitzende. Nicht jeder ist so standhaft und kann den großen und kleinen Verlockungen dieser ‚Freundschaftsdienste‚ widerstehen. Umso mehr sollten Sie die fatalen Auswirkungen von Korruption kennen:

 

  1. Korrumpierung schädigt in den meisten Fällen dauerhaft den Ruf von Unternehmen, Branchen und der gesamten Wirtschaft oder eben politischer und behördlicher Amtsträger.
  2. Geschäfte verteuern sich drastisch.
  3. Bestechung und Vorteilsnahme verhindern sachliche Entscheidungen; effizienzorientierte Kriterien bleiben unberücksichtigt.
  4. Die Beteiligten der ‚krummen Geschäftspraktiken‘ sind jederzeit erpressbar (hoher Druck).
  5. Bereits der geringste Verdacht der Korruption zieht nachteilhafte Reaktionen von Auftraggebern, Geschäftspartnern und Kunden nach sich.
  6. Innovationen und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen sind durch Korruption schnell ausgebremst.

Der internationale Wettbewerb – besonders gefährdet?

 

Korruption ist immer strafbar, ob im Inland oder Ausland begangen. Die konsequente strafrechtliche Verfolgung durch die deutsche Justiz gestaltet sich dabei höchst erfolgreich.

 

Deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind, tappen schneller in die Korruptionsfalle, da sie mit den ausländischen Gesetzen nicht vertraut sind oder die Vereinbarkeit mit unserem nationalen Recht nicht kennen. Unternehmen, die auf internationaler Ebene tätig sind, sind gleichermaßen häufig Opfer von Korruptionsstraftaten als auch Täter. In welchen Bereichen Korruption im Ausland besonders häufig vorkommt und wie Sie sich schützen können, finden Sie nachstehend erläutert:

 

  1. Bestechung ausländischer Amtsträger, wie Bedienstete eines Auslandsstaates oder Personen, die im Auftrag eines Fremdstaates tätig sind und öffentliche Aufgaben wahrnehmen;
  2. Richter eines internationalen oder ausländischen Gerichts;
  3. Bedienstete von internationalen Organisationen oder Personen, die durch internationale Organisationen mit öffentlichen Aufgaben betraut sind;
  4. europäische Amtsträger (Bedienstete der Europäischen Union);
  5. Soldaten eines ausländischen Staates oder solche Soldaten, die Aufgaben einer internationalen Organisation wahrnehmen.

 

Was ist hier strafbar (kurze Erläuterung)?

 

Wie im Inland sind sowohl die Vorteilsvergabe als auch die Vorteilsnahme strafbar, wenn jemand für Sie eine Tätigkeit ausführt, der Ihnen möglicherweise einen größeren Auftrag einbringt, für den es Mitbewerber gibt. Das gleiche gilt dann, wenn jemand einen hohen Amtsträger im Ausland besticht, damit dieser ihm eine höhere Position verschafft. Dies sind nur zwei Fallbeispiele von Hunderten, wie sie im Auslandsgeschäft immer wieder vorkommen.

 

Für die deutsche Justiz wiegt Korruption im Ausland noch schwerer als das inländische Pendant. Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren für derartige Vergehen sind keine Seltenheit.

 

Korruption vermeiden oder verhindern

 

Da Sie nun die einzelnen Formen der Bestechung und deren Auswirkungen kennen, wissen Sie auch, wie Sie sich davor schützen. Halten Sie die Augen auf, wenn Ihnen jemand große Vorteile für eine Gefälligkeit verspricht. Die drastischen Folgen der Korruption spüren Sie nicht nur auf der beruflichen Ebene. Das zieht sich tief in Ihren privaten Bereich hinein. Familien sind schon daran zerbrochen.

 

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Korruptionsdelikte sind vermeidbar, wenn Sie folgende 5 Tipps berücksichtigen:

 

  1. Analysieren und überprüfen Sie regelmäßig Korruptionsrisiken in Ihrem Unternehmen, Ihrer Behörde und bei sich selbst als Amtsträger oder Unternehmer.
  2. Sind Sie in der Unternehmensführung tätig, dann seien Sie Vorbild. Korrupte Vorgesetzte lassen auch bei manchem Mitarbeiter den Schluss zu, ‚sich mal etwas gönnen zu können‚. Stellen Sie in regelmäßigen Abständen die Korruptionsrisiken bei Ihren Mitarbeitern fest und sensibilisieren Sie diese dafür. Die Weihnachtspralinen oder die Flasche Wein zum Geburtstag stellen für gewöhnlich kein Problem dar.
  3. Erarbeiten Sie Verhaltensrichtlinien und lassen Sie diese von Ihren Mitarbeitern unterzeichnen.
  4. Geschäftsabläufe sind so transparent wie möglich zu halten, um Korruption zu verhindern. Eindeutig geregelte Zuständigkeiten sowie dokumentierte und archivierte Geschäftsvorgänge gehören dazu.
  5. Beziehen Sie auch Ihre Geschäftspartner in diese brisante Angelegenheit mit ein. Bitten Sie sie zu einer Veranstaltung im Unternehmen und teilen Sie zusammen bestehendes Wissen mit Ihren Mitarbeitern.

 

Fazit

 

Wir sind alle nur Menschen und nicht immer davor gefeit, gewissen Reizen zu erliegen. Sie möchten einen großen Auftrag nicht an jemand anderen verlieren und denken sich, so ein kleiner Freundschaftsdienst ist nicht so schlimm? Doch, das ist es. Sie wirken damit fairen Ausschreibungsregeln entgegen. Eine Geschäftsführerstelle wird frei. Es gibt drei Bewerber. Da liegt es doch nahe, dass Sie demjenigen, der hier die Entscheidung trifft, gerne die eine oder andere Gefälligkeit erweisen?

 

Falsch. Geht das schief, bedeutet das für Sie das Karriereaus und ‚geprellte‘ Kollegen könnten Sie und Ihren Vorteilsnehmer juristisch belangen. Wiegt zunächst der Kick über das Erreichte höher als rechtes Handeln, führt Korruption für die meisten Beteiligten immer in eine dunkle Sackgasse mit wirtschaftlichen und – oft unterschätzt – auch psychischen Folgen für alle Beteiligten.
Tipp: Versuchen Sie es gar nicht.

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