Die Holding – mehr als nur ein Steuersparmodell für Konzerne

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Die Holding – mehr als nur ein Steuersparmodell für Konzerne

Eine Holding bietet für die Unternehmensgründer und Inhaber etablierter Unternehmen verschiedene Vorteile. Legale Steuervermeidung und organisatorische Erleichterungen sind nur zwei Gründe, warum diese Organisationsform in Deutschland und international immer beliebter wird. Alles, was Sie über sie wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Was ist eine Holding?

 

Der Begriff bezeichnet eine Organisationsstruktur, in die mindestens zwei Unternehmen eingebunden sind. Sie besteht mindestens aus einer Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft. Die Muttergesellschaft wird als Holdinggesellschaft oder Dachgesellschaft bezeichnet. Sie hält Anteile an der oder den Tochtergesellschaften. Der Begriff Holding stammt vom englischen Verb „to hold“ auf Deutsch „halten“. Es handelt sich bei ihr nicht um eine eigenständige Rechtsform im Sinne des HGB. Sie wird im Handelsgesetzbuch nur beschrieben.

 

Ihren Ursprung hat diese Organisationsstruktur in England und den USA des 19. Jahrhunderts. Durch ihre Gründung konnten amerikanische Unternehmen das im Jahr 1890 erlassene Verbot der damals beliebten Trusts umgehen.

 

Der Zweck einer Holding

 

HoldingDer Hauptzweck jeder Holding ist eine dauerhafte Beteiligung an einem oder mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen, den Tochtergesellschaften. Ein wesentliches Merkmal dieser Organisationsstruktur ist, dass sie mindestens eine betriebliche Funktion der von ihr kontrollierten Tochterunternehmen übernimmt. Beispielsweise die Verwaltung, den Vertrieb oder die Produktion.

 

Ein weiterer Zweck ist die Steuervermeidung. Steuern können Sie mit dieser Firmierung vermeiden, wenn die Muttergesellschaft in einem Land mit einer niedrigen Steuerquote angesiedelt ist. Bis zu 95 % der von einer inländischen Tochtergesellschaft an die ausländische Muttergesellschaft abgeführten Gewinne sind von der Steuer befreit. Nur die verbleibenden 5 % müssen Sie mit dem für das Tochterunternehmen geltenden Steuersatz versteuern. Dies gilt auch ohne einen separaten Gewinnabführungsvertrag zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften.

 

Mithilfe einer Holding können Unternehmer darüber hinaus die Grenzen bei der Kapitalbeteiligung an anderen Gesellschaften umgehen. Die Muttergesellschaft kann durch eine sogenannte Patronatserklärung die Kapitalbeschaffung einer Tochtergesellschaft erleichtern. Auch die Integration eines akquirierten Unternehmens in die Konzernstruktur wird durch diese Organisationsstruktur erleichtert. Je nach Zweck und Aufgabe erfolgt eine Unterteilung in verschiedene Arten.

 

Arten der Holdinggesellschaften

 

Holdinggesellschaften werden nach ihrer Funktion und dem Aufbau ihrer Hierarchie in fünf verschiedene Arten unterschieden. Die verschiedenen Holdingarten sind

 

  • Operative Holding
  • Finanz- oder Vermögensholding
  • Management-Holding
  • Strategie-Holding
  • Organisatorische oder strukturelle Holding

 

Operative Holding

 

Die operative Holding ist eine von großen Unternehmensgruppen häufig gewählte Organisationsform. Bei ihr bestimmt die Muttergesellschaft in der Regel alleine oder zu einem wesentlichen Teil das operative Geschäft der verbundenen Tochtergesellschaften. Zusätzlich übt die Holdinggesellschaft bei dieser Konstellation einen wesentlichen Einfluss auf das Management und die Besetzung von Führungspositionen bei den Tochtergesellschaften aus.

 

Die Tochtergesellschaften sind meist wesentlich kleiner als die Holdinggesellschaft. Zwischen den Tochtergesellschaften und Muttergesellschaft besteht eine starke personelle, strukturelle und strategische Abhängigkeit. Eine andere Bezeichnung für eine operative Holding ist Stammhauskonzern.

 

Finanz- oder Vermögensholding

 

Bei einer Finanz- oder Vermögensholding dient die Muttergesellschaft meist alleine der Verwaltung der Anteile an den Tochtergesellschaften. Eine weitere Aufgabe ist oft die Beschaffung von Fremdkapital für die Töchter.

 

Die Muttergesellschaft ist bei einer Finanz– oder Vermögensholding nicht am operativen Geschäft beteiligt. Sie hat durch die Zuteilung finanzieller Ressourcen nur einen mittelbaren Einfluss auf die Tochtergesellschaften. Häufig sind Finanz- oder Vermögensholdings reine Vermögensverwaltungsgesellschaften ohne eigenes Personal.

 

Managementholding

 

Eine Managementholding dient der Führung ihrer Tochtergesellschaften und ist selbst nicht am operativen Geschäft beteiligt. Sie legt die strategischen Geschäftsfelder der Tochterunternehmen fest und steuert den Kapitalfluss. Die Muttergesellschaft übt einen gewichtigen Einfluss bei der Besetzung von Führungspositionen in den Tochtergesellschaften aus.

 

Bei einer Managementholding besetzen die Vorstandsmitglieder der Muttergesellschaft häufig gleichzeitig Führungspositionen in den Tochtergesellschaften. Bei dieser Organisationsform können die Tochtergesellschaften eigene Strategien für die von ihnen besetzten Geschäftsfelder entwickeln. Ein Vorteil der Managementholding ist die Kombination der Kapitalkraft eines großen Unternehmens mit der Kunden- und Marktnähe kleiner und mittelständischer Tochterunternehmen.

 

Strategieholding

 

Die Aufgaben und Strukturen einer Strategieholding entsprechend im weitestgehend denen einer Managementholding. Bei dieser Organisationsform werden zahlreiche Unternehmen unter einer Dachmarke zusammengefasst. Die Muttergesellschaft bestimmt die strategische Ausrichtung der Holdinggesellschaften.

 

Organisatorische oder strukturelle Holding

 

Eine häufig von multinational agierenden Konzernen gewählte Form der Holding ist die organisatorische oder strukturelle. Organisatorische Holdings dienen der internen Organisation eines großen Unternehmens. Etwa, wenn ein Großunternehmen mit vielen verschiedenen Marken auf nationalen und internationalen Märkten präsent ist. Beispiele für organisatorische Holdings sind große Konsumgüterhersteller wie Coca-ColaProcter & Gamble oder Unilever. Die organisatorische Holding bietet den Vorteil, dass sie die Organisation und Verwaltung selbst sehr komplexer Unternehmensstrukturen ermöglicht.

 

Gründung

 

Für die Gründung einer Holding sind mindestens zwei Unternehmen erforderlich, die in ein bestimmtes Verhältnis zueinander gestellt werden. Eines der beiden beteiligten Unternehmen wird bei der Gründung als Holdinggesellschaft oder Dachgesellschaft bestimmt. Gleichzeitig wird diese Holdinggesellschaft Eigentümerin oder Anteilseignerin bei einem oder mehreren Tochterunternehmen. Um sie gründen zu können, sind daher zwei Unternehmen mit der Rechtsform AG, GmbH oder UG erforderlich. Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder eine Limited (Ltd.) sind ebenfalls möglich.

 

Die beteiligten Unternehmen können die gleiche oder verschiedene Rechtsformen haben. Generell ist bei der Gründung einer Holding jede Kombination von Rechtsformen möglich. Beispielsweise ist es möglich, eine Aktiengesellschaft zur Muttergesellschaft und eine GmbH sowie eine UG als Tochtergesellschaft zu bestimmen. Eine Holding kann durch den Zusammenschluss von

 

  • mindestens zwei neu gegründeten Unternehmen
  • einem bestehenden und einem neu gegründeten Unternehmen oder
  • von zwei bestehenden Unternehmen

 

entstehen. Wenn an der Gründung einer Holding neu zu gründende Gesellschaften beteiligt sind, sind diese Unternehmen entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vor der Gründung der Holding selbst zu gründen.

 

Voraussetzungen für einen Gründung

 

HoldingDa es sich bei den Unternehmen einer Holding in der Regel um Kapitalgesellschaften handelt, müssen Sie als Gründer die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise bei der Gründung einer GmbH. Sie müssen

 

  • volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein
  • es darf keine Verurteilung wegen Vermögenstraftaten vorliegen
  • es darf kein Berufs- oder Gewerbeverbot bestehen

 

Für die Gründung einer Holding müssen Sie die Neustrukturierung der an ihr beteiligten Unternehmen von einem Notar beurkunden lassen. Im Anschluss erfolgt die Eintragung der Holdinggesellschaft als Gesellschafterin der Tochtergesellschaften im Handelsregister.

 

Die Vorteile

 

Neben der Vereinfachung der Unternehmensorganisation und der möglichen Steuerersparnis bietet eine Holding weitere Vorteile. Dies sind insbesondere

 

  • Insolvenzschutz der Muttergesellschaft
  • Schutz des Unternehmensvermögens
  • Anonymität der Eigentümer

 

In einer Holding haftet die Muttergesellschaft in aller Regel nicht für ihre Tochtergesellschaften. Das heißt, wenn eine Tochtergesellschaft Insolvenz anmelden muss, haben die Gläubiger der Tochtergesellschaft keine Möglichkeit, auf das Vermögen der Muttergesellschaft zuzugreifen.

 

In einer Holding ist es möglich, eine Besitzgesellschaft zu gründen, die beispielsweise die Anschaffung von Maschinen oder Inventar für alle anderen Gesellschaften übernimmt. Diese Vermögensgegenstände verleiht die Besitzgesellschaft an die anderen Tochtergesellschaften der Holding. Dadurch sind diese vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, wenn eine Tochtergesellschaft Insolvenz anmelden muss.

 

Häufig wird eine Holding genutzt, um die Eigentümer einer Tochtergesellschaft zu verschleiern. Durch einen zwischengeschalteten Treuhänder sind die tatsächlichen Inhaber einer Tochtergesellschaft nach außen nicht erkennbar. Lediglich gegenüber dem Finanzamt müssen die wahren Inhaber genannt werden.

 

Die Nachteile

 

Neben den verschiedenen Vorteilen hat eine Holding als Organisationsform jedoch ein paar Nachteile. Die wesentlichen Nachteile sind

 

  • separate Buchführung für jedes Unternehmen
  • separate Jahresabschlüsse für jedes Unternehmen

 

Hinzu kommt ein allgemein höherer Aufwand für die Führung und Verwaltung der Holding.

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