Betriebsrat – der ständige Vermittler

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Betriebsrat – der ständige Vermittler

Betriebsräte blicken in Deutschland auf eine lange Geschichte zurück. Aber auch in Österreich und der Schweiz gibt es Arbeitnehmervertretungen. Bereits 1850 brachten Unternehmer mit hohem Gerechtigkeitssinn die Wahl der ersten Arbeiterausschüsse in Gang. Das uns heute als Betriebsrat bekannte Organ galt zunächst vor allem der Arbeitergesellschaft. Die Arbeitsbedingungen damals waren hart, obgleich der Lohn stark verbesserungswürdig war.

 

Ein gewisser Kommerzienrat, Herr Carl Degenkolb, der gleichzeitig Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung war, initiierte eine erste ‚Fabrik-Gewerbe-Ordnung‚, die bis heute als Vorläufer der heutigen Betriebsratsregelungen gilt. Das erste große Betriebsverfassungsgesetz wurde 1952 ins Leben gerufen. 1972 wurde dieses Gesetz neu aufgelegt und umfasst seitdem den wichtigen Punkt des ausgeweiteten Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates, wie wir ihn heute kennen, in Unternehmen.

 

Betriebsrat: Die Definition

 

Der Betriebsrat ist eine Institution in Unternehmen, Betrieben und Konzernen und agiert dort als offizielle Arbeitnehmervertretung. In der Fachsprache wird der Betriebsräte als betriebsverfassungsrechtliches Mitbestimmungsorgan bezeichnet. Jedes einzelne Mitglied darf sich als Betriebsrat oder Betriebsrätin bezeichnen. In öffentlichen Verwaltungen und Dienststellen gibt es den Personalrat, der ähnlich wie der Betriebsrat handelt, jedoch angepasst an diesen speziellen Bereich.

 

Warum braucht es den Betriebsrat?

 

BetriebsratDie höchste Aufgabe der Verantwortlichen in diesem Gremium ist es, dafür zu sorgen, dass sämtliche Normen und Vorschriften im Unternehmen beachtet werden. Ferner gehört die Wahrung gerechter Gehaltszahlungen zu den wichtigsten Themen im Betriebsrat. Das Gehalt zählt zu den Punkten, weshalb Mitarbeiter sich besonders häufig an den Betriebsrat wenden.

 

Vermittlung zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern

 

Komplexe Unternehmensstrukturen sowie häufigere strukturelle Veränderungen sind ein Grund, ein Betriebsratsteam zu initiieren. In schwierigen und flexiblen wirtschaftlichen Zeiten werden Gehälter nach unten gedrückt oder, selbst bei guter Leistung, oftmals nicht erhöht. Immer mehr ausländische Arbeitnehmer arbeiten in europäischen und nationalen Unternehmen. Das kann zu Unstimmigkeiten zwischen deutschen Mitarbeitern und Angestellten aus Fremdländern führen. Der Betriebsrat ist hier Vermittler. Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist stärker umkämpft als jemals zuvor. Vorgesetzte haben heute eine größere Auswahl an Optionen von Mitarbeitern.

 

Kündigungsfreudige Arbeitgeber

 

Infolgedessen gibt es einige Arbeitgeber, die einzelne Mitarbeiter oder gar ganze Belegschaften schnell loswerden und durch neue, möglicherweise kompetentere, Personen zu ersetzen oder bei einer Neueinstellung die Gehälter zu drücken. Ohne Betriebsrat hätten Belegschaften in diesem Fall nur eine geringe Chance, da Arbeitgeber mitunter subtil handeln.

 

Mobbing im Betrieb

 

Wir leben heute in einer Ellbogengesellschaft. Der Wettbewerb ist hart. Und immer größere Teams wickeln immer größere Projekte ab. Da ist Streit vorprogrammiert. Oft bleibt es aber nicht beim Streit. Immer mehr Unternehmen haben Fälle von Mobbing zu verzeichnen. Das ist eine Aufgabe, mit der sich der zeitgenössisch agierende Arbeitnehmerberater zunehmend befassen muss. Das umfasst sowohl drastisches Mobbing seitens von Arbeitgebern als auch Mobbing im Kollegenkreis.

 

Ab wann ist ein Betriebsrat wählbar?

 

Der Betriebsrat nimmt heute eine hohe Bedeutung in nahezu jedem Unternehmen und Betrieb ein. In Unternehmen, in denen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer tätig sind und mindestens drei davon als Betriebsräte wählbar, kann ein Betriebsratsteam gegründet werden. Für einen Personalrat, der aus fünf Personen bestehen soll, sind mindestens 51 wahlberechtigte Arbeitnehmer notwendig.

 

Wie lange dauert die Amtsperiode?

 

Haben die Arbeitnehmer ihren Betriebsrat gewählt, so bleibt dieser bis zur nächsten Wahl für vier Jahre im Amt.

 

Woher bezieht der Betriebsrat sein Wissen?

 

Damit der Betriebsrat seine Rechte und Pflichten korrekt umsetzt, benötigt es an Erfahrung. Ist bereits ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden, so kann er von deren Erfahrungen profitieren. Jedoch bedarf es aufgrund des komplexen Rechtsgefüges intensiver Schulungen, vor allem zu Beginn. Es besteht sogar ein Schulungsanspruch. Schulungen der Betriebsräte werden meistens von Fachleuten bestimmter Institutionen durchgeführt.

 

Nach diesen Gesetzen agiert der Betriebsrat

 

Für viele Arbeitnehmer ist der Betriebsrat so etwas wie eine geheime Gruppe, die nach eigenen Gesetzen agiert. Dabei unterliegen gerade Betriebsräte strengsten rechtlichen Vorgaben. Alle Aufgaben, Pflichten und Rechte des Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eindeutig geregelt, welches die Grundlage für sein Handeln darstellt.

 

Bei der Betriebsratstätigkeit handelt es sich um ein reines Ehrenamt, wohingegen Betriebsratsmitglieder das Recht haben, sich für ihre Betriebsratsarbeit von ihrer bezahlten Tätigkeit freistellen zu lassen. Gemäß § 80 des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsratsmitglieder im Rahmen ihres Tätigkeitsfeldes als Betriebsrat vorrangig folgende Aufgaben, speziell im Sinne der ArbeitnehmerInnen, zu erfüllen.

 

§ 2 Abs. 1 BetrVG zitiert:
„In § 2 Abs. 1 BetrVG ist bestimmt, dass Betriebsrat und Arbeitgeber unter Berücksichtigung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten sollen. Dies ist eine Kernaufgabe des Betriebsrats.“

 

Aufgaben des Betriebsrates

 

Neben dieser Kernaufgabe liegt ein breit gefächertes Aufgabenspektrum zum Wohle der ArbeitnehmerInnen in den Händen der Betriebsratsmitglieder. Der Betriebsrat…

 

  • sorgt dafür, dass alle geltenden Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften und auch Betriebsvereinbarungen stets im Einklang mit dem Arbeitnehmerrecht eingehalten und korrekt umgesetzt werden.
  • begleitet die Eingliederung von ausländischen Arbeitnehmern im Betrieb und trägt zu einem guten Verständnis zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern bei.
  • wirkt beim Arbeitgeber auf die Umsetzung der Anregungen von ArbeitnehmerInnen sowie dem Jugendausschuss hin.
  • bereitet zudem die Wahl der Jugend- und Ausbildungsvertretungen vor und führt diese außerdem teilweise selbst durch.
  • fördert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Betrieb auf allen Ebenen, umso mehr als es immer noch Betriebe gibt, wo Einstellung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung nicht gerecht angegangen werden. Verbunden mit einem Aufstieg kann eine Ungleichbehandlung für Frau oder Mann gleichermaßen zur Benachteiligung führen. Hierin sehen Betriebsräte ebenfalls eine wichtige Funktion.
  • stellt die Beschäftigung im Betrieb sicher.
  • kann beim Arbeitgeber einen Antrag auf Maßnahmen, die sowohl dem Betrieb als auch den Arbeitnehmern nützlich sind, stellen.
  • achtet darauf, dass die Eingliederung oder Wiedereingliederung von sehr schutzbedürftigen Personen und schwerbehinderten Arbeitnehmern bestimmten Vorgaben folgt.
  • fördert die Arbeit älterer Arbeitnehmer im Betrieb und schafft in Abstimmung mit der Firmenleitung entsprechende Voraussetzungen dazu.
  • unterstützt und begünstigt in Absprache mit dem Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit.
  • realisiert die Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes und Arbeitsschutzes.

 

Entscheidungsstarke Betriebsräte

 

Auch wenn es dem Arbeitgeber nicht immer gefällt, hat sich das Entscheidungsspektrum der Betriebsräte in den letzten Jahren ausgedehnt.

 

Bei folgenden sechs arbeitnehmerrelevanten Entscheidungen hat der Betriebsrat folgerichtig ein erhebliches Mitspracherecht gegenüber dem Arbeitgeber und darf bei deren Umsetzung im Sinne der Belegschaft mitwirken:

 

  1. Wirtschaftliche Angelegenheiten
  2. Soziale Angelegenheiten
  3. Personelle Angelegenheiten
  4. Arbeitsplatzgestaltung
  5. Arbeits- und Umweltschutz
  6. Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

 

Der Betriebsrat: Buhmann für den Arbeitgeber?

 

Entgegen der landläufigen Meinung, Betriebsräte vertreten ausschließlich die Mitarbeiter ‚gegen‘ den Arbeitgeber, als wäre dieser ihr ärgster Feind, geht es in den meisten Unternehmen eher sachlich zu. Der Arbeitgeber soll auch kein Feindbild für die Mitarbeiter darstellen, sondern ist derjenige, der das Gehalt zahlt. Positiv eingestellte Betriebsräte sorgen, wann immer möglich, für ein friedliches Arbeitsklima, mit dem sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wohlfühlen.

 

Nicht selten suchen gerade die Arbeitgeber Rat beim Personalrat. Kaum jemand kennt sich so gut mit den Arbeitsgesetzen aus, wie dieses Gremium. Gibt es auch einige schwarze Schafe in jeder Branche, so ist den meisten Unternehmern bewusst, dass ein positives Arbeitsverhältnis die Leistung stärkt. Und so wird der Betriebsrat zu einem Bindeglied und gleichzeitig zum Vermittler zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist mitnichten so, dass der Betriebsrat nur einschreitet, wenn Arbeitnehmer Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben. Stattdessen hält ein Betriebsrat, der sich seiner großen Verantwortung bewusst ist, ständigen Kontakt zum Arbeitgeber und kann so bestimmte Problematiken bei der Wurzel packen, bevor diese sich ausweiten.

 

Festgelegte Regeln und doch individuell

 

Bei allen Regelungen steht immer der Mensch im Vordergrund. Und Betriebsratsmitglieder sind eben auch nur Menschen, jeder mit seiner Persönlichkeit und mit seiner Arbeitsweise. In einigen Unternehmen sind es die Arbeitgeber selbst, die die Betriebsräte über mögliche Neuerungen rechtzeitig informieren. Bei anderen Arbeitgebern ist der Betriebsrat gefragt, Termine und Besprechungen mit Führungskräften im Unternehmen zu vereinbaren und sich zu informieren.

 

Der richtige Zeitpunkt: Die Diplomatie des Betriebsrats

 

Es kommt vor, dass in einem Unternehmen gravierende Neuerungen bevorstehen.

 

Beispiel 1:
Der Vorstand, Geschäftsführer oder Abteilungsleiter wechselt.

 

Beispiel 2:
Teams werden aufgelöst oder neue Teams und Arbeitsbereiche geschaffen.

 

Beispiel 3
Teile des Unternehmens sollen verkauft werden und Arbeitsplätze eingespart.

 

Bei größeren anstehenden Neuerungen in Unternehmen unterrichten Unternehmer und Betriebsrat oftmals zusammen die Mitarbeiter, und das in Etappen. Stehen die Lösungen für die Mitarbeiter fest, dann wird ein passender Zeitpunkt ausgesucht, um entsprechende Informationen an die Belegschaft weiterzugeben. Meistens erfolgt dies im Rahmen von Firmenveranstaltungen unter Anwesenheit des Betriebsrates.

 

Andere Betriebsratpersönlichkeiten halten stets einen engen Draht zur Belegschaft, gehen in die Abteilungen und versorgen die Menschen dort „häppchenweise“ mit notwendigem Wissen. Das kann durchaus Vorteile haben. Die Arbeitnehmer gewöhnen sich langsam, aber stetig daran, worauf sie sich zukünftig einstellen müssen.

 

Vor- und Nachteile eines Betriebsrates

 

Unterm Strich hat ein Betriebsratteam zahlreiche Vorteile für Mitarbeiter, da es ausschließlich die Arbeitnehmerinteressen vertritt.

 

Die sieben bedeutendsten Vorteile aus Arbeitnehmersicht:

 

  1. Der Betriebsrat stärkt und fördert eine positive Verbindung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In Großkonzernen würde so mancher Mitarbeiter ohne die Betriebsräte niemals den Firmenvorstand oder andere Funktionäre, die deren Arbeitgeber sind, kennenlernen
  2. Der Personalrat ist auch die öffentliche Vertretung der Arbeitnehmer
  3. Erste Anlaufstelle bei Problemen
  4. Sprecher der ArbeitnehmerInnen
  5. Mitspracherecht des Betriebsrates im Falle einer Kündigung
  6. ermöglicht Einfluss der Mitarbeiter auf die Unternehmensstrategie
  7. Vorteil für Betriebsratsmitglieder: Kündigungsschutz während ihrer gesamten Amtsperiode

 

Alles, was positiv belegt ist, hat auch eine Kehrseite. Doch beim Betriebsrat gibt es nur wenige negative Aspekte zu benennen, wie folgende drei Punkte es zeigen.

 

Die drei größten Nachteile eines Betriebsrates:

 

  1. Die Zeit der Betriebsratsmitglieder für ihre eigentlichen Aufgaben im Unternehmen ist durch die Betriebsratstätigkeit stark verknappt. Viele lassen sich daher während ihrer Betriebsratsphase von ihrer Tätigkeit befreien (einer der kritischsten Punkte für den Arbeitgeber). Ihm fehlt quasi eine volle Arbeitskraft. Nicht selten müssen Kollegen die Aufgaben mit übernehmen.
  2. Nur wenige stellen sich gerne der Aufgabe des Betriebsrates. Mitglieder sind sehr schwer zu finden. Nicht wenige fürchten durch den Beitritt zum Betriebsrat eine ungünstige Behandlung durch ihre Vorgesetzten. Da jedoch die meisten Menschen in guten Positionen denken können, finden sie in diesem Fall häufig eine salomonische Lösung für alle Beteiligten.
  3. Wichtige Entscheidungen eines Unternehmers könnten durch Mitglieder des Betriebsrates blockiert werden. Dies stellt für Arbeitgeber insbesondere dann ein Ärgernis dar, wenn derartige Beschlüsse aus betrieblichen Gründen möglichst schnell umgesetzt werden sollen.

 

Was Betriebsräte nicht hinnehmen müssen, sind unverschämte und nicht haltbare Forderungen von Arbeitnehmern oder ungerechtfertigte Beschuldigungen der Arbeitgeber durch ArbeitnehmerInnen. Ein Mitarbeiterrat hat durchaus das Recht, schwierige Arbeitnehmer in ihre Schranken zu weisen. Kein Betriebsrat erfüllt einfach blind irgendwelche Forderungen, sofern diese nicht gerechtfertigt sind.

 

Ablauf der Betriebsratswahl

 

Ein neuer Betriebsrat muss in Ihrer Firma gewählt werden. Oder wird gar ein ganz neues Betriebsratsgremium gegründet und es ist die erste Betriebsratswahl im Unternehmen? Ob als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Aspirant auf eine Mitgliedschaft im Betriebsratsgremium, auf jeden Fall sollten Sie die Fakten kennen, wie die Wahl eines Betriebsrates vonstatten geht. Diese folgt ähnlich vielen Regelungen und Vorschriften wie die eigentliche Arbeit von Betriebsräten. Zum besseren Verständnis lernen Sie hier das ‚vereinfachte Wahlverfahren‚ kennen.

 

Das vereinfachte Wahlverfahren wird gemäß § 14a BetrVG regulär in Betrieben mit einer Mitarbeiterzahl zwischen fünf und 100 Mitarbeitern angewandt. Dieses verschlankte Wahlverfahren wurde im Jahr 2001 erstmalig eingeführt, um seitens des Gesetzgebers die betriebliche Mitbestimmung der Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu unterstützen.

 

Für diesen Bereich existieren zwei Wahlverfahren:

 

Einstufiges Wahlverfahren (wenn es bereits einen Betriebsrat im Unternehmen gibt)
Zweistufiges Wahlverfahren (wenn erstmalig ein solches Gremium im Unternehmen gestellt wird)

 

Für jedes dieser Wahlverfahren ist ein bestimmter Ablauf strikt einzuhalten. Die sieben wichtigsten Schritte, bis der Betriebsrat gewählt ist:

 

Schritt 1: Bestimmung des Wahlvorstandes

 

Bevor es überhaupt zu einer Betriebsratswahl kommt, muss der Wahlvorstand bis spätestens vier Wochen vor der Wahl feststehen. Existiert bis drei Wochen vor der Wahl immer noch kein Wahlvorstandsteam, so muss es durch den aktiven Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt werden.

 

Schritt 2: Aufgabenerfüllung des Wahlvorstandes

 

Sind Sie als Wahlvorstand bestellt, obliegen Ihnen vor der Wahl folgende Aufgaben:

  • Aufstellen der Wählerliste aller aktiven und passiven Wahlberechtigten; diese enthält Nachname, Vorname und Geburtsdatum der Wähler und ist alphabetisch sowie nach Geschlechtern sortiert
  • die Größe des zu wählenden Gremiums bestimmen
  • die Anzahl der Sitze im Betriebsrat für das Minderheitsgeschlecht festlegen
  • Tag, Zeit und Ort der Stimmabgabe sowie der öffentlichen Auszählung der Stimmen festlegen
  • Wahlausschreiben fertigstellen und als Aushang publik machen
  • Abdruck der Wählerliste mit Nachnamen, Vornamen, jedoch ohne Geburtsdatum, auslegen
  • den aktuellen Stand der Wählerliste bis nach der Wahl gewährleisten
  • Auslegen der Wahlordnung

 

Schritt 3: Fristwahrung

 

Ab jetzt müssen Fristen bis zur Wahl eingehalten werden. Für Einsprüche gegen die Korrektheit der Wählerliste bleiben nach Erlass der Wahlausschreibung lediglich drei Tage Zeit. Nach Eingang eines Einspruchs gegen die Wählerliste, wird dieser vom Wahlvorstand umgehend auf Richtigkeit geprüft. Möglicherweise ist die Wählerliste anzupassen, falls der Einspruch berechtigt ist.

 

Schritt 4: Kandidaten für das Betriebsratsgremium festlegen

 

Bis zu einer Woche vor dem festgesetzten Termin der Wahl reichen Wahlbewerber ihre Wahlvorschläge ausschließlich beim Wahlvorstand ein.

 

Achtung:
Beim vereinfachten Wahlverfahren besteht gegenüber dem normalen Wahlverfahren keine Möglichkeit der Fristverlängerung, sollte kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen sein. In diesem Fall wird die Betriebsratswahl sofort abgebrochen und der Wahlvorstand löst sich auf. Um einen Personalrat zu wählen, wäre in diesem nahezu ausgeschlossenen Fall ein komplett neues Wahlverfahren einzuleiten.

 

Schritt 5: Wahlversammlung mit Personenwahl

 

Sind ausreichend Wahlvorschläge eingegangen, so wählen die Arbeitnehmer ihren Betriebsrat ausschließlich über die Personenwahl, obgleich immer wieder die Frage nach einer Listenwahl hochkommt. Jeder Arbeitnehmer verfügt über die Anzahl an Stimmen, wie Betriebsräte zu wählen sind und machen ihr Kreuz während der Wahlversammlung an entsprechenden Stellen.

 

Am Wahltag überwachen zwei Wahlvorstände, alternativ ein Wahlvorstand und ein Wahlhelfer, den gesamten Ablauf der Wahl. Sie verteilen Stimmzettel und Wahlumschläge, setzen ein Kennzeichen bei den Wählern in der Wählerliste und wachen über den Einwurf der Wahlumschläge in die gesicherte verplombte Wahlurne.

 

Wer aus Krankheitsgründen, wegen Urlaub oder anderweitigem triftigen Grund am Wahltag nicht anwesend ist, hat die Möglichkeit der nachträglichen schriftlichen Abgabe seiner Stimme. Dies ist im Optimalfall jedoch bis spätestens drei Tage vor der Wahl beim Wahlvorstand in Schriftform oder mündlich zu beantragen. Wer jedoch aufgrund seiner Tätigkeit im Betrieb (Außendienst, Dienstreisen, Elternzeit, längere Krankheit) grundsätzlich am Wahltag nicht im Unternehmen anwesend ist, dem muss der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zusenden.

 

Schritt 6: Nach der Stimmabgabe

 

Hat keine nachträgliche Stimmabgabe stattgefunden, beginnt der Wahlvorstand direkt nach der Wahl damit, die Stimmen auszuzählen. Im Anschluss daran werden die gewählten Betriebsratskandidaten informiert und das Wahlergebnis der Belegschaft bekannt gegeben.

 

Schritt 7: Konstituierung des Betriebsrates – der Startschuss

 

Die Konstituierung des Betriebsrates ist von der Größe des Gremiums abhängig.

 

Besteht das Ratsgremium lediglich aus einer einzigen gewählten Person, so ist die Konstituierung gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt.

 

Sind es drei oder mehr Betriebsräte, so lädt der Wahlvorstand die gewählten Betriebsratsmitglieder bis spätestens eine Woche nach der Wahlveranstaltung zu einer konstituierenden Sitzung ein.

 

Fazit:

 

Betriebsräte unterliegen wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und Regeln. Wie gut schlussendlich das Zusammenspiel zwischen Betriebsrat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber funktioniert, hängt neben dem Unternehmensaufbau von zahlreichen weiteren Faktoren ab.

 

Eine wichtige Basis ist, subjektiv betrachtet, Vertrauen. Zumindest haben es Betriebsräte mit positiver Vertrauensbasis zum Arbeitgeber wesentlich leichter, die Interessen der betrieblichen Arbeitnehmer zu vertreten und umzusetzen. Die Arbeitnehmer sollten ihren Betriebsratsmitgliedern uneingeschränkt vertrauen können, was manchmal auch seine Verschwiegenheit erfordert, geht es um Belange eines einzelnen Mitarbeiters. Aber auch in Negativsituationen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bilden Betriebsräte stets den berühmten ‚Fels in der Brandung‘.

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