Was ist ein Arbeitgeberverband?

Arbeitgeberverband

Was ist ein Arbeitgeberverband?

In einem Arbeitgeberverband schließen sich die Arbeitgeber einer Branche (z. B. Handel, Handwerk, Industrie oder dem Dienstleistungssektor) zu einer Organisation zusammen, um gemeinsame Interessen gegen die Arbeitnehmervertretungen (Gewerkschaften) oder den Staat durchzusetzen.

 

Der Verband, in dem sich die Arbeitgeber zusammenfinden, hat eine verbandsinterne Funktion und setzt sich auch nach außen für seine Mitglieder ein. Die Organisation versorgt z. B. alle Arbeitgeber mit Informationen zum Lohnsteuer– und Sozialversicherungsrecht. Außerdem unterstützen sich die Mitglieder gegenseitig bei diversen arbeitsmarktpolitischen Fragen.

 

Darüber hinaus tritt der Verband als Arbeitgebervertretung auch nach außen auf. Vorrangig setzen sich die Spitzen des Arbeitgeberverbandes bei den Tarifverhandlungen ein. Hier treten sie gegen die Gewerkschaften an, um eine geforderte Lohnsteigerung abzuwehren oder zumindest in Grenzen zu halten. Ferner beschäftigen sich die Organisatoren aber noch mit weiteren Aufgaben, um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen.

 

Tritt ein Arbeitgeber dem Verband seiner Branche bei, kann er einige Vorteile für sich verbuchen. Anderseits muss er auch die Konsequenzen eines Austritts tragen.

 

In Deutschland sind die Arbeitgeberverbände in vielen Branchen vertreten. Aber auch auf internationaler Ebene haben sich mehrere Arbeitgeber zu verschiedenen Arbeitgeberverbänden zusammengeschlossen.

 

Arbeitgeberverband – Aufbau und Organisation

 

Jeder Arbeitgeberverband ist in der Führung aufgebaut wie ein Unternehmen. Die Interessen der Arbeitgeber setzen die Organe des Verbandes durch. Dies sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

Der Vorstand führt nicht nur die laufenden Geschäfte des Verbandes. Überdies vertritt er die Organisation nach außen. Ferner kann der Vorstand einen oder mehrere Geschäftsführer bestimmen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Um grundlegende Entscheidungen zu treffen, finden sich alle Arbeitgeber auf der Mitgliederversammlung zusammen und stimmen hier über die Vorschläge ab.

 

Tritt ein Arbeitgeber dem Verband seiner Branche bei, muss er für die Zeit seiner Mitgliedschaft regelmäßige Beitragszahlungen leisten. Weiterhin ist er dazu verpflichtet, die mit den Gewerkschaften beschlossenen tarifpolitischen Bestimmungen in seinem Betrieb durchzusetzen.

 

Übrigens ist es aber auch möglich, dass ein Verband Mitgliedschaften von Arbeitgebern zulässt, die sie zu keiner Tarifbindung verpflichten. In diesem Fall spricht man von einer OT-Mitgliedschaft.

 

Aufgaben und Ziele eines Arbeitgeberverbandes

 

Jedem Arbeitgeberverband kommen die drei folgenden Aufgaben zu:

  • Tarifgespräche mit den Arbeitnehmervertretern
  • Unterstützung der Mitglieder durch Beratung und Information
  • Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

 

Tarifgespräche mit den Arbeitnehmervertretern

 

Jedes größere Unternehmen ist auf die Unterstützung ihrer Arbeitnehmer angewiesen. Diese haben ein Anrecht, für ihre Tätigkeit entsprechend entlohnt zu werden. Da die Unternehmen an einem möglichst geringen Kostenaufwand interessiert sind und die Arbeitnehmer von einer möglichst hohen Nettolohnauszahlung profitieren möchten, kommt es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder zu Konflikten.

 

Deshalb hat der Gesetzgeber für verschiedene Branchen Tarifverträge abgeschlossen. Hier regelt der Staat z. B., welchen Lohn der Arbeitnehmer für seine Arbeit bekommt. Weil die Lohnauszahlungen immer wieder an den ständig steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden sollen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in den Tarifgesprächen zusammenfinden, um über die Forderungen der Gewerkschaften zu diskutieren.

 

Unterstützung der Mitglieder durch Beratung und Information

 

Die Beratung ihrer Mitglieder über tarifliche, soziale und arbeitsmarktpolitische Themen ist für jeden Arbeitgeberverband eine wichtige Aufgabe. Gesetzliche Änderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die ein Unternehmen beispielsweise für die richtige Standortwahl benötigt, gibt der Verband unmittelbar an seine Mitglieder weiter.

 

Weiterhin ist der Verband der Arbeitgeber für die Fort- und Weiterbildung der Arbeitgeber und ihrer Beschäftigten verantwortlich. Überdies sollen auch die Beziehungen eines Arbeitgebers zu seinen Arbeitnehmern und die Bedingungen ständig verbessert werden.

 

Schließlich kommt einem Arbeitgeberverband auch die Aufgabe zu, in einem Arbeitsprozess Rechtsbeihilfe und Rechtsvertretung zu leisten.

 

Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Branche, in welcher sich die Mitglieder zu dem Arbeitgeberverband zusammengeschlossen haben, soll in der Öffentlichkeit ein positives Bild bekommen. Dem Verband kommt daher zusätzlich die Aufgabe zu, Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Über die Lobbyarbeit möchte der Verband mehr Einfluss auf politische Entscheidungen durchsetzen, die die Unternehmen der Branche betreffen, die sie vertreten.

 

Alle Arbeitgeberverbände verfolgen in der Regel zwei Ziele. Hauptsächlich sind sie während einer Tarifverhandlung darum bemüht, einen möglichst niedrigen Lohnabschluss zu erreichen. Weil die Personalkosten nicht nur aus den Löhnen und Gehältern, sondern auch aus den Arbeitgeberanteilen zu den Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Arbeitnehmer bestehen, stellt der Personalaufwand einen großen Kostenfaktor in der Kostenrechnung eines jeden Unternehmens dar. Überdies sind die Arbeitgeberverbände an hohen Nettogewinnen und flexiblen tariflichen Vereinbarungen interessiert, um ihre Liquidität für notwendige Investitionen tätigen zu können.

 

Gewerkschaften und Staat – Gegenspieler eines Arbeitgeberverbandes

 

Jeder Arbeitgeberverband findet seine Gegenspieler in den Gewerkschaften und dem Staat.

 

In den Gewerkschaften finden sich Arbeitnehmer zusammen, um ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern zu vertreten. Die Gewerkschaften setzen sich für stärkere Rechte der Arbeitnehmer und eine bessere Bezahlung ein. Insbesondere fokussiert eine Gewerkschaft das Streikrecht, um ihre Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Um dies auf der anderen Seite zu verhindern, setzt sich der Verband der Arbeitgeber für eine gütliche Lösung ein.

 

Trifft der Staat politische Entscheidungen, die den Arbeitsmarkt betreffen, muss der Arbeitgeberverband abwägen, inwieweit diese Entscheidungen mit den Interessen der Mitglieder übereinstimmen. So kann beispielsweise eine Regelung des Staates die Arbeitszeit für eine bestimmte Branche betreffen. Ist die Vorstellung der Regierung mit den Zielen der Arbeitgeber nicht vereinbar, muss der Verband hier ein Veto einlegen.

 

Vorteile der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband

 

In einem Arbeitgeberverband seiner Branche kann jeder Arbeitgeber Mitglied werden. Er profitiert davon, dass sich die Gemeinschaft mit einer Stimme gegen die Forderungen der Arbeitnehmervertreter erhebt. Je mehr Mitglieder sich in einem Verband zusammenfinden, desto mehr Gewicht kommt der Verband. Weil die Interessen leichter durchgesetzt werden, erzielt ein Verband schnell positive Erfolge.

 

Ebenso wichtig ist die Beratungsleistung, die ein Arbeitgeberverband gegenüber seinen Mitgliedern erbringt. Hat ein Unternehmer eine Frage zu einer wirtschaftspolitischen oder arbeitsmarktpolitischen Entscheidung der Bundesregierung, kann er sich an den Vorstand seines Verbandes wenden und erhält eine kostenlose Auskunft.

 

Für die Mitgliedschaft muss der Arbeitgeber einen jährlichen Beitrag leisten. Die Höhe der Leistungen fällt von Verband zu Verband sehr unterschiedlich aus. Entscheidendes Kriterium ist für viele Verbände die Anzahl ihrer Mitglieder.

 

Folgen eines Austritts aus dem Arbeitgeberverband

 

Gehört ein Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband an, finden sich in den Arbeitsverträgen oft Regelungen, die sich auf einen Tarifvertrag beziehen.

 

Die Frage, inwieweit z. B. eine tarifliche Lohnerhöhung noch zu berücksichtigen ist, wenn ein Arbeitgeber seine Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband gekündigt hat, ist Gegenstand vieler Prozesse, die vor einem Arbeitsgericht enden.

 

Beispiel

 

ArbeitgeberverbandWeil ein Arbeitnehmer sich auf die tarifliche Bestimmung berief und der Arbeitgeber die Lohnerhöhung mit dem Verweis auf den Austritt aus dem Verband ablehnte, legte ein Arbeitnehmer Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht ein.

 

Die Richter stellten sich auf die Seite des Arbeitnehmers. Sie sprachen diesem nicht nur eine Entgelterhöhung, sondern auch eine Einmalzahlung zu. Ihre Entscheidung begründeten sie damit, dass die arbeitsvertragliche Entscheidung vor dem Austritt aus dem Verband vereinbart worden sei und deshalb auch Bestand für die Zeit nach dem Ende der Mitgliedschaft habe.

 

Den Urteilsspruch hat das Bundesarbeitsgericht in einer späteren Entscheidung bestätigt. Der Arbeitgeber musste noch einen weiteren Nachteil hinnehmen. Weil er bereits aus dem Verband ausgetreten war, konnte er nicht auf die Unterstützung des Verbandes während des Prozesses zählen.

 

Welche Arbeitgeberverbände gibt es in Deutschland?

 

In Deutschland gibt es in die Arbeitgeberverbände in verschiedenen Branchen. Sie unterstehen alle dem Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände e. V. (BDA). Ein Arbeitgeberverband, der hier integriert ist, kann private oder wirtschaftliche Unternehmen vertreten.

 

Die Verbände sind in unterschiedlichen Branchen organisiert. Zu den Branchen, in denen sich viele Arbeitgeber in Verbänden zusammengefunden haben, gehören neben dem Handel, dem Handwerk und der Industrie auch der Dienstleistungssektor und die Finanzwirtschaft.

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